Klaus Joachim Grigoleit, Jahrgang 1963, ist deutscher Jurist und Professor an der Technischen Universität Dortmund. Er bekleidet dort eine Professur im Bereich der Rechtswissenschaften. Grigoleit ist bekannt für seine Tätigkeit als Hochschullehrer und Forscher und leistet einen Beitrag zur juristischen Ausbildung an der Technischen Universität Dortmund.
Klausuren
Übungsfall im Baurecht: Eine Säule der Gesellschaft
A möchte in ihrem Stadtteil eine kleine, fest mit dem Boden verbundene Litfaßsäule auf öffentlicher Wegefläche errichten, um überwiegend für Veranstaltungen zu werben. Sie beantragt eine Baugenehmigung und fragt, ob ein Anspruch auf Erteilung besteht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Genehmigungspflicht und -fähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften der Bauordnung und des Baugesetzbuchs. Besondere Bedeutung kommt der Einordnung der Litfaßsäule als bauliche Anlage sowie der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Wohngebiet zu.
Anfängerklausur – Baurecht: Problematische Massage
F betreibt eine Physiotherapiepraxis in der Stadt Y und erweitert sein Angebot um erotische Massagen, die keinen physiotherapeutischen Bezug haben. Die zuständige Behörde betrachtet dies als eine teilweise Umnutzung, die von der bestehenden Baugenehmigung nicht gedeckt ist, und untersagt die Nutzung der Räume für den 'Erotik-Betrieb'. F wehrt sich gegen die Nutzungsuntersagung und argumentiert unter anderem mit der Unbestimmtheit des Begriffs sowie dem Fehlen einer formellen Baurechtswidrigkeit. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen zur zulässigen Nutzung, zur Bestimmtheit und zur Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme.
»Brandschutz im #Forsti«
Die Klausur thematisiert die bauordnungsrechtliche Beurteilung von Baumhäusern im Hambacher Forst, die durch Umweltaktivisten ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Schwerpunkt ist die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde unter besonderer Berücksichtigung des Brandschutzes. Anforderungen an den Begriff der baulichen Anlage sowie das Vorgehen der Behörde werden unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Klaus Joachim Grigoleit prüfen besonders häufig Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts (2×), Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren (1×), Materielles Bauordnungsrecht (1×) und Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×).