Klausuren
2 KlausurenOriginal Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'
Die Stadt Düsseldorf untersagt einem Antragsteller, sein Pony mit einem 'Rolling Stones'-Zungenmotiv tätowieren zu lassen, und ordnet die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verfügung, wobei unter anderem Tierschutzrecht (§§ 1, 5, 6 TierSchG), die Zustellung sowie ein möglicher Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen sind.
Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an
Ein schwerbehinderter Bewerber wird von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und klagt auf Entschädigung. Im Streit ist insbesondere, ob ein Verstoß gegen die Einladungspflicht aus § 82 SGB IX und eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, obwohl der Bewerber die in der Stellenausschreibung geforderte Mindestnote nicht erreicht hat. Die Fallbearbeitung thematisiert den Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und die arbeitsrechtlichen/beamtenrechtlichen Folgen einer möglicherweise diskriminierenden Nichteinladung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Claudia Ridder prüfen besonders häufig Beamtenrecht (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×), Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).