Waffenrecht
Das Waffenrecht (insb. WaffG) regelt Erwerb, Besitz und Umgang mit Waffen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Zentrale Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit (§ 5 II WaffG), Widerruf und Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse (§ 46 II WaffG) sowie spezielle Verbote (z.B. § 21 WaffG, Art. 21 II GG). Examensklassiker: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit, sofortige Vollziehbarkeit (§ 80 II VwGO), Rechtsschutz des Waffenbesitzers (§§ 42, 44 VwGO), Umgang mit Anhörungspflichten (§ 41 VwVfG).
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Eilrechtsschutz im Waffenrecht
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fallkonstellation aus dem Waffenrecht mit Schwerpunkt auf einstweiligem Rechtsschutz in Form des Verwaltungsrechtsschutzes. Im Mittelpunkt steht die Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit einer waffenrechtlichen Verfügung und deren vorläufige Außervollzugsetzung.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft
Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.
Eine Passion zu viel
Der Fall behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext des Waffen- und Jagdrechts mit Fokus auf die waffenrechtliche und jagdrechtliche Zuverlässigkeit bei sogenannten Reichsbürgern. Im Mittelpunkt stehen u.a. Fragen der Verpflichtungsklage, Klagefristberechnung, Zusicherung sowie die Voraussetzungen und Konsequenzen der (Nicht-)Erteilung einer Waffenbesitzkarte.
Die Leiden des jungen Werner
In diesem Übungsfall aus dem Gefahrenabwehrrecht wird geprüft, ob der durch den Oberbürgermeister ausgesprochene Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie das Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen gegenüber einem exponierten kommunalpolitischen Funktionär einer als verfassungsfeindlich eingestuften, aber nicht verbotenen Partei rechtmäßig ist. Es werden insbesondere Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, des Parteienprivilegs, sowie der gerichtliche Eilrechtsschutz gegen Sofortvollzug thematisiert.
»Rocker ohne Knarre und Kutte«
Der Fall behandelt aktuelle verwaltungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Rockervereinigungen. Schwerpunkt sind der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis und das ordnungsbehördliche Verbot des öffentlichen Tragens von Kutten, wobei sowohl materielles als auch besonderes Verwaltungsrecht relevant sind. Daneben ist insbesondere die Definition und Anwendung des Gefahrenbegriffs für die behördlichen Maßnahmen zu prüfen.
Der renitente Waffensammler
Im Fall 'Der renitente Waffensammler' bittet ein Mandant um anwaltlichen Rat bezüglich eines Waffenbesitzverbots samt Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bescheid, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Prozessarten (Feststellungsklage/Fortsetzungsfeststellungsklage) und die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Die Waffenbörse
Die Klausur befasst sich mit der waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für einen Händler zum Vertrieb von Waffen auf einer jährlich stattfindenden Waffenbörse. Das Polizeipräsidium Köln verweigert entgegen bisheriger Praxis die Genehmigung, sodass anwaltliche Beratung und die Prüfung verwaltungsrechtlicher sowie waffenrechtlicher Schritte erforderlich werden. Die Prüfung umfasst insbesondere die Bescheidlage, die Selbstbindung der Behörde, das Verfahren und die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.
Waffenrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.