Klausuren
13 KlausurenPflanzengift im Erdreich
Ein Grundstückseigentümer wendet sich mit einer Anfechtungsklage gegen einen Kostenbescheid des Landratsamtes, mit dem er als Verursacher einer Bodenverunreinigung zur Erstattung von Sanierungskosten für das Nachbargrundstück verpflichtet wird. Streitpunkte sind die Verantwortlichkeit des Klägers für die Verunreinigung, die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und die Höhe der geltend gemachten Kosten. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen des Sicherheitsrechts, des Wasser- und Bodenschutzrechts sowie der Kostenhaftung auf.
Wasserspielplatz
Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.
Betriebsleiterwechsel
Die Klausur behandelt die baurechtlichen und prozessualen Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag eines Landwirts auf Errichtung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Wechsel des vorgesehenen Betriebsnachfolgers. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen und rechtlichen Grenzen für die Genehmigung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses nach bereits erfolgter Genehmigung und Eigentumsübertragung eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses. Darüber hinaus ist die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen den ablehnenden Bauvorbescheid zu prüfen.
Kanal voll?
Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen und insbesondere kommunalrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung privater Grundstücke für die Verlegung und Benutzung von Trinkwasser- und Abwasserleitungen durch eine Gemeinde. Zu prüfen ist, ob und inwieweit ein Grundstückseigentümer Unterlassungsansprüche gegen die Gemeinde erfolgreich geltend machen kann und welche Auswirkungen gemeindliche Satzungen sowie ein Widerruf der bisherigen Duldung haben. Es sind ferner verwaltungsprozessuale Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsschutzbegehrens zu begutachten.
Unruhe am Bahnhof
Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen der Bundespolizei am Bahnhofsvorplatz in Rosenheim, insbesondere Identitätsfeststellung und Datenabgleich ohne konkreten Anlass. Geprüft werden die Erfolgsaussichten eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfs des Betroffenen sowie Zuständigkeitsfragen der Bundes- und Landespolizei. Die Maßnahmen werden vor dem Hintergrund des Bundespolizeigesetzes und der Abgrenzung von Bahnanlagen rechtlich eingeordnet.
Bierbike
Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung und die Zulässigkeit des Betriebs eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen in Rosenheim. Es geht um die Frage, ob der Betrieb des Bierbikes eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt und ob die erlassene Untersagungsverfügung rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Gewerbetreibenden und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?
Ein Eigentümer eines sog. Schwarzbaus (nicht genehmigte Gartenlaube) außerhalb des Bebauungsplans begehrt den Anschluss seines Grundstücks an die kommunale Wasserversorgung. Die Gemeinde verweigert die Anschlussgenehmigung mit Verweis auf baurechtswidrige Nutzung und kommunale Satzungsbestimmungen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die ablehnenden gemeindlichen Schreiben und die rechtliche Zulässigkeit und Begründetheit des Anspruchs auf Wasserversorgung.
Betriebsleiterwohnhaus
In diesem Übungsfall aus dem öffentlichen Baurecht begehrt ein Landwirt die Überprüfung von Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich. Insbesondere geht es um die Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts (Dienstbarkeit) und einer Zwangsgeldandrohung sowie die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 35 BauGB und die prozessuale Vorgehensweise gegen die Auflagen. Die Bearbeitung richtet sich nach den Gepflogenheiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern.
Black Jack
Im Fall 'Black Jack' begehrt ein Hundehalter vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz gegen ein Hundeverbot und eine Anleinpflicht, die ihm durch einen sofort vollziehbaren Bescheid auferlegt wurden. Im Mittelpunkt stehen vor allem formelle und materielle Fragen der Zuständigkeit, des Verwaltungsverfahrens und der Verhältnismäßigkeit sicherheitsrechtlicher Maßnahmen. Die Klausur behandelt klassische Themen aus dem Polizei- und Ordnungsrecht sowie des einstweiligen Rechtsschutzes.
Wildpark
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Wildparks im Außenbereich anhand eines Antrags auf Vorbescheid, den die zuständige Behörde ablehnt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB sowie die Erforderlichkeit des Vorhabens im Außenbereich, die Bedeutung des Flächennutzungsplans und die Beurteilung öffentlicher Belange im bauplanungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Klausur fordert zudem Kenntnisse im Verwaltungsprozessrecht bezüglich des Verpflichtungsbegehrens vor dem Verwaltungsgericht.
Maßloses Wohnen im Außenbereich
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Thematisiert werden die Anforderungen an die Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags, die öffentliche Belange wie die Verfestigung einer Splittersiedlung sowie der Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans. Zudem steht die straßenmäßige Erschließung sowie das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht und die Beteiligung der Gemeinde im Fokus.
Zweitwohnung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Zweitwohnungsteuersatzung in Bayern. Im Rahmen einer Normenkontrollklage wendet sich ein Eigentümer einer Zweitwohnung gegen die Satzung mit dem Einwand unter anderem der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie von Bestimmtheitsgeboten und einer möglichen unzulässigen erdrosselnden Wirkung der Steuer. Im Zentrum stehen dabei Fragen des kommunalen Abgabenrechts, der Verfassungsmäßigkeit von Aufwandsteuern und der Vereinbarkeit mit Art. 3 GG.
For sale
In diesem Übungsfall geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Einbaus einer weiteren Wohneinheit in ein bestehendes Wohnhaus im Außenbereich. Der Eigentümer beantragt einen Vorbescheid, den das Landratsamt zunächst erlässt, nach Widerspruch der Gemeinde jedoch wieder aufhebt. Die Fallbearbeitung umfasst Fragen zur Reichweite des gemeindlichen Einvernehmens, zum Ablauf des Verfahrens nach § 36 BauGB sowie zu den Rechtsgrundlagen und Grenzen von Abhilfe- und Widerrufsentscheidungen im Baugenehmigungsverfahren.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Anton Meyer prüfen besonders häufig Außenbereich (§ 35 BauGB) (5×), Begründetheit der Verpflichtungsklage (3×), Grundlagen (3×), Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (3×), Die Baugenehmigung (2×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (2×), Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts (1×) und Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (1×).