Die Merkmale des Verwaltungsakts
Die Merkmale des Verwaltungsakts sind in § 35 S. 1 VwVfG geregelt und bilden das Fundament des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Sie umfassen insbesondere die hoheitliche Maßnahme, den Regelungscharakter, die Außenwirkung sowie den Erlass durch eine Behörde. Examensrelevante Abgrenzungen betreffen die Unterscheidung zum Realakt, zur öffentlich-rechtlichen Vertragsgestaltung und die Auslegung des Behördenbegriffs.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Eilrechtsschutz im Waffenrecht
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fallkonstellation aus dem Waffenrecht mit Schwerpunkt auf einstweiligem Rechtsschutz in Form des Verwaltungsrechtsschutzes. Im Mittelpunkt steht die Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit einer waffenrechtlichen Verfügung und deren vorläufige Außervollzugsetzung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.
* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?
Acht Vorfälle an einer Grundschule mit beliebten Stiften führen zu einem Verbot durch die Schulleiterin, kommuniziert per E-Mail. Ein betroffenes Kind fragt nach rechtlichen Möglichkeiten, die Stifte weiterhin mit zur Schule bringen zu dürfen. Die Klausur prüft landesspezifisches Schulrecht, Verwaltungsakt, Ermächtigungsgrundlagen, Rechtsschutz und verwaltungsverfahrensrechtliche Aspekte.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail
Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.
Schwerpunktbereichsklausur Nationales Medienrecht: Rundfunkbeitragsbescheid – Nein Danke!
A betreibt ein Restaurant in NRW und wehrt sich gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des WDR, indem sie u. a. die Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und das Vorliegen eines beitragsbegründenden Vorteils bestreitet. Im Zentrum steht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid, wobei A unter anderem argumentiert, der Auftrag zur Ausgewogenheit und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde nicht erfüllt. Die Fallbearbeitung betrifft insbesondere die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, das Beitragsverständnis sowie die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle des Rundfunkauftrags. Zudem steht die Frage im Raum, ob und inwieweit eine parteiische Berichterstattung Auswirkungen auf die Beitragspflicht hat.
ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum Verwaltungsrecht
Die A-GmbH schließt mit dem Wohnungseigentümer E einen auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag über eine 70 m² große Drei-Zimmer-Wohnung mit vier Schlafplätzen, Küche und Bad. Die Wohnung wurde zuvor zehn Jahre lang an ein Ehepaar vermietet. Das Mehrfamilienhaus, welches als Wohngebäude genehmigt ist, umfasst sechs Wohnungen und befindet sich im unbeplanten Innenbereich der Stadt Augsburg. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Wohngebäude, ein Restaurant, eine Arztpraxis und ein Lebensmittel-Discounter mit einer Verkaufsfläche von 797, 9 m², der überwiegend von Anwohnern für die Deckung des täglichen Bedarfs und zur Versorgung des Gebiets genutzt wird. Die Nachbarn wurden durch die A-GmbH ordnungsgemäß beteiligt. Nach Zustimmung des E reicht die A-GmbH am 1. 4. 2025 beim Bauamt der Stadt Augsburg schriftlich einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für die geplante Kurzzeitvermietung ein. Der Leiter des Bauamts teilt A am 7. 4. 2025 telefonisch mit, dass seine Abteilung seit zwei Jahren mit hohen Krankenständen und vielen Anträgen belastet sei und daher eine Entscheidung erst in mehreren Monaten getroffen werden könne. Ihm sei jedoch zu Ohren gekommen, dass die Stadt Augsburg an einer Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum (ZwEWS) arbeite, welche möglicherweise die Kurzzeitvermietung verhindern könne.
ÖR-Fortgeschrittenenklausur zur Aufhebung von Verwaltungsakten
Die Klausur behandelt die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten im Kontext von Corona-Hilfen für Profisportvereine. Zentral sind der Vorbehalt des Widerrufs bei Bewilligungsbescheiden, die Schlussabrechnung und die Berücksichtigung von anderweitigen staatlichen Hilfen, insbesondere im Hinblick auf Überkompensation und die Voraussetzungen der Förderrichtlinie.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.
* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen
Die Fallbearbeitung thematisiert polizeiliche Standardmaßnahmen sowie die verwaltungsprozessuale Durchsetzung von Bürgerrechten nach Verkehrskontrollen und einer polizeilichen Sicherstellung von Bargeld. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellung, einer Durchsuchung sowie das gerichtliche Vorgehen einschließlich Klagearten und Anspruchsgrundlagen auf Herausgabe sichergestellter Gegenstände.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer
Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Käsetheke am Pranger
Die Klausur thematisiert am Beispiel einer vor Ort in einer Käsetheke öffentlich gemachten Verwaltungssanktion zentrale Fragen des Verwaltungsrechts sowie den Konflikt zwischen behördlichen Maßnahmen und Grundrechten. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Grenzen eingegriffener Maßnahmen in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Daneben wird ein Schwerpunkt auf die Prüfung von Ermessensausübung und deren verfassungsrechtliche Schranken gelegt.
Mit dem Mercedes-AMG zur Klimademo
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Polizeirechts anhand eines Vorfalls bei einer Klimademonstration, bei dem verschiedene polizeiliche Maßnahmen wie Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Platzverweis und unmittelbarer Zwang zum Einsatz kommen. Der Sachverhalt fordert eine rechtliche Prüfung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit und ist prozessual in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingebettet. Die Klausur ist auf mittlerem Niveau und repräsentiert typische Problemstellungen des Sicherheitsrechts.
Unter Strom
Die Klausur behandelt typische Fragen des Straßenrechts am Beispiel eines Ladekabels für ein Elektroauto über öffentlichen Gehweg und dem Verleih von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum. Schwerpunkt sind die Einordnung als Sondernutzung, die Anforderungen und Grenzen der Erlaubniserteilung sowie die rechtlichen und prozessualen Möglichkeiten gegenüber Verwaltungsakten.
* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile
Die Klausur behandelt vielfältige Fragen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht rund um eine Fanmeile zur Fußball-Europameisterschaft in Passau. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Abgrenzung der straßenrechtlichen Sondernutzung sowie verschiedene verwaltungsprozessuale Aspekte wie Feststellungs- und Anfechtungsklage, Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und einstweiliger Rechtsschutz. Landesrechtliche Vorschriften (BayStrWG) bilden die Grundlage des Sachverhalts.
Übungsfall im Verwaltungsrecht: Werbung für die Weihnachtslotterie
Die Dorothee-Henriette-Pagliarini-Stiftung beantragt die behördliche Erlaubnis zur Durchführung einer bundesweiten Weihnachtslotterie und erhält diese mit der Auflage, dass Influencer-Marketing für die Lotterie untersagt ist. Die Stiftung wendet sich gegen diese Nebenbestimmung, da sie keinen sachlichen Unterschied zwischen Influencer-Marketing und klassischer Werbung sieht und die Zielgenauigkeit moderner Werbung für die Lotterie betont. Im Streit steht die behördliche Begrenzung der Werbemaßnahmen unter Berufung auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie die Abwägung zwischen Werbefreiheit und gesetzlichen Spielerschutzvorgaben. Zentral zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Werbebeschränkung und insbesondere die Vereinbarkeit mit Art. 12 und 5 GG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Baurecht – Parkplätze für Elektrofahrzeuge
Die Klausur thematisiert das allgemeine Verwaltungsrecht und grundlegende Aspekte des Baurechts am Beispiel der Anordnung und Genehmigung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge. Es werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts behandelt. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse zu verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen und zu baurechtlichen Genehmigungsverfahren.
