„Haus der Musik“
JA 2024, 217 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Tim Buchholz
L errichtet im unbeplanten Außenbereich von Heidelberg ohne Baugenehmigung das sogenannte 'Haus der Musik' und vermietet es an einen Musikverein, der dort probt und gelegentlich kleine Auftritte veranstaltet. Nach Entdeckung und ausführlicher Begründung für einen Abriss erlässt die Baubehörde eine Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung. L stellt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abriss und erhebt Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten des Antrags.
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- Außenbereich (§ 35 BauGB)Neuerrichtung von Wohngebäuden (§ 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB)
- Außenbereich (§ 35 BauGB)Teilprivilegierung und verfassungsrechtlicher Bestandsschutz
- Außenbereich (§ 35 BauGB)Nutzungsänderung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BauGB
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsgrund- oder Rechtsfolgenverweisung bei Nachbarbeteiligung (§ 80a Abs. 3 S. 2 VwGO)
- Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Rechtsschutzbedürfnis bei offensichtlicher Unzulässigkeit der Hauptsache (§§ 80, 80a VwGO)
Weitere Klausuren zu Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.