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Öffentliches RechtJA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

JA 2012, 936 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene

Von Dr. Claudia Ridder

Zur Fundstelle (JA)Im Editor schreibenBald
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Fortgeschrittene
Quelle
JA 2012, 936
Lösung
—

Die Stadt Düsseldorf untersagt einem Antragsteller, sein Pony mit einem 'Rolling Stones'-Zungenmotiv tätowieren zu lassen, und ordnet die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verfügung, wobei unter anderem Tierschutzrecht (§§ 1, 5, 6 TierSchG), die Zustellung sowie ein möglicher Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen sind.

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