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Öffentliches Recht

Straßenrecht

Das Straßenrecht regelt die Widmung und Nutzung öffentlicher Straßen (§ 61 HWG) sowie die Zulässigkeit staatlicher Beschränkungen. Klausurtypische Streitfragen sind Eingriffe in Grundrechte bei Versammlungen auf Straßen (Art. 8 GG, § 15 VersG), Gleichbehandlung beim Zugang (Art. 3 GG), sowie die Anforderungen an die Sofortvollziehbarkeit von Nutzungsuntersagungen (§ 80 Abs. 3 VwGO).

Zu diesem Thema haben wir 13 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2025Fortgeschrittene

Zwischen Versammlungen und Grillgut: Straßenrecht auf Abwegen

Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Straßen- und Wegerecht sowie Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Sondernutzung durch Bühnen- und Imbissaufbau im öffentlichen Verkehrsraum sowie die Frage, wie weit versammlungsrechtliche Grundrechte mit Sondernutzungsgebühren und -erlaubnissen kollidieren können. Kernaspekte sind außerdem Ermessensfehler und die Berechnung einer Klagefrist.

JURA 2025, 2091· 180 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Straßenrecht+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Unter Strom

Die Klausur behandelt typische Fragen des Straßenrechts am Beispiel eines Ladekabels für ein Elektroauto über öffentlichen Gehweg und dem Verleih von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum. Schwerpunkt sind die Einordnung als Sondernutzung, die Anforderungen und Grenzen der Erlaubniserteilung sowie die rechtlichen und prozessualen Möglichkeiten gegenüber Verwaltungsakten.

Dr. Philipp Reinhold· JA 2024, 1016· 300 Min
StraßenrechtDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Strittige Straßeneinziehung«

In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Benedikt Beckermann· JURA 2020, 394
StraßenrechtZulässigkeit der AnfechtungsklageDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Staatshaftung im Straßenverkehr

Der Sachverhalt behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einer polizeilichen Verfolgung im Straßenverkehr. Dabei werden mögliche staatshaftungsrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung sowie Schmerzensgeld gegenüber der öffentlichen Hand thematisiert. Der Fall setzt Kenntnisse im Staatshaftungsrecht voraus.

Prof. Dr. Ulrich Jan Schröder· JA 2018, 678· 180 Min
GrundlagenAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Der Schlagbaum muss weg!«

Die bayerische Examensklausur behandelt die Aufstellung einer Schranke am Dorfausgang als grenznahe Verkehrsanordnung nach Einbruchsdiebstählen. Der Schwerpunkt liegt auf den Zuständigkeiten zwischen Gemeinde und Landratsamt sowie auf der Einordnung und Prüfung der Rückbauanordnung unter dem Schengener Grenzkodex und Straßenverkehrsrecht. Die rechtliche Überprüfung erfolgt insbesondere anhand von § 45 StVO und VO (EU) 2016/399.

StraßenrechtErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Aktenvortrag zum Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht

Die K-GmbH bietet Werbefahrten auf Berliner Landesstraßen an, bei denen großformatige Werbetafeln auf Kleinlastkraftwagen montiert werden. Die zuständige Behörde verlangt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis, die sie jedoch aus verkehrsbezogenen Gründen nicht zu erteilen bereit ist. Die K-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht, um festzustellen, dass sie keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf und beruft sich dabei auf den Vorrang des Straßenverkehrsrechts sowie auf Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit.

Nils Schaks· JURA 2015, 396
Straßenrecht+2 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Die Klausur befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen einer Stadt und der Deutschen Bahn AG über die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage Hausordnungsregelungen auf einen öffentlichen Platz ausgedehnt und deren Einhaltung gegenüber Obdachlosen durchgesetzt werden dürfen.

Der öffentlich-rechtliche VertragStraßenrechtBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Bierbike

Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung und die Zulässigkeit des Betriebs eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen in Rosenheim. Es geht um die Frage, ob der Betrieb des Bierbikes eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt und ob die erlassene Untersagungsverfügung rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Gewerbetreibenden und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Anton Meyer· JA 2013, 137· 300 Min
StraßenrechtWiederholung+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum

Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).

Friedrich Schoch· JURA 2012, 858
Recht der öffentlichen SachenGrundlagen Allgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JURA 2012, 543
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht anhand einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg-Mitte gegen das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung. Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und argumentiert unter anderem mit seiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Thematisiert werden zudem formelle und materielle Aspekte der Verfügung sowie relevante Normen des Hamburger Wegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensrechts.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min
StraßenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der abgestellte Pkw

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zur Entfernung eines zum Verkauf abgestellten Pkw von einem öffentlichen Parkstreifen. Thematisiert werden die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von straßenrechtlichen Eingriffen sowie der Sondernutzungsbegriff im Straßenrecht NRW.

Günter Proppe· JA 2010, 818· 60 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)StraßenrechtVerwaltungsvollstreckung+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Missliebige Fußgängerzone

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Mittelpunkt steht die Prüfung nach § 80 VwGO (Vorläufiger Rechtsschutz), insbesondere hinsichtlich Verkehrsregelungen, Erstreckung der aufschiebenden Wirkung auf Dritte und Folgenbeseitigungsanspruch sowie die Verbindung von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Timo Hartman· JA 2008, 884· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Straßenrecht+4 weitere
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Straßenrecht in der Jurafuchs-Lernapp

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