Klausuren
1 KlausurJA 2008Fortgeschrittene
Missliebige Fußgängerzone
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Mittelpunkt steht die Prüfung nach § 80 VwGO (Vorläufiger Rechtsschutz), insbesondere hinsichtlich Verkehrsregelungen, Erstreckung der aufschiebenden Wirkung auf Dritte und Folgenbeseitigungsanspruch sowie die Verbindung von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Straßenrecht+4 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Timo Hartman prüfen besonders häufig Straßenrecht (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).