Abschlussklausur Europarecht: „Germany first“
Worum geht es
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die Exportbeschränkungen für einen neu entwickelten Impfstoff gegen die D-Virusvariante vorsieht und damit deutschen Behörden ein Vorkaufsrecht vor Ausfuhr einräumt. Die Europäische Kommission sowie Polen und Ungarn klagen gegen Deutschland vor dem EuGH, da sie hierin einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und gegen die Werte der Europäischen Union sehen. Neben unionsrechtlichen Prüfungspunkten werden auch die Voraussetzungen und Abläufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 f. und 259 AEUV thematisiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen nationalem Gesundheitsschutz und europäischem Binnenmarkt sowie die unionsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Mitgliedstaaten und Organen gegen bestehende staatliche Maßnahmen.
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