Klausuren
2 KlausurenReligionsfreiheit und Erziehungsauftrag des Staates im Schulrecht
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur wenden sich Eltern einer muslimischen Schülerin an einen Rechtsanwalt, da ihre Tochter aufgrund ihres Glaubens nicht am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen möchte. Die Schule lehnt die beantragte Befreiung ab, die Eltern sehen sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und verlangen eine rechtliche Prüfung, wie eine Befreiung erreicht werden kann.
Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
In diesem Fall wendet sich ein Bezirksschornsteinfegermeister im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten und politischer Nähe zur NPD. Die Antragsgegnerin argumentiert mit Gefahr für das öffentliche Interesse und Zweifel an der Verfassungstreue, während der Antragsteller sein politisches Engagement für zulässig hält und keine fachlichen Beanstandungen vorliegen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Henning Heinze prüfen besonders häufig Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) (1×), Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).