„Der gefährliche Hund“
Die Kellnerin K erwirbt während der COVID-19-Pandemie in Osnabrück die Labrador-Hündin Tessa. Nach einem Beißvorfall mit einem anderen Hund stuft die Stadt Tessa als gefährlich gemäß § 7 NHundG ein. K klagt erfolglos gegen den feststellenden Bescheid, da die entsprechenden Verfahrensvorschriften und materiellen Voraussetzungen des niedersächsischen Hundegesetzes streitig sind.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Der entlassene Soldat
Die Klausur befasst sich mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht und behandelt dabei insbesondere die Merkmale des Verwaltungsakts. Im Mittelpunkt steht der Fall eines entlassenen Soldaten, anhand dessen verschiedene Fragestellungen zum Verwaltungsakt und dessen Prüfung erörtert werden. Die Klausur eignet sich für fortgeschrittene Studierende im öffentlichen Recht.
„Haus der Musik“
L errichtet im unbeplanten Außenbereich von Heidelberg ohne Baugenehmigung das sogenannte 'Haus der Musik' und vermietet es an einen Musikverein, der dort probt und gelegentlich kleine Auftritte veranstaltet. Nach Entdeckung und ausführlicher Begründung für einen Abriss erlässt die Baubehörde eine Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung. L stellt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abriss und erhebt Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten des Antrags.
Anfängerklausur: Keine Gene für die Kunst
Eine Künstlerin (K) nutzt gentechnisch veränderte Bakterien zur Schaffung und zum Verkauf von Bio-Art-Kunstwerken. Die zuständige Landesbehörde ordnet an, dass K ihre Werke auf Grundlage des Gentechnikgesetzes vernichten muss, da sie gegen Vorschriften zu gentechnischen Arbeiten verstößt. Im Streit steht die Vereinbarkeit der behördlichen Maßnahme mit den Grundrechten, insbesondere Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie deren Verhältnismäßigkeit. Gegen die Verwaltungspraxis und nachfolgende verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sucht K ein prozessuales Rechtsmittel.
Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Ein gemeinnütziger Verein begehrt für einen Infostand auf dem Marktplatz die volle Sondernutzungserlaubnis, insbesondere das Sammeln von Spenden und die Akquise von Mitgliedern. Die Marktgemeinde genehmigt den Stand, untersagt aber Spendensammlung und Mitgliederwerbung. Die Klausur prüft isoliert die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen diese Nebenbestimmung. Schwerpunkt sind Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Beschränkung nach dem Straßen- und Wegerecht.
Verquere Belagerung“
Im Fall organisiert Q eine Protestversammlung vor dem Privathaus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten gegen geplante Corona-Maßnahmen. Die Polizei löst die Versammlung aufgrund der Beeinträchtigung der Privatsphäre des Ministerpräsidenten auf. Q klagt anschließend gegen die polizeiliche Maßnahme. Der Fall prüft insbesondere die Reichweite der Versammlungsfreiheit und die rechtliche Zulässigkeit von Auflösungsverfügungen im Kontext des Versammlungsrechts.
Verwehrte Altersteilzeit
Die Klausur behandelt den Anspruch einer Beamtin auf Bewilligung von Altersteilzeit nach § 93 Abs. 3 BBG. Zentral sind Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Bedeutung dienstlicher Belange, Verwaltungsvorschriften, behördliche Ermessensausübung und die gerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen im beamtenrechtlichen Sonderrechtsverhältnis.
Das Hausrecht in Verwaltung und Parlament
Die Klausur behandelt das Hausrecht in der öffentlichen Verwaltung und im Parlament anhand zweier Fallkonstellationen. Thematisiert werden der Rechtsweg bei behördlichen Hausverboten, die Ausübung des Hausrechts durch Verwaltungsträger sowie aktuelle verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Wir wollen wohnen bleiben
Im Sachverhalt geht es um ein als Gewerbegebiet ausgewiesenes Areal in Hamburg, in dem zunehmend Betriebswohnungen zu gewöhnlichen Wohnwohnungen wurden, teils ohne Genehmigung. Das Bezirksamt untersagt die fortgesetzte Wohnnutzung und stützt sich dabei auf formelle sowie materielle Illegalität und den Bebauungsplan. Die Eigentümerin einer ehemaligen Betriebswohnung klagt hiergegen; zu prüfen ist die Begründetheit ihrer Klage gegen die Nutzungsuntersagung.
