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Prof. Dr.

Ekkehart Reimer

2 Klausuren im Portal
Professor:in · Universität Heidelberg

Ekkehart Reimer, geboren 1969 in Bonn, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler mit Schwerpunkt auf dem europäischen und internationalen Steuerrecht. Er lehrt an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Reimer zählt zu den Experten im Steuerrecht, insbesondere im transnationalen Kontext und bei der europäischen Steuerrechtsentwicklung. Seine akademische Laufbahn ist geprägt von der vertieften Auseinandersetzung mit grenzüberschreitenden Steuerfragen.

Klausuren

2 Klausuren
JA 2022Anfänger:innen

Mehr Qual als Wahl

Die Klausur thematisiert die Beschränkbarkeit der Wahlgänge zum Präsidium des Bundestages durch gesetzliche Änderungen der Geschäftsordnung. Nach dem Erfolg einer neuen Partei und dem erfolglosen Versuch der Fraktion, einen Vizepräsidenten zu wählen, wird eine Gesetzesänderung eingebracht und beschlossen, die das Vorschlagsrecht einer Fraktion beschränkt. Vertreter von Oppositionsfraktionen beantragen eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Johanna Groß· JA 2022, 930· 120 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeAbstrakte NormenkontrolleDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Theos tolle Taxis

Ein Taxibetreiber wehrt sich gegen eine behördliche Untersagungsverfügung, die jegliche Eigenwerbung auf Taxis verbietet. Nach erfolgloser Anfechtungsklage erhebt er Verfassungsbeschwerde mit dem Vorwurf, durch das Verbot in mehreren Grundrechten verletzt zu sein. Die Klausur verlangt eine gutachtliche Vorbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Art. 14, Art. 12 und Art. 5 GG.

Prof. Dr. Ekkehart Reimer· JA 2006, 864· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+1 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Prof. Dr. Ekkehart Reimer prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Die obersten Verfassungsorgane – Einführung (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Verfassungsbeschwerde (1×) und Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze (1×).