Gaststättenrecht
Das Gaststättenrecht regelt die Eröffnung und den Betrieb von Gaststätten, insbesondere unter Berücksichtigung gewerberechtlicher und bauplanungsrechtlicher Vorgaben. Zentral sind das GastG (z.B. § 15 Untersagungsverfügung), Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit) und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit (§ 34 BauGB). Examensklassiker: Erfordernis und Entziehung der Erlaubnis, Konflikt mit Anwohnerinteressen und Regelungskompetenz nach Art. 70 ff. GG.
Klausuren zum Thema
Der findige Gaststättenbetreiber
Die Übungsklausur behandelt die Rücknahme einer Gaststättengenehmigung wegen fehlender Brandschutztüren und die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter bestimmten Bedingungen. Thematisiert werden zudem die Voraussetzungen der Klagezulässigkeit im Verwaltungsprozessrecht.
Kneipenquerelen
Der Inhaber einer Kneipe in Heidelberg wehrt sich gegen eine bundesgesetzliche Neuregelung, nach der bei bestimmten Gästezahlen Sicherheitspersonal abgestellt werden muss. Die Klausur thematisiert Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach der Föderalismusreform, die Wirkung von statischen Verweisungen und die Anwendung bundes- und landesrechtlicher Gaststättenvorschriften. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde.
Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek
Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.
Übungshausarbeit ÖR Immissionsschutz in der Nachbarschaft
Im Sachverhalt wird ein Nachbarschaftsstreit im unbeplanten Innenstadtbereich thematisiert. Konkret geht es um Lärmbelästigung durch eine Gaststätte, die eine Baugenehmigung mit immissionsschutzrechtlichen Auflagen erhalten hat. Der Eigentümer des angrenzenden Wohnhauses verlangt von der zuständigen Behörde die Durchsetzung der Lärmschutzvorschriften.
Flatrate – All You Can Drink!
Die Klausur enthält einen Sachverhalt zu einer Diskothek, die mit einer 'All You Can Drink'-Flatrate wirbt. Streitpunkt ist das Verbot des unbegrenzten Alkoholausschanks durch die Behörde sowie die Anfechtungsklage des Diskothekenbetreibers unter Bezugnahme auf Aspekte wie Nebenbestimmungen, Grundrechte und Gefahrenprognose. Die rechtliche Beurteilung erfolgt anhand des GastG des Bundes; zusätzlich sind Folgefragen zu alternativen Angeboten und den Auswirkungen der Föderalismusreform I zu beantworten.
Examensklausur Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung: Rechtsgestaltung Flatrate-Partys
Die Examensklausur behandelt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen sogenannte Flatrate-Partys und exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit nach der Föderalismusreform, die rechtliche Zulässigkeit eines ausdrücklichen Verbots sowie verfassungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und Grundrechte. Die Fallbearbeitung erfordert eine Analyse der aktuellen Rechtslage im Gaststätten- und Jugendschutzrecht sowie der Gesetzgebungskompetenzen.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
In dem Fall verlangt ein Betreiber einer Diskothek rechtliche Beratung, nachdem ihm eine Gaststättenerlaubnis unter Auflagen (Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen) erteilt wurde und darüber hinaus ein Widerruf der Erlaubnis droht. Der Fall thematisiert die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zur Gaststättenerlaubnis, die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes sowie das richtige prozessuale Vorgehen.
Ruhestörung auf Spanisch
In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall begehrt der Betreiber eines spanischen Restaurants gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz gegen die widerrufene Gaststättenerlaubnis und die Schließungsverfügung der Stadt Köln aufgrund von wiederholten Ruhestörungen. Die Klausur behandelt insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO sowie gaststättenrechtliche und gewerberechtliche Fragestellungen.
Der Türsteher vom 'Blue Star'
Die Klausur thematisiert die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm, mit der dem Betreiber einer Bar untersagt wird, eine wegen Vorstrafen als unzuverlässig angesehene Person als Türsteher zu beschäftigen. Schwerpunkte sind die sofortige Vollziehbarkeit des Beschäftigungsverbots, die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten des Widerspruchs sowie des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere vor dem Hintergrund des Gaststättenrechts und der Resozialisierung.
Biergarten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für einen großflächigen Biergarten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung enthält. Im Mittelpunkt stehen bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen, ergänzt durch Aspekte des Gaststättenrechts und ggf. Grundrechte des Antragstellers.
Gaststättenrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.