* "Bis hierhin und nicht weiter
Im Kontext steigender Corona-Infektionszahlen sperrt die Stadt Passau die Innpromenade, um größere Menschenansammlungen während der Pandemie zu vermeiden. Die Studentin S beantragt im einstweiligen Rechtsschutz, ihr das Spazierengehen auf der gesperrten Promenade zu gestatten. Es sind die Erfolgsaussichten dieses Antrags unter verschiedenen öffentlich-rechtlichen und verwaltungsprozessualen Gesichtspunkten zu prüfen.
Bekömmlich, rein und natürlich – Gesundheitsbezogene Angaben in der Bierwerbung
Die Examensklausur behandelt das Vorgehen gegen eine lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehung und Zwangsgeldandrohung gegenüber einer Brauerei wegen gesundheitsbezogener Werbung für Bier. Thematisch im Mittelpunkt stehen einstweiliger Rechtsschutz, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, die Auslegung und Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, Fragen der Verwaltungsvollstreckung und die unionsrechtliche Dimension in Bezug auf EU-Sekundärrecht und Art. 267 AEUV.
Fridays for School
Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.
Dunkle Hautfarbe
Im Fall betritt ein deutscher Staatsbürger mit dunkler Hautfarbe den Kölner Hauptbahnhof und wird von Polizeibeamten zu einer Identitätsfeststellung aufgefordert. Die Maßnahme erfolgt offenbar nur aufgrund seiner Hautfarbe, was der Betroffene als diskriminierend empfindet und ihre Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen möchte. Die Problematik betrifft polizeiliche Ermessensentscheidungen, Gleichheitsrechte und die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage.
Original-Examensklausur: "Kartenverkaufsverbot für Gästefans
Der Sachverhalt dreht sich um ein Kartenverkaufsverbot für Gästefans bei einem Bundesligaspiel in Rheinland-Pfalz, das zur Gefahrenabwehr angesichts gewalttätiger Fangruppen und einer gleichzeitigen Großveranstaltung angeordnet wird. Es werden sowohl polizei- und ordnungsrechtliche Fragestellungen (Adressat der Maßnahme, Zweckveranlasser, Erforderlichkeit des Verbots) als auch prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Gefährderanschreiben behandelt. Die Klausur verlangt die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Vereins und die Zulässigkeit einer Klage eines adressierten Fans gegen das Gefährderanschreiben.
Nacktkatzenzuchtverbot
Der Fall behandelt das Zuchtverbot und die Kastrationsanordnung von Canadian-Sphynx-Katzen auf Grundlage neu gewonnener wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Sinnesorgan Tasthaare. Zentrale Aspekte sind die Anwendung des § 11b TSchG (Qualzucht), das Ermessen nach § 16a Abs. 1 Satz 1 TSchG sowie die sofortige Vollziehung und den einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Prüfungsstress im Jurastudium
Die Klausur befasst sich im ersten Teil mit einem Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) wegen verzögerter Korrektur einer universitären Prüfungsleistung. Im zweiten Teil werden klassische Fragen des Verwaltungsrechts angesprochen, insbesondere die Verwaltungsaktqualität von Prüfungsbewertungen sowie das Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach Eintritt der formellen Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts nach §§ 51, 48 VwVfG.
Der Entzug des Doktortitels
Die Klausur behandelt die Anfechtung des Entzugs eines Doktortitels wegen Plagiatsverdachts rund 30 Jahre nach der Promotion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage, zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung und zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.
»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.
Übungsfall: Biogasanlage versus landschaftliche Ästhetik
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit im öffentlichen Baurecht: L beantragt und erhält eine Baugenehmigung für eine Biogasanlage im Außenbereich der Stadt, während B als unmittelbar angrenzende Eigentümerin dagegen Widerspruch und Klage erhebt und die Aufhebung der Genehmigung fordert. B macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige die Wohnqualität, führe zu Wertverlust ihres Grundstücks und störe die landschaftliche Ästhetik. Die rechtswesentlichen Schwerpunkte liegen auf der baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§§ 29 ff. BauGB), dem Drittschutz im Verwaltungsprozessrecht sowie der Berücksichtigung nachbarlicher Belange, insbesondere im Hinblick auf Immissionen und Rücksichtnahmegebot. Zu prüfen sind zudem Fragen der Beteiligung im Genehmigungsverfahren und mögliche Verletzungen subjektiv-öffentlicher Rechte.
»Rocker ohne Knarre und Kutte«
Der Fall behandelt aktuelle verwaltungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Rockervereinigungen. Schwerpunkt sind der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis und das ordnungsbehördliche Verbot des öffentlichen Tragens von Kutten, wobei sowohl materielles als auch besonderes Verwaltungsrecht relevant sind. Daneben ist insbesondere die Definition und Anwendung des Gefahrenbegriffs für die behördlichen Maßnahmen zu prüfen.
Aufenthaltsverbot für Fußballfans?
Die Klausur behandelt den Fall eines pauschalen Aufenthaltsverbots für Fußballfans von Eintracht Frankfurt anlässlich eines Lokalderbys in Darmstadt. Thematisiert werden formelle und materielle Voraussetzungen eines solchen Verbots, insbesondere Anhörung, Bestimmtheit, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und sofortige Vollziehung. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Darmstadt.
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans
Ein Eintracht-Fan aus Darmstadt will sich mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ein durch die Stadt verhängtes Aufenthaltsverbot für Fußballfans in der Innenstadt wenden. Die Behörde begründet das Verbot mit drohenden Ausschreitungen beim Derby gegen den SV Darmstadt 98. Die Klausur behandelt unter anderem Fragen nach der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltsverbots und den Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.
Konflikte um die Koranverteilung
Im Fall beantragt ein salafistischer Verein die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Verteilung von Koranen in der Hamburger Innenstadt, die nach verbalen Auseinandersetzungen mit Islamgegnern wieder aufgehoben wird. Streitentscheidend sind Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Erlaubnis sowie Grundrechtseingriffe. Der Schwerpunkt liegt auf der öffentlich-rechtlichen Beurteilung des Verwaltungshandelns und der Wahrung der Grundrechte.
Konkurrenz um den Autoskooter
Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.
Politische Bildung auf dem Oktoberfest
Ein politischer Jugendverband erhält staatliche Fördermittel für eine Bildungsfahrt nach München, bei der die Mittelverwendung und der Bildungscharakter der Maßnahme in Frage steht. Die Staatskanzlei fordert nach Bekanntwerden privater Oktoberfest-Teilnahmen Teile des Zuschusses zurück und hebt den Förderbescheid teilweise rückwirkend auf. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen der Rückforderung und die rechtliche Einordnung der Maßnahme.
Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft
Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage: Dogmatik und Fallbearbeitung
Die Klausur behandelt die Dogmatik und Fallbearbeitung der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 I 4 VwGO. Anhand eines Beispiels wird besprochen, wie auf die Erledigung eines Verwaltungsakts nach Rechtshängigkeit zu reagieren ist und welche prozessualen Möglichkeiten, insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, bestehen.
Der findige Gaststättenbetreiber
Die Übungsklausur behandelt die Rücknahme einer Gaststättengenehmigung wegen fehlender Brandschutztüren und die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Erteilung einer Gaststättengenehmigung unter bestimmten Bedingungen. Thematisiert werden zudem die Voraussetzungen der Klagezulässigkeit im Verwaltungsprozessrecht.
Original-Examensklausur: "Raserei
Die Original-Examensklausur beschäftigt sich mit der Sicherstellung eines Motorrads durch die Polizei wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen, der anschließenden Kostenrechnung für die Verwahrung und möglichen Amtshaftungsansprüchen. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Kostenfolge sowie zivilrechtliche Ansprüche. Die Klausur verlangt vertiefte Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Amtshaftungsrecht.
Feuerbeschau im Mietkomplex
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit einer unangekündigten Feuerbeschau in einem von einer GmbH verwalteten Mietkomplex durch die Branddirektion. Im Mittelpunkt stehen die Fragen nach den Voraussetzungen für ein Betretungsrecht, die Bedeutung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der richtige verwaltungsprozessuale Rechtsschutz. Schwerpunktmäßig werden Grundrechte und verwaltungsrechtliche Anspruchsgrundlagen geprüft.
Die Masern und das zwangsweise Schulfrei
Im Sachverhalt besucht eine nicht gegen Masern geimpfte Schülerin trotz örtlichem Masernausbruch weiterhin die Schule, bis das Gesundheitsamt ein zeitlich begrenztes Schulbetretungsverbot erlässt. Die Schülerin und ihre Eltern halten dieses Verbot für unverhältnismäßig und fechten es vor dem Verwaltungsgericht an. Die Klausur thematisiert die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts und der dazu ergriffenen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Ordnungsrechtliches Verbot von Wahlplakaten
Der Fall behandelt die rechtliche Bewertung einer ordnungsrechtlichen Verfügung gegen eine Partei, die strafbare, fremdenfeindliche Wahlplakate im öffentlichen Raum angebracht hat. Gegen die Verfügung zur Entfernung und das Verbot öffentlichkeitswirksamer Nutzung wird Widerspruch eingelegt; zu prüfen sind insbesondere polizei- und ordnungsrechtliche sowie grundrechtliche Aspekte, einschließlich Verwaltungsakt und den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung.
Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität
Die Übungsklausur thematisiert die Vergabe von Marktplatzstandplätzen bei knapper Kapazität am Hamburger Dom. Im Fokus stehen Fragen des Gewerberechts, der Marktzulassung, das Auswahlverfahren und die Befangenheit im Verwaltungsverfahren sowie der einstweilige Rechtsschutz. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Bremen und behandelt die Ablehnung des Antragsstellers, Verfahrensmängel und mögliche Rechtsverletzungen.
Subventioniertes Freibad
Die Klausur behandelt die Förderpraxis für kommunale Sportstätten anhand des Beispiels 'Subventioniertes Freibad'. Thematisiert werden die Vergabe von Subventionen, die Rücknahme des Zuwendungsbescheids nach § 48 VwVfG, die Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften kraft Selbstbindung durch Art. 3 I GG sowie die Vertretung der Gemeinde und die Folgen von Formfehlern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rücknahmebescheid.
»Doktor Ade«
Die Klausur behandelt den Entzug eines Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen anhand eines fiktiven Sachverhalts um die Person P und fokussiert auf allgemeines Verwaltungsrecht. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aberkennung des Titels sowie Fragen nach Grundrechten und der Öffentlichkeit des Verfahrens.
St. Martin oder St. Michael?
Die Klausur behandelt die schulspezifische Frage der Zurückstellung eines Kindes vom regulären Grundschulbesuch und die damit verbundene Verpflichtung zum Besuch eines Schulkindergartens in Niedersachsen. Im Mittelpunkt stehen formale und materielle Fragen zur Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung und deren Anfechtung im Widerspruchsverfahren.
Die Feuerwehrkosten
Die Klausur behandelt die Erhebung von Feuerwehrkosten nach einem Feuerwehreinsatz, bei dem ein Pkw aus einer Schneewehe geborgen wurde. Streitig ist insbesondere die Kostentragungspflicht des Autofahrers, die Berechnung und Angemessenheit der Gebühren sowie die Verantwortlichkeit der Stadt für den Winterdienst. Es geht um die Auslegung des Landes- und Satzungsrechts zum Brandschutz im Kontext kommunaler Gebühren.
Häusliches Betretungsverbot
Im Sachverhalt erteilt die Polizei nach einer häuslichen Auseinandersetzung ein zehntägiges Rückkehrverbot gegen M. Dieser möchte nach Ablauf der Maßnahme feststellen lassen, dass das polizeiliche Betretungsverbot rechtswidrig war und zieht vor das Verwaltungsgericht. Geprüft werden die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage.
Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'
Die Stadt Düsseldorf untersagt einem Antragsteller, sein Pony mit einem 'Rolling Stones'-Zungenmotiv tätowieren zu lassen, und ordnet die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verfügung, wobei unter anderem Tierschutzrecht (§§ 1, 5, 6 TierSchG), die Zustellung sowie ein möglicher Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen sind.
Übungsklausur ÖR Das Alkoholverbot am Marktplatz
Die Fortgeschrittenenklausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit eines durch kommunale Polizeiverordnung angeordneten Alkoholverbots auf dem Marktplatz, geprüft im Kontext einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Fragestellungen liegen im Bereich des allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.
Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek
Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.
Die mobile Werbeanlage
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Antiquitätenhändler und der Stadt Arnsberg über die Einstufung eines abgestellten, beschrifteten Pkw-Anhängers als ortsfeste Werbeanlage. Der Händler wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Verfügung, die die Entfernung des Anhängers und ein Abstellenverbot anordnet, und stellt Fragen nach der Rechtslage und möglichen Änderungen durch tägliche Nutzung. Thematisch liegt der Schwerpunkt auf Bauordnungsrecht NRW, Verwaltungsakt und gerichtlichem Rechtsschutz.
Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe
Ein beamteter Hochschullehrer wird aufgrund einer Infektion mit dem Schweinegrippevirus per Verwaltungsakt von seiner Hochschule mit einem Tätigkeitsverbot und einer Untersuchungspflicht belegt. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs, insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen, die Fristproblematik sowie die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.
Examensklausur ÖR »My home is my castle« – Polizeibesuch nicht erwünscht!
Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung eines Polizeieinsatzes, bei dem die Wohnungstür einer Privatperson geöffnet und ihm die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Zulässigkeit des Kostenbescheids, die Konnexität von Grundverwaltungsakt und Vollstreckungsmaßnahme, die Abgrenzung von Gefahrenarten, die statthafte Klageart gegen Realakte sowie die Fristberechnung diskutiert. Zudem steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit unmittelbaren Zwangs im Raum.
Black Jack
Im Fall 'Black Jack' begehrt ein Hundehalter vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz gegen ein Hundeverbot und eine Anleinpflicht, die ihm durch einen sofort vollziehbaren Bescheid auferlegt wurden. Im Mittelpunkt stehen vor allem formelle und materielle Fragen der Zuständigkeit, des Verwaltungsverfahrens und der Verhältnismäßigkeit sicherheitsrechtlicher Maßnahmen. Die Klausur behandelt klassische Themen aus dem Polizei- und Ordnungsrecht sowie des einstweiligen Rechtsschutzes.
Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Landwirt L wird von einer Landesstraßenbaubehörde zum Dulden von Bodenuntersuchungen und Vermessungsarbeiten für eine neue Bundesstraße auf seinen Flächen verpflichtet. Nach erfolgten Maßnahmen erhebt L Klage und rügt u.a. die Verfahrensweise, die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Anordnungen sowie eine Grundrechtsverletzung. Die Klausur prüft sowohl verwaltungsrechtliche als auch verwaltungsprozessuale Fragen rund um die Ankündigung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Erfolgsaussichten der Klage.
Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.
Übungsklausur ÖR Brand im Pharmalabor – Wohnungseinweisung in Gefahrensituationen
Im Pharmalabor kommt es zu einer Explosion mit krebserregenden Gasen. Die Polizei weist fünf Zivilisten zur Unterbringung in die Villa des Eigentümers A ein. A wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht mittels Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese polizeiliche Maßnahme und argumentiert u.a. fehlende persönliche Verursachung und alternative Unterbringungsmöglichkeiten. Zu prüfen ist, ob der Antrag Erfolg hat.
Examensklausur ÖR Besser rechtzeitig handeln? Zur Bindungswirkung eines Vorbescheids
Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Nachbarn und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Frage der drittschützenden Vorschriften im Baurecht. Besonders relevant ist die Bindungswirkung eines Vorbescheids für das weitere Baugenehmigungsverfahren.
Windige Angelegenheiten
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten der verwaltungsgerichtlichen Klage eines Unternehmens, das eine geringere Fördersumme zur Installation einer Solaranlage erhalten hat als beantragt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung, sowie die Thematik der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren. Außerdem wird ein Verbot der Ausfuhr von Düngemittel nach Nordkorea behördlich ausgesprochen.
Plauener Nebenbestimmungen
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtlichen Anforderungen an Nebenbestimmungen (Bedingungen/Auflagen) zu einem begünstigenden Verwaltungsakt am Beispiel einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung. Schwerpunkte sind die Bestimmtheit des Verwaltungsakts, die Zulässigkeit und Bindungswirkung von Zwangsgeldandrohung und -festsetzung sowie prozessuale Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO.
Gaststättenerlaubnis unter Auflagen
In dem Fall verlangt ein Betreiber einer Diskothek rechtliche Beratung, nachdem ihm eine Gaststättenerlaubnis unter Auflagen (Beschäftigungs- und Betretungsverbot für bestimmte Personen) erteilt wurde und darüber hinaus ein Widerruf der Erlaubnis droht. Der Fall thematisiert die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zur Gaststättenerlaubnis, die Möglichkeiten vorläufigen Rechtsschutzes sowie das richtige prozessuale Vorgehen.
Leipziger Ersatzvornahme
In dem Fall 'Leipziger Ersatzvornahme' geht es um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids nach einer Abschleppmaßnahme wegen verkehrswidrigen Parkens. Gegenstand ist die Prüfung eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Kostenforderung, insbesondere mit Blick auf die Voraussetzungen einer Ersatzvornahme, die rechtlichen Anforderungen an die Adressatenstellung des Halters sowie die Rolle von Hilfspolizeibeamten.
Der renitente Waffensammler
Im Fall 'Der renitente Waffensammler' bittet ein Mandant um anwaltlichen Rat bezüglich eines Waffenbesitzverbots samt Sicherstellung seiner erlaubnisfreien Waffen durch die Polizei sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen den Bescheid, die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, die Prozessarten (Feststellungsklage/Fortsetzungsfeststellungsklage) und die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Der Türsteher vom 'Blue Star'
Die Klausur thematisiert die Ordnungsverfügung der Stadt Hamm, mit der dem Betreiber einer Bar untersagt wird, eine wegen Vorstrafen als unzuverlässig angesehene Person als Türsteher zu beschäftigen. Schwerpunkte sind die sofortige Vollziehbarkeit des Beschäftigungsverbots, die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten des Widerspruchs sowie des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, insbesondere vor dem Hintergrund des Gaststättenrechts und der Resozialisierung.
Ärger im Revierpark
Die Klausur behandelt die Anwaltsberatung im Zusammenhang mit einem Hausverbot für einen öffentlichen Park, das von der Stadt Gelsenkirchen wegen eines Vorfalls verhängt wurde. Thematisiert werden die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit von Sanktionen der Verwaltung. Die Mandantin begehrt die Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere gegen das Aufenthaltsverbot vorzugehen.
Die Waffenbörse
Die Klausur befasst sich mit der waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung für einen Händler zum Vertrieb von Waffen auf einer jährlich stattfindenden Waffenbörse. Das Polizeipräsidium Köln verweigert entgegen bisheriger Praxis die Genehmigung, sodass anwaltliche Beratung und die Prüfung verwaltungsrechtlicher sowie waffenrechtlicher Schritte erforderlich werden. Die Prüfung umfasst insbesondere die Bescheidlage, die Selbstbindung der Behörde, das Verfahren und die Möglichkeit einstweiliger Anordnungen.
Die Merkmale des Verwaltungsakts in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.