Klausuren
2 KlausurenBlast from the past – ein Täuschungsversuch mit Langzeitfolgen
Die Übungsklausur behandelt die Frage eines presserechtlichen Unterlassungsanspruchs sowie das Recht auf Vergessen im Zusammenhang mit einem lang zurückliegenden Täuschungsversuch beim Staatsexamen. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens soll geprüft werden, ob ein Unternehmer es dulden muss, dass eine Zeitschrift sein früheres Fehlverhalten öffentlich macht, oder ob ihm aus Persönlichkeitsrecht ein Unterlassungsanspruch zusteht. Es werden das Spannungsverhältnis zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht, sowie die verfahrensrechtliche Seite einschließlich Gegenanträgen beleuchtet.
Holzauge sei wachsam!
Bei der vorliegenden Klausur handelt es sich um einen Gerichtsvortrag zu einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung bezüglich mobiler Unterstände auf einem Grundstück in Hamburg. Die Eigentümerin klagt gegen einen Verwaltungsakt des Bezirksamts, der die Beseitigung ohne Beantragung einer Baugenehmigung anordnet. Streitig sind insbesondere die Adressat:innenstellung, die baurechtliche Qualifikation der Unterstände, eine etwaige Privilegierung des forstwirtschaftlichen Betriebs und die Genehmigungspflicht nach Hamburger Bauordnungsrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christian Uffelmann prüfen besonders häufig Besondere Verfahrensarten (1×), Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts (1×), Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden (1×) und Materielles Bauordnungsrecht (1×).