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Dr.

Florian Berger

3 Klausuren im Portal
Bayern. Oberlandesgericht (München)

Klausuren

3 Klausuren
JA 2023Anfänger:innen

Tierliebe – bedingungslos oder mit Auflage?

Ein gemeinnütziger Verein begehrt für einen Infostand auf dem Marktplatz die volle Sondernutzungserlaubnis, insbesondere das Sammeln von Spenden und die Akquise von Mitgliedern. Die Marktgemeinde genehmigt den Stand, untersagt aber Spendensammlung und Mitgliederwerbung. Die Klausur prüft isoliert die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen diese Nebenbestimmung. Schwerpunkt sind Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Beschränkung nach dem Straßen- und Wegerecht.

Dr. Florian Berger· JA 2023, 660· 90 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenZulässigkeit der Anfechtungsklage+3 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Cave Canem!

Die Klausur behandelt den verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz im Zusammenhang mit der Rücknahme einer Hundehaltererlaubnis. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 VwGO und der Frage, ob Vertrauensschutz im Rahmen des Rücknahmeermessens zu berücksichtigen ist. Weitere Aspekte sind das berechtigte Interesse für die Haltung eines Kampfhundes und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Florian Berger· JURA 2023, 97
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Abschlussklausur Europarecht: „Germany first“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die Exportbeschränkungen für einen neu entwickelten Impfstoff gegen die D-Virusvariante vorsieht und damit deutschen Behörden ein Vorkaufsrecht vor Ausfuhr einräumt. Die Europäische Kommission sowie Polen und Ungarn klagen gegen Deutschland vor dem EuGH, da sie hierin einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und gegen die Werte der Europäischen Union sehen. Neben unionsrechtlichen Prüfungspunkten werden auch die Voraussetzungen und Abläufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 f. und 259 AEUV thematisiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen nationalem Gesundheitsschutz und europäischem Binnenmarkt sowie die unionsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Mitgliedstaaten und Organen gegen bestehende staatliche Maßnahmen.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Florian Berger prüfen besonders häufig Die Merkmale des Verwaltungsakts (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×) und Zulässigkeit der Anfechtungsklage (1×).