Worum geht es
Die Klausur behandelt eine gerichtliche Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Fokus stehen die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO einschließlich Vollzugsfolgenbeseitigung, die Erstreckung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO auf Dritte, das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sowie die Kostenentscheidung bei Streitgenossen.
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