Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Die Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden regeln, unter welchen Voraussetzungen Behörden gegen baurechtswidrige Zustände einschreiten dürfen (§§ 75, 70 II BauO). Voraussetzung ist stets eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, mit Schwerpunkt auf Gefahrenabwehr und Wiederherstellung legaler Zustände. Examensrelevant: Erfordernis gesetzlicher Eingriffsbefugnisse, Auswahl geeigneter Maßnahmen, Umgang mit baurechtswidriger Nutzung sowie Unterschiede zwischen Baurecht und Gefahrenabwehrrecht.
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Dachterrasse Ade?
Die Klausur thematisiert das öffentliche Baurecht rund um die Zulässigkeit einer Dachterrassennutzung. Im Mittelpunkt stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Problemstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Versagung einer Baugenehmigung. Es werden zudem relevante Normen zum materiellen Bauordnungsrecht sowie Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden angesprochen.
Das Glück der Erde …
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit bau- und sicherheitsrechtlicher Anordnungen gegen einen Pferdehalter im Außenbereich, der ohne Genehmigung eine Reitanlage errichtet hat. Thematisiert werden unter anderem bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen, kommunalrechtliche Verfahrensfragen sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei herabfallenden Schneemassen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht und Verwaltungsrecht – Sonnige Aussichten?
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem öffentlichen Baurecht, insbesondere aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Schwerpunktmäßig wird das Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen sowie die bauordnungsrechtliche Kontrolle von Bauvorhaben geprüft. Geeignet ist die Klausur für fortgeschrittene Examenskandidat:innen mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.
„Haus der Musik“
L errichtet im unbeplanten Außenbereich von Heidelberg ohne Baugenehmigung das sogenannte 'Haus der Musik' und vermietet es an einen Musikverein, der dort probt und gelegentlich kleine Auftritte veranstaltet. Nach Entdeckung und ausführlicher Begründung für einen Abriss erlässt die Baubehörde eine Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung. L stellt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abriss und erhebt Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten des Antrags.
Abstand, bitte!
In dieser Übungsklausur wird die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, der unter anderem eine Verringerung der Abstandsflächen vorsieht. Schwerpunktmäßig sind baurechtliche Vorgaben sowie die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen den Bebauungsplan zu erörtern.
Streit um ein Wochenendhaus
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wendet sich die Eigentümerin eines Seegrundstücks mit einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde. Streitentscheidend ist, ob die umfassende Renovierung eines alten Wochenendhauses genehmigungsfrei war und ob eventueller Bestandsschutz trotz Bebauungsplan besteht.
Holzauge sei wachsam!
Bei der vorliegenden Klausur handelt es sich um einen Gerichtsvortrag zu einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung bezüglich mobiler Unterstände auf einem Grundstück in Hamburg. Die Eigentümerin klagt gegen einen Verwaltungsakt des Bezirksamts, der die Beseitigung ohne Beantragung einer Baugenehmigung anordnet. Streitig sind insbesondere die Adressat:innenstellung, die baurechtliche Qualifikation der Unterstände, eine etwaige Privilegierung des forstwirtschaftlichen Betriebs und die Genehmigungspflicht nach Hamburger Bauordnungsrecht.
Wohnungsprostitution
Die Klausur thematisiert die baurechtliche Zulässigkeit der Ausübung von Prostitution in einer Wohnung in einem ausgewiesenen Mischgebiet und die Anordnung zur Beseitigung eines ungenehmigten Anbaus. Geprüft wird insbesondere, ob gegen die bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung und das behördliche Vorgehen vorgegangen werden kann und welche öffentlich-rechtlichen Normen einschlägig sind.
»Getrübte Kleingartenfreuden«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.
Bauen auf dem Campingplatz?
Die Klausur thematisiert die Errichtung einer Blockhütte auf einem öffentlichen Campingplatz im Hamburger Stadtgebiet. Im Mittelpunkt stehen das Genehmigungsverfahren, die Prüfung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts sowie eine Beseitigungsverfügung nach Hamburgischem Bauordnungsrecht. Zu klären ist die Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs gegen die Verfügung.
Wahlverwandtschaften
Der Fall betrifft die baurechtliche Zulässigkeit eines ohne Baugenehmigung errichteten Hähnchenstalls im Außenbereich und die Frage, ob die Bauaufsichtsbehörde an die Zusicherung der Duldung bis zur Umstellung des Betriebs auf eigener Futtergrundlage gebunden ist. Außerdem wird geprüft, wie sich die Behörde von der Zusicherung wieder lösen kann, ohne eine Entschädigung leisten zu müssen.
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.