Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
JA 2016, 531 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze
In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Hauptsache (§§ 80, 80a VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Erhebung der Anfechtungsklage im Eilverfahren – Zeitpunkt und rechtliche Folgen
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Vorheriger Antrag bei der Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung (§ 80 Abs. 6 S. 1 VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis als Zulässigkeitsvoraussetzung
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Beteiligten- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz
Weitere Klausuren zu Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.