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Jurafuchs

Nils Schaks

4 Klausuren im Portal
University of Mannheim

Klausuren

ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Berufsfreiheit – No milk today

Gerda Arnoldsen, eine niederländische Milchwirtin, und Petra Simonis, eine deutsche Landwirtin, betreiben jeweils einen Hof und verkaufen ausschließlich lose, nicht pasteurisierte Milch an Endverbraucher. Nach kleineren Salmonellen-Ausbrüchen beschließt der Bundestag ein ausnahmsloses Verbot des Verkaufs loser Milch, das sie existenziell betrifft. Beide erheben Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz und argumentieren, es stelle ein Berufsverbot dar und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz, dem Berufsbegriff, der Drei-Stufen-Theorie sowie zur Anwendbarkeit des Grundrechts auf eine Unionsbürgerin.

Nils Schaks, Julia Wildgans· ZJS 2018, 345
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht

Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.

Nils Schaks· ZJS 2015, 409
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
ZjS 20142. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten

Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.

Nils Schaks· ZJS 2014, 682
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot

Im vorliegenden Fall wendet sich der 14-jährige K, vertreten durch seine Eltern, gegen ein von der zuständigen Behörde verhängtes Schulbetretungsverbot aufgrund fehlenden Masernimpfschutzes. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem im Umfeld der Schule eine Masern-Erkrankung aufgetreten war und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. K und seine Eltern beanstanden vor allem die Rechtmäßigkeit und die formellen Voraussetzungen des Verbots sowie die genaue Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes. Die Behörde beruft sich auf die Durchmischung der Schülerschaft und die Notwendigkeit zum Schutz ungeimpfter Personen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Infektionsschutzrecht, Verwaltungsrecht sowie den Anforderungen an eine behördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

Nils Schaks· ZJS 2013, 397
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Nils Schaks prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (2×), Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen (1×), Formelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×) und Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×).