Holzauge sei wachsam!
JA 2019, 453 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Ole Schley, Christian Uffelmann
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung gegen die Eigentümerin eines Grundstücks im Raum Hamburg geprüft. Kernfragen sind die Adressatenstellung der Eigentümerin, die Einordnung mobiler Unterstände als bauliche Anlagen nach § 2 HBauO, und die (Nicht-)Genehmigungspflicht für Anlagen eines forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 60 II HBauO i.V.m. Anlage 2. Es wird zudem geprüft, ob eine bauplanungsrechtliche Privilegierung vorliegt.
Schwerpunkte
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