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Öffentliches Recht

Umweltrecht

Das Umweltrecht umfasst staatlichen Schutz von Umweltgütern wie Luft, Wasser und Boden und verbindet einfachgesetzliche Vorschriften (z.B. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, § 1 BauGB) mit verfassungsrechtlichen Vorgaben (Art. 20 III GG). Klausurklassiker: Immissionsschutz bei Bauvorhaben (§§ 34, 35 BauGB), Klimaschutz-Pflichten (§ 8a KSG), behördlicher Handlungsspielraum und gerichtliche Kontrolle (§ 23c BVerfGG).

Zu diesem Thema haben wir 18 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Energiewende um jeden Preis! Auch im Außenbereich?“

Im vorliegenden Fall begehrt A, Eigentümerin eines Grundstücks im Außenbereich, die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage. Die Gemeinde lehnt dies aufgrund der Lage im Außenbereich und dem Flächennutzungsplan ab, obwohl erneuerbare Energien gesetzlich privilegiert werden sollen. Es ist zu prüfen, ob das gerichtliche Vorgehen der A Aussicht auf Erfolg hat, insbesondere unter Berücksichtigung von § 35 BauGB, § 2 EEG und der Bedeutung des Landschaftsbildes.

Leon Scherff· JA 2026, 570· 180 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – CO2 in der Luft

Die Klausur behandelt grundrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen rund um den staatlichen Umgang mit CO2 in der Luft. Neben der Auslegung von Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit werden umweltrechtliche und gleichheitsrechtliche Aspekte erörtert. Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Bewertung staatlicher Maßnahmen zum Schutz vor klimaschädlichen Emissionen.

Professor Dr. Daniel Wolff, Max Kelch· JuS 2026, 434· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Umweltrecht+3 weitere
JURA 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur zum Umwelt- und Immissionsschutzrecht

B ist seit 2020 Inhaber eines Bagger-und Abbruchunternehmens in der nordrhein-westfälischen kreisfreien Stadt H. Im Jahr 2021 erwarb er dort ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines wirksamen Bebauungsplans liegt und als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen ist. Am 30. 5. 2024 beantragt B bei der zuständigen Behörde der Stadt H eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer nicht überdachten Bauschuttrecyclinganlage auf seinem Grundstück, auf dem sich bereits ein Verwaltungsgebäude seines Unternehmens befindet. Mit der Inbetriebnahme der Bauschuttrecyclinganlage bezweckt B die Aufbereitung und Lagerung von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen (Bauschutt) zur Wiederverwertung. Die Anlage soll täglich von 9: 00 bis 17: 00 Uhr, mit Ausnahme der Mittagspause von 12: 00 bis 13: 00 Uhr, betrieben werden. Die Anlage dient der technischen Aufbereitung (Zerkleinerung und Sortierung) und der Lagerung von Baumaterialien von je 40 Tonnen je Tag, die bei dem Rückbau von Gebäuden anfallen. Vorgesehen ist, dass der angelieferte Bauschutt zunächst in einem Eingangslager zwischengelagert und grob vorsortiert wird. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung mittels eines Prallbrechers und die Trennung in verschiedene verwertbare Fraktionen (z. B. Metall, Beton, Kunststoff, Holz) durch Siebanlagen zur Ermöglichung einer Wiederverwertung. Dem Antrag fügt B ein schalltechnisches Gutachten bei, das die Lärmauswirkungen der geplanten Anlage am maßgeblichen Immissionsort gemäß den Vorgaben der TA Lärm bewertet. Nach den–korrekten–Berechnungen des Gutachtens wird der Immissionspegel während des täglichen Betriebs der Bauschuttrecyclinganlage grundsätzlich 62 dB (A) nicht überschreiten. Jedoch wird ein Spitzenwert von 89 dB (A) zweimal täglich erreicht, wenn besonders fester Bauschutt von einem Zulieferer angeliefert und jeweils für eine Dauer von 90 Minuten (von 09: 30 bis 11: 00 Uhr und 14: 00 bis 15: 30 Uhr) verarbeitet wird. Mit formell rechtmäßigem Bescheid vom 6. 1. 2025 erteilte die Behörde der Stadt H dem B die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Inbetriebnahme seiner Bauschuttrecyclinganlage auf seinem Grundstück. In dem betroffenen Gewerbegebiet befinden sich weitere Grundstücke mit verschiedenen Nutzungen, darunter mehrere Lagerhäuser, ein Baumarkt, eine Wäscherei, eine Tankstelle, ein Basketballplatz und mehrere Verwaltungsgebäude. Unmittelbar an das Grundstück von B grenzt das des Nachbarn N. Auf dessen Grundstück steht ein kleines Bürogebäude, in dem N ein Versicherungsbüro betreibt. Als N von der erteilten Genehmigung Kenntnis erhält, zeigt er

