Klausuren
Wohnungsprostitution
Die Klausur behandelt die Frage der baurechtlichen Zulässigkeit von Wohnungsprostitution in einem nach § 6 BauNVO als Mischgebiet ausgewiesenen Bereich sowie die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Beseitigungsanordnung gegenüber einem ungenehmigten Anbau. Im Fokus stehen die planungsrechtliche Einordnung der Prostitution, nachbarrechtliche Belange sowie zentrale bauplanungsrechtliche Abwägungen. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen eine bauaufsichtliche Verfügung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sebastian Huhle prüfen besonders häufig Die Baugenehmigung (1×), Freizügigkeit (Art. 11 GG) (1×) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) (1×).