Klausuren
6 KlausurenDemokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen
Das Demokratieförderungsgesetz (DemfG), das die Durchführung unverbindlicher Volksbefragungen vorsieht, wird in formeller und materieller Hinsicht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit plebiszitärer Elemente im bundesdeutschen Gesetzgebungsverfahren sowie zu formellen Anforderungen an das Zustandekommen von Bundesgesetzen und der Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts. Zusätzlich werden staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe wie das konstruktive Misstrauensvotum und die Gewaltenteilung behandelt.
Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Dissertationsdruckzwangs und die Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Doktortitels nach Versäumung der Ablieferungsfrist für Pflichtexemplare. Gegenstand ist unter anderem die grundrechtliche Überprüfung der Druck- und Publikationspflicht sowie deren Auswirkungen auf die Wissenschaftsfreiheit, das Gleichheitsgebot und den Schutz vor Enteignung. Es ist eine Übungsklausur auf Examensniveau, die eine Verfassungsbeschwerde prüft.
Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei
Im Sachverhalt veröffentlicht ein Bundesminister während des Wahlkampfs zur Hamburgischen Bürgerschaft eine amtliche Stellungnahme über eine Landespartei und ruft die Bevölkerung zur Nichtwahl dieser Partei auf. Die betroffene Partei sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte und beantragt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zu prüfen ist insbesondere das staatsorganisationsrechtliche Verhältnis zwischen Bundesminister und Landespartei sowie die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf.
Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden
Die Klausur behandelt die Anfechtung der Europawahl durch einen Spitzenkandidaten einer Partei, die an der 5-Prozent-Sperrklausel scheitert sowie Fragen rund um Wahlspenden und das Wahlverfahren. Thematisiert werden unter anderem die Wahlrechtsgrundsätze, die Chancengleichheit der Parteien und die Rechtsbehelfe gegen Wahlfehler auf nationaler und europäischer Ebene.
Examensklausur ÖR Vorläufiger Rechtsschutz einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gegen die Umbenennung einer Straße
Im Mittelpunkt der Examensklausur steht eine öffentlich-rechtliche Stiftung, die sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Umbenennung einer Straße wendet. Die Fallbearbeitung prüft verwaltungsrechtliche Problemstellungen mit Bezügen zum Kommunal- und Straßenrecht.
Planübergreifender Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen einer Werbeanlage
Im Sachverhalt begehrt die Nachbarin W die Aufhebung einer Baugenehmigung für eine Lichtwerbeanlage auf einem Kundenparkplatz eines Erotikmarktes. Die Anlage verursacht Lichtimmissionen, die ihre Wohnqualität und Gesundheit beeinträchtigen. Die Klausur prüft, ob die von W vor dem Verwaltungsgericht erhobene Anfechtungsklage Erfolg haben könnte.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Gerrit Hellmuth Stumpf prüfen besonders häufig Politische Parteien (2×), Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze (2×), Abstrakte Normenkontrolle (1×), Begründetheit der Anfechtungsklage (1×), Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB) (1×), Grundlagen der Gesetzgebung (1×), Staatsstrukturprinzipien des GG (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).