Roman Kollenberg, Max G. Weber· JURA 2026, 129
Umweltrecht+2 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Pflanzengift im Erdreich

Ein Grundstückseigentümer wendet sich mit einer Anfechtungsklage gegen einen Kostenbescheid des Landratsamtes, mit dem er als Verursacher einer Bodenverunreinigung zur Erstattung von Sanierungskosten für das Nachbargrundstück verpflichtet wird. Streitpunkte sind die Verantwortlichkeit des Klägers für die Verunreinigung, die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und die Höhe der geltend gemachten Kosten. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen des Sicherheitsrechts, des Wasser- und Bodenschutzrechts sowie der Kostenhaftung auf.

Anton Meyer· JA 2025, 1031· 300 Min
Grundlagen Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Umweltrecht+4 weitere
ZjS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall im Baurecht: Eine Säule der Gesellschaft

A möchte in ihrem Stadtteil eine kleine, fest mit dem Boden verbundene Litfaßsäule auf öffentlicher Wegefläche errichten, um überwiegend für Veranstaltungen zu werben. Sie beantragt eine Baugenehmigung und fragt, ob ein Anspruch auf Erteilung besteht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Genehmigungspflicht und -fähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften der Bauordnung und des Baugesetzbuchs. Besondere Bedeutung kommt der Einordnung der Litfaßsäule als bauliche Anlage sowie der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Wohngebiet zu.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Turbulenzen um eine heranrückende Windenergieanlage

Die Klausur thematisiert eine Auseinandersetzung zwischen zwei Betreibern von Windenergieanlagen im Außenbereich, wobei Immissionsschutz-, Bauplanungs- und zivilrechtlich-wirtschaftliche Fragen im Vordergrund stehen. Im Fokus stehen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung samt Nebenbestimmung und die Frage nach drittschützenden Normen. Es werden die Erfolgsaussichten verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe von Betreiberin und Nachbar geprüft.

Tim Schilderoth, Dr. Nils Wegner· JA 2021, 138· 180 Min
Die BaugenehmigungNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenBegründetheit der Anfechtungsklage+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Dicke Luft um Komfortkamine

Die Klausur behandelt umweltrechtliche Probleme unter Einbindung polizeirechtlicher Instrumente. Im Fokus stehen der Erlass von Polizeiverordnungen zur Luftreinheit, das Ersetzen von Ermessensentscheidungen im Widerspruchsverfahren sowie die Vollstreckung rechtswidriger Verwaltungsakte. Es wird das Zusammenspiel von Umweltrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Vollstreckungsrecht in einer Feinstaub-Problematik diskutiert.

Grundlagen GefahrenabwehrverordnungVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Tornados gegen Windmühlen

Die Energize! GmbH beantragt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen im Außenbereich. Die Bundesrepublik Deutschland, als Trägerin der Bundeswehr, erhebt erhebliche Einwände wegen Beeinträchtigungen einer militärischen Elektronischen Luftkampfübungsanlage und eines nahegelegenen Flughafens, und klagt gegen die Genehmigung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten der Klage, insbesondere hinsichtlich Klagebefugnis und der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG.

Hendrik Burbach, Moritz Klanten· JA 2019, 844· 300 Min
Die BaugenehmigungAußenbereich (§ 35 BauGB)Umweltrecht+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Schutz für Wald und Wasser?

Die Klausur thematisiert die Vereinbarkeit einer Novelle des britischen Consumer Protection Act mit den europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Produktmodalitäten und Verkaufsmodalitäten sowie der umweltrechtliche Schutz von Gewässern durch Filterpflichten bei Waschmaschinen. Es wird zudem die unionsrechtliche Haftung für legislatives Unrecht und die Bedeutung von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter angesprochen.

Jukic· JA 2017, 842· 120 Min
UmweltrechtUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+1 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Viel Wind um Nichts?

Der Fall behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage im Außenbereich. Ein Nachbar, dessen geplante Anlage durch die Genehmigung wirtschaftlich beeinträchtigt wird, wehrt sich im Wege eines Eilverfahrens gegen die sofortige Vollziehung. Die klausurtypischen Problemstellungen umfassen insbesondere die Rechtmäßigkeit der Genehmigung, die Bindungswirkung des Vorbescheids sowie das Rechtsschutzbedürfnis im verwaltungsprozessualen Eilverfahren.

Dr. Jochen Kerkmann· JA 2014, 600· 300 Min
UmweltrechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Außenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Geheimniskrämerei« des Bundesumweltministeriums

Die vorliegende Originalklausur aus dem Umweltverwaltungsrecht thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gegenüber einem Bundesministerium. Im Mittelpunkt stehen Zulässigkeitsfragen eines (Verpflichtungs-)Widerspruchsverfahrens und materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen sowie mögliche Ausschlussgründe beim Auskunftsanspruch, insbesondere in Bezug auf Informationen aus Gesetzgebungsverfahren und Geheimhaltungsinteressen Dritter.

UmweltrechtBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenZulässigkeit der Verpflichtungsklage+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Dicke Luft in der Stadt«

Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.

Eva Julia Lohse· JURA 2013, 307
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Umweltrecht+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Umweltrechtliche Verbandsklage und Bodenschutz

Die Klausur thematisiert die umweltrechtliche Verbandsklage im Kontext des Bodenschutzes und des Umweltschadensgesetzes. Im Mittelpunkt stehen Abgrenzungsfragen zwischen verschiedenen Umweltfachgesetzen sowie das behördliche Ermessen und die Störerauswahl. Aktuelle europarechtliche Vorgaben werden im Zusammenhang mit dem Umweltschadensgesetz aufgegriffen.

David Jungbluth· JURA 2012, 234
Umweltrecht+1 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die lärmende Jugendherberge

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im Außenbereich einer Gemeinde. Im Fokus stehen Fragen des materiellen Bauplanungsrechts, die Berücksichtigung von Lärmschutzinteressen der Nachbarn und die antragsbefugnis eines Umweltverbandes in einem Normenkontrollverfahren nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG. Außerdem wird auf konfligierende Interessen zwischen kommunaler Entwicklung und Lärmimmissionen eingegangen.

Stefanie Hanke, Dirk Steinbach· JA 2011, 202· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Normenkontrollverfahren+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Immissionsschutz in der Nachbarschaft

Im Sachverhalt wird ein Nachbarschaftsstreit im unbeplanten Innenstadtbereich thematisiert. Konkret geht es um Lärmbelästigung durch eine Gaststätte, die eine Baugenehmigung mit immissionsschutzrechtlichen Auflagen erhalten hat. Der Eigentümer des angrenzenden Wohnhauses verlangt von der zuständigen Behörde die Durchsetzung der Lärmschutzvorschriften.

Dominik Richers· JURA 2011, 139
UmweltrechtGaststättenrechtUnbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+1 weitere
JURA 2009Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Umweltrecht Hundegebell im Außenbereich

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Tierpension (Hundehaus) im Außenbereich von Hamburg. Zentral geht es um die Frage, wann das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die TA Lärm und die Freizeitlärm-Richtlinie auf Lärm durch Hundegebell anwendbar sind und ob eine unzumutbare Lärmbelästigung für Nachbarn (im Sinne des Rücksichtnahmegebots) vorliegt.

Annette Braun· JURA 2009, 793
UmweltrechtGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAußenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen

Die Klausur behandelt den Rechtsschutz eines Anliegers gegen Feinstaubbelastung durch starken KFZ-Verkehr in einer deutschen Großstadt. K begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Erstellung eines Aktionsplans sowie verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wobei zentrale Probleme das Auffinden eines subjektiven Rechts und die Auslegung einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bilden. Die Klausur thematisiert insbesondere das Verhältnis von nationalen und europäischen Regelungen zur Luftreinhaltung und den Drittschutz.

Dr. Sabine Schlacke· JA 2007, 362· 300 Min
UmweltrechtVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Schwebstaub

In dieser anspruchsvollen Pflichtfachklausur wird die Ablehnung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine neue Zementanlage wegen drohender Überschreitung der Schwebstaub-Grenzwerte thematisiert. Die B-AG begehrt die Genehmigung, während Anwohner aufgrund gesundheitlicher Gefahren durch PM10-Immissionen Einwendungen erheben. Es ist die rechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage der B-AG gegen den ablehnenden Verwaltungsakt vorgesehen.

UmweltrechtMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungBegründetheit der Verpflichtungsklage+2 weitere
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