Klausuren
3 KlausurenTierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?
Die Klausur behandelt isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung.
Cave Canem!
Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Abschlussklausur Europarecht: „Germany first“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die Exportbeschränkungen für einen neu entwickelten Impfstoff gegen die D-Virusvariante vorsieht und damit deutschen Behörden ein Vorkaufsrecht vor Ausfuhr einräumt. Die Europäische Kommission sowie Polen und Ungarn klagen gegen Deutschland vor dem EuGH, da sie hierin einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und gegen die Werte der Europäischen Union sehen. Neben unionsrechtlichen Prüfungspunkten werden auch die Voraussetzungen und Abläufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 f. und 259 AEUV thematisiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen nationalem Gesundheitsschutz und europäischem Binnenmarkt sowie die unionsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Mitgliedstaaten und Organen gegen bestehende staatliche Maßnahmen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Florian Berger prüfen besonders häufig Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (2×), Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).