Worum geht es
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Zementanlage angesichts erhöhter Schwebstaubbelastung. Im Mittelpunkt stehen die Grenzwerte nach der 22. BImSchV, Anforderungen nach § 5 I Nr. 1 BImSchG sowie Regelungen aus der TA Luft. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Klage der Betreiberin gegen die Versagung der Genehmigung.
Themen
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