BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
Öffentliches Recht

Materielles Bauordnungsrecht

Das materielle Bauordnungsrecht regelt die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 29–36 BauGB und den Vorschriften der Bauordnung. Zentrale Prüfungsgegenstände sind die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen (§§ 30, 34, 35 BauGB), Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 II BauGB) sowie Nachbarschutz. Examensklassiker: Außenbereichsbebauung (§ 35 BauGB), Einfügen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB), Nachbaranfechtung, Suspensiveffekt im einstweiligen Rechtsschutz (§ 80 V VwGO).

Zu diesem Thema haben wir 45 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Schwein gehabt?“

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Haltung von Minischweinen als Therapietiere in einem Berliner Wohngebiet unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts und vor dem Hintergrund der faktischen Funktionslosigkeit des Bebauungsplans. Dabei wird insbesondere auf § 14 BauNVO, die Abgrenzung Kleintier- versus Nutztierhaltung und die Berücksichtigungsfähigkeit von Grundrechten im Verwaltungsverfahren eingegangen. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen ein behördliches Verbot der Tierhaltung und die Beseitigungsanordnung.

Judith Hantel, Justus Tabbara· JA 2026, 836· 240 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Materielles BauordnungsrechtFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Energiewende um jeden Preis! Auch im Außenbereich?“

Im vorliegenden Fall begehrt A, Eigentümerin eines Grundstücks im Außenbereich, die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage. Die Gemeinde lehnt dies aufgrund der Lage im Außenbereich und dem Flächennutzungsplan ab, obwohl erneuerbare Energien gesetzlich privilegiert werden sollen. Es ist zu prüfen, ob das gerichtliche Vorgehen der A Aussicht auf Erfolg hat, insbesondere unter Berücksichtigung von § 35 BauGB, § 2 EEG und der Bedeutung des Landschaftsbildes.

Leon Scherff· JA 2026, 570· 180 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+4 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Dachterrasse Ade?

Die Klausur thematisiert das öffentliche Baurecht rund um die Zulässigkeit einer Dachterrassennutzung. Im Mittelpunkt stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Problemstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Erteilung bzw. Versagung einer Baugenehmigung. Es werden zudem relevante Normen zum materiellen Bauordnungsrecht sowie Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden angesprochen.

Marcel Fuchs, Markus Mader, Rebecca Zander· JuS 2026, 523· 120 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Das Glück der Erde …

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit bau- und sicherheitsrechtlicher Anordnungen gegen einen Pferdehalter im Außenbereich, der ohne Genehmigung eine Reitanlage errichtet hat. Thematisiert werden unter anderem bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen, kommunalrechtliche Verfahrensfragen sowie ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei herabfallenden Schneemassen.

Carolin Sax· JA 2025, 925· 120 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Materielles BauordnungsrechtGrundlagen +3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht und Verwaltungsrecht – Sonnige Aussichten?

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem öffentlichen Baurecht, insbesondere aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Schwerpunktmäßig wird das Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen sowie die bauordnungsrechtliche Kontrolle von Bauvorhaben geprüft. Geeignet ist die Klausur für fortgeschrittene Examenskandidat:innen mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.

Professorin Dr. Bettina Stepanek, Nils Witte· JuS 2025, 1057· 300 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

COlogne-Working-Space

A möchte in Köln einen Co-Working-Space errichten, kann aber gesetzlich geforderte Fahrradstellplätze nicht bereitstellen. Daraufhin schließt sie mit der Stadt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Geldzahlung zur Schaffung öffentlicher Fahrradstellplätze sowie zur Ausstattung einer Kita. Nach Zahlung der Gelder verlangt A die Rückzahlung und es ist zu prüfen, ob ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch besteht.

Yannick Schumacher· JA 2025, 756· 120 Min
Der öffentlich-rechtliche VertragÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+5 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Kfz-Werkstatt in der Garage

Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt. Geprüft wird insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Innenbereich nach § 30 BauGB sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Nutzungsänderung. Weiterhin werden Fragen zur Baugenehmigung und etwaigen Grundrechtsbezügen angesprochen.

Cecilia Josephina Rademacher· JuS 2025, 670· 120 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+2 weitere
JA 2025Anfänger:innen

*"Der (noch) unerfüllte Traum vom Oldtimer-Schauraum?

A beantragt die Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum auf dem Fundament einer zuvor abgerissenen Scheune in einer rheinland-pfälzischen Stadt, nachdem der ursprüngliche Bau durch einen Sturm zerstört wurde. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag ab; A erhebt daraufhin Widerspruch und später Klage auf Erteilung der Baugenehmigung. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Anspruch auf Baugenehmigung besteht, insbesondere unter Berücksichtigung eines möglichen Ersatzbaus.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Helene Stahl· JA 2025, 471· 120 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBegründetheit der VerpflichtungsklageAußenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

Krach um Bauschutt

Die Klausur behandelt die Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Bauschuttrecyclinganlage in einem nordrhein-westfälischen Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der Klage (insbesondere Klagebefugnis und Fristenproblematik) sowie die materiellen Voraussetzungen für die Genehmigung, vor allem im Hinblick auf das Lärmschutzgutachten und die maßgeblichen Immissionswerte nach TA Lärm.

JURA 2025, 2123· 300 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsZulässigkeit der AnfechtungsklageMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Bau- und Kommunalrecht – Von Cyber-Elfen und Schottergärten

Die Klausur thematisiert typische Probleme aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie grundsätzliche Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen und kommunale Kompetenzverteilung, unter Einbezug aktueller baurechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen.

Marvin Gülker· JuS 2024, 679· 300 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsMaterielles BauordnungsrechtGrundlagen+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Haus der Musik“

L errichtet im unbeplanten Außenbereich von Heidelberg ohne Baugenehmigung das sogenannte 'Haus der Musik' und vermietet es an einen Musikverein, der dort probt und gelegentlich kleine Auftritte veranstaltet. Nach Entdeckung und ausführlicher Begründung für einen Abriss erlässt die Baubehörde eine Abrissverfügung samt Anordnung der sofortigen Vollziehung. L stellt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abriss und erhebt Widerspruch gegen die Verfügung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten des Antrags.

Tim Buchholz· JA 2024, 217· 120 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Camping an der Mosel

In dieser Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht geht es um baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Campingplatz an der Mosel. Thematisiert werden unter anderem bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen der Errichtung und Nutzung, insbesondere im beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB. Es wird außerdem auf die Bedeutung der Baugenehmigung und die Anwendbarkeit relevanter materieller Vorschriften eingegangen.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 20241. Staatsexamen

»Kontroversen um den Konverter«

Die Klausur behandelt baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen am Beispiel eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für eine Konverterstation im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen des Bauplanungsrechts, insbesondere die Außenbereichsdogmatik, das privilegierte Vorhaben, die Ortsgebundenheit, sowie die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach § 80 V VwGO. Der Gemeinde werden Beteiligungsrechte im Verfahren und mögliche Konflikte aus dem Flächennutzungsplan sowie Kostenfolgen und das Landschaftsbild thematisiert.

JURA 2024, 2096· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Heilt die Zeit alle Fehler?

Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.

Vincent Weber· JURA 2023, 874
Die BaugenehmigungFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Baunachbarstreit mit politischen Mitteln

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Nachbarstreit in einer hessischen Stadt, bei dem Nachbarn politisch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre gegen ein Bauvorhaben hinwirken. Schwerpunkte sind das kommunalrechtliche Verbot der Delegation von Satzungserlassen, die Voraussetzungen der Veränderungssperre sowie die bauplanungsrechtlichen Auswirkungen einer fingierten Baugenehmigung.

GrundlagenGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsUnbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Turbulenzen um eine heranrückende Windenergieanlage

Die Klausur thematisiert eine Auseinandersetzung zwischen zwei Betreibern von Windenergieanlagen im Außenbereich, wobei Immissionsschutz-, Bauplanungs- und zivilrechtlich-wirtschaftliche Fragen im Vordergrund stehen. Im Fokus stehen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung samt Nebenbestimmung und die Frage nach drittschützenden Normen. Es werden die Erfolgsaussichten verwaltungsgerichtlicher Rechtsbehelfe von Betreiberin und Nachbar geprüft.

Tim Schilderoth, Dr. Nils Wegner· JA 2021, 138· 180 Min
Die BaugenehmigungNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenBegründetheit der Anfechtungsklage+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in einem kleinen Wohngebiet am Bodensee. Inhaltlich geht es insbesondere um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung, die sofortige Vollziehbarkeit, das Gemeindeeinvernehmen und den einstweiligen Rechtsschutz nach Baurecht. Die Klausur thematisiert außerdem Fragen zur authentischen Interpretation von Normen durch den Normgeber.

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Abstand, bitte!

In dieser Übungsklausur wird die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, der unter anderem eine Verringerung der Abstandsflächen vorsieht. Schwerpunktmäßig sind baurechtliche Vorgaben sowie die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen den Bebauungsplan zu erörtern.

Ronja Heß, Dr. Ibrahim Kanalan· JA 2019, 676· 180 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAnwendungsbereich des BauplanungsrechtsNormenkontrollverfahren+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Streit um ein Wochenendhaus

In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wendet sich die Eigentümerin eines Seegrundstücks mit einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsverfügung der Bauaufsichtsbehörde. Streitentscheidend ist, ob die umfassende Renovierung eines alten Wochenendhauses genehmigungsfrei war und ob eventueller Bestandsschutz trotz Bebauungsplan besteht.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2019, 513· 180 Min
Die BaugenehmigungEingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Holzauge sei wachsam!

Bei der vorliegenden Klausur handelt es sich um einen Gerichtsvortrag zu einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung bezüglich mobiler Unterstände auf einem Grundstück in Hamburg. Die Eigentümerin klagt gegen einen Verwaltungsakt des Bezirksamts, der die Beseitigung ohne Beantragung einer Baugenehmigung anordnet. Streitig sind insbesondere die Adressat:innenstellung, die baurechtliche Qualifikation der Unterstände, eine etwaige Privilegierung des forstwirtschaftlichen Betriebs und die Genehmigungspflicht nach Hamburger Bauordnungsrecht.

Ole Schley, Christian Uffelmann· JA 2019, 453· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenMaterielles BauordnungsrechtDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Eine Villa im Außenbereich

Das Ehepaar G errichtet eine Villa im Außenbereich auf Grundlage einer Baugenehmigung, deren Widerruf Jahre später wegen fehlender Umsetzung der genehmigten Betriebserweiterung erfolgt. Im Kern stehen Fragen der Rücknahme der Baugenehmigung, insbesondere nach § 35 BauGB, den Voraussetzungen für begünstigende Verwaltungsakte und dem Vertrauensschutz. Es ist zu prüfen, ob die Klage gegen die Rücknahme der Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg hat.

Charlotte Hilliger· JA 2019, 124· 180 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Bestandsschutz im Baurecht

Der Fall thematisiert Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine bestehende bauliche Anlage bei geänderter Nutzung im Außenbereich nach § 35 BauGB erhalten oder verändert werden darf. Es werden sowohl passive als auch aktive Bestandsschutzpositionen geprüft, unter Einbezug einschlägiger verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung.

Martin Wickel· JURA 2019, 268
Außenbereich (§ 35 BauGB)Materielles Bauordnungsrecht+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wasserspielplatz

Bei der Klausur "Wasserspielplatz" handelt es sich um einen anspruchsvollen Übungsfall zu wasser- und baurechtlichen Fragestellungen im Kontext einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Wasser für einen Spielplatz. Die Grundstückseigentümerin klagt gegen die der Gemeinde erteilte Erlaubnis und macht unter anderem geltend, dass ihre gewerbliche Nutzung beeinträchtigt und das Verfahren formell fehlerhaft sei. Zusätzlich werden Fragen des Verwaltungsprozesses, insbesondere die Beiladung und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, thematisiert.

Anton Meyer· JA 2018, 940· 300 Min
Materielles BauordnungsrechtGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Wohnungsprostitution

Die Klausur thematisiert die baurechtliche Zulässigkeit der Ausübung von Prostitution in einer Wohnung in einem ausgewiesenen Mischgebiet und die Anordnung zur Beseitigung eines ungenehmigten Anbaus. Geprüft wird insbesondere, ob gegen die bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung und das behördliche Vorgehen vorgegangen werden kann und welche öffentlich-rechtlichen Normen einschlägig sind.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Sebastian Huhle· JA 2017, 687· 150 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungBegründetheit der Anfechtungsklage+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Betriebsleiterwechsel

Die Klausur behandelt die baurechtlichen und prozessualen Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag eines Landwirts auf Errichtung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Wechsel des vorgesehenen Betriebsnachfolgers. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen und rechtlichen Grenzen für die Genehmigung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses nach bereits erfolgter Genehmigung und Eigentumsübertragung eines bestehenden Betriebsleiterwohnhauses. Darüber hinaus ist die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gegen den ablehnenden Bauvorbescheid zu prüfen.

Anton Meyer· JA 2017, 62· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBegründetheit der Verpflichtungsklage+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Getrübte Kleingartenfreuden«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.

Jens Arndt, Matthias Motzkus· JURA 2017, 201
Die BaugenehmigungMaterielles BauordnungsrechtGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft

Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Im Zusammenhang mit dem Bau einer dritten Start- und Landebahn beim privat geführten Flughafen führt die Umsiedlung eines angrenzenden Dorfes zu Protesten der betroffenen Einwohner. Besonders ein Eigentümer klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und erhebt Verfassungsbeschwerde, da er zahlreiche Grundrechte verletzt sieht. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sowie die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses.

Dr. Marcus Schladebach, Lilly Beutler· JA 2015, 834· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Enteignungsentschädigung+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Bauen auf dem Campingplatz?

Die Klausur thematisiert die Errichtung einer Blockhütte auf einem öffentlichen Campingplatz im Hamburger Stadtgebiet. Im Mittelpunkt stehen das Genehmigungsverfahren, die Prüfung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts sowie eine Beseitigungsverfügung nach Hamburgischem Bauordnungsrecht. Zu klären ist die Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs gegen die Verfügung.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2014, 119· 180 Min
Die BaugenehmigungEingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet

In dieser Übungsklausur geht es um die Zulässigkeit einer Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet nach Bauplanungsrecht. Der Nachbar möchte gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen und macht einen Gebietserhaltungsanspruch geltend. Es sind die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts zu prüfen.

Dr. Marit Sademach· JA 2013, 518· 120 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Inside out, outside in? – Eine »Außenbereichsinsel« im Innenbereich

Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Fall zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Factory-Outlet-Centers auf einem Grundstück, das im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen ist, aber keinen Bebauungsplan aufweist. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung der Vorschriften über beplanten und unbeplanten Innenbereich sowie die Problematik einer sogenannten Außenbereichsinsel im Innenbereich und das Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung.

Ralph Zimmermann· JURA 2013, 833
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Dicke Luft in der Stadt«

Die Klausur thematisiert die Änderung eines Bebauungsplans zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit Tiefgarage in der Erlanger Innenstadt sowie die Auswirkungen auf Anwohner. Schwerpunkte sind die unmittelbare Anwendbarkeit von EU-Richtlinien (u.a. Luftqualitätsrichtlinie), das Erfordernis einer Umweltprüfung nach BauGB und die Bedeutung unionsrechtlicher Vorgaben im deutschen Bauplanungsrecht. Es werden Aspekte des individuellen Rechtsschutzes und der Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern behandelt.

Eva Julia Lohse· JURA 2013, 307
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Umweltrecht+2 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Die Klausur behandelt die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei einem Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Kern stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens, die baurechtliche Privilegierung von Vorhaben sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch eines Bauherrn aufgrund rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. In mehreren Abwandlungen wird insbesondere auf die Fristenregelung des § 36 II 2 BauGB, die Teilprivilegierung und die Auswirkungen der Verfahrensverzögerung eingegangen.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Materielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?

Ein Eigentümer eines sog. Schwarzbaus (nicht genehmigte Gartenlaube) außerhalb des Bebauungsplans begehrt den Anschluss seines Grundstücks an die kommunale Wasserversorgung. Die Gemeinde verweigert die Anschlussgenehmigung mit Verweis auf baurechtswidrige Nutzung und kommunale Satzungsbestimmungen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die ablehnenden gemeindlichen Schreiben und die rechtliche Zulässigkeit und Begründetheit des Anspruchs auf Wasserversorgung.

Anton Meyer· JA 2012, 621· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAnwendungsbereich des Bauplanungsrechts+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Betriebsleiterwohnhaus

In diesem Übungsfall aus dem öffentlichen Baurecht begehrt ein Landwirt die Überprüfung von Nebenbestimmungen einer Baugenehmigung für den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich. Insbesondere geht es um die Zulässigkeit eines Wohnungsbesetzungsrechts (Dienstbarkeit) und einer Zwangsgeldandrohung sowie die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 35 BauGB und die prozessuale Vorgehensweise gegen die Auflagen. Die Bearbeitung richtet sich nach den Gepflogenheiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern.

Anton Meyer· JA 2012, 216· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungNebenbestimmungen zu Verwaltungsakten+4 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek

Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.

GaststättenrechtDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die lärmende Jugendherberge

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans für eine große Jugendferienanlage im Außenbereich einer Gemeinde. Im Fokus stehen Fragen des materiellen Bauplanungsrechts, die Berücksichtigung von Lärmschutzinteressen der Nachbarn und die antragsbefugnis eines Umweltverbandes in einem Normenkontrollverfahren nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG. Außerdem wird auf konfligierende Interessen zwischen kommunaler Entwicklung und Lärmimmissionen eingegangen.

Stefanie Hanke, Dirk Steinbach· JA 2011, 202· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Normenkontrollverfahren+3 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Planübergreifender Nachbarschutz gegen Lichtimmissionen einer Werbeanlage

Im Sachverhalt begehrt die Nachbarin W die Aufhebung einer Baugenehmigung für eine Lichtwerbeanlage auf einem Kundenparkplatz eines Erotikmarktes. Die Anlage verursacht Lichtimmissionen, die ihre Wohnqualität und Gesundheit beeinträchtigen. Die Klausur prüft, ob die von W vor dem Verwaltungsgericht erhobene Anfechtungsklage Erfolg haben könnte.

Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2010, 616· 180 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der AnfechtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)+3 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Wildpark

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Wildparks im Außenbereich anhand eines Antrags auf Vorbescheid, den die zuständige Behörde ablehnt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB sowie die