Straßenrecht
Das Straßenrecht regelt die Widmung und Nutzung öffentlicher Straßen (§ 61 HWG) sowie die Zulässigkeit staatlicher Beschränkungen. Klausurtypische Streitfragen sind Eingriffe in Grundrechte bei Versammlungen auf Straßen (Art. 8 GG, § 15 VersG), Gleichbehandlung beim Zugang (Art. 3 GG), sowie die Anforderungen an die Sofortvollziehbarkeit von Nutzungsuntersagungen (§ 80 Abs. 3 VwGO).
Klausuren zum Thema
Zwischen Versammlungen und Grillgut: Straßenrecht auf Abwegen
Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Straßen- und Wegerecht sowie Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Sondernutzung durch Bühnen- und Imbissaufbau im öffentlichen Verkehrsraum sowie die Frage, wie weit versammlungsrechtliche Grundrechte mit Sondernutzungsgebühren und -erlaubnissen kollidieren können. Kernaspekte sind außerdem Ermessensfehler und die Berechnung einer Klagefrist.
Unter Strom
Die Klausur behandelt typische Fragen des Straßenrechts am Beispiel eines Ladekabels für ein Elektroauto über öffentlichen Gehweg und dem Verleih von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum. Schwerpunkt sind die Einordnung als Sondernutzung, die Anforderungen und Grenzen der Erlaubniserteilung sowie die rechtlichen und prozessualen Möglichkeiten gegenüber Verwaltungsakten.
»Strittige Straßeneinziehung«
In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Staatshaftung im Straßenverkehr
Der Sachverhalt behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einer polizeilichen Verfolgung im Straßenverkehr. Dabei werden mögliche staatshaftungsrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung sowie Schmerzensgeld gegenüber der öffentlichen Hand thematisiert. Der Fall setzt Kenntnisse im Staatshaftungsrecht voraus.
»Der Schlagbaum muss weg!«
Die bayerische Examensklausur behandelt die Aufstellung einer Schranke am Dorfausgang als grenznahe Verkehrsanordnung nach Einbruchsdiebstählen. Der Schwerpunkt liegt auf den Zuständigkeiten zwischen Gemeinde und Landratsamt sowie auf der Einordnung und Prüfung der Rückbauanordnung unter dem Schengener Grenzkodex und Straßenverkehrsrecht. Die rechtliche Überprüfung erfolgt insbesondere anhand von § 45 StVO und VO (EU) 2016/399.
Aktenvortrag zum Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht
Die K-GmbH bietet Werbefahrten auf Berliner Landesstraßen an, bei denen großformatige Werbetafeln auf Kleinlastkraftwagen montiert werden. Die zuständige Behörde verlangt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis, die sie jedoch aus verkehrsbezogenen Gründen nicht zu erteilen bereit ist. Die K-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht, um festzustellen, dass sie keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf und beruft sich dabei auf den Vorrang des Straßenverkehrsrechts sowie auf Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit.
Aus den Augen, aus dem Sinn?
Die Klausur befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen einer Stadt und der Deutschen Bahn AG über die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage Hausordnungsregelungen auf einen öffentlichen Platz ausgedehnt und deren Einhaltung gegenüber Obdachlosen durchgesetzt werden dürfen.
Bierbike
Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung und die Zulässigkeit des Betriebs eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen in Rosenheim. Es geht um die Frage, ob der Betrieb des Bierbikes eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt und ob die erlassene Untersagungsverfügung rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Gewerbetreibenden und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum
Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).
Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.
Hamburger Nächte
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht anhand einer Untersagungsverfügung des Bezirksamts Hamburg-Mitte gegen das Aufstellen von Reisemobilen zur gewerblichen Nutzung. Der Antragsteller begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs und argumentiert unter anderem mit seiner allgemeinen Handlungsfreiheit sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Thematisiert werden zudem formelle und materielle Aspekte der Verfügung sowie relevante Normen des Hamburger Wegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensrechts.
Der abgestellte Pkw
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine sofort vollziehbare Verfügung zur Entfernung eines zum Verkauf abgestellten Pkw von einem öffentlichen Parkstreifen. Thematisiert werden die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit von straßenrechtlichen Eingriffen sowie der Sondernutzungsbegriff im Straßenrecht NRW.
Missliebige Fußgängerzone
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Mittelpunkt steht die Prüfung nach § 80 VwGO (Vorläufiger Rechtsschutz), insbesondere hinsichtlich Verkehrsregelungen, Erstreckung der aufschiebenden Wirkung auf Dritte und Folgenbeseitigungsanspruch sowie die Verbindung von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Straßenrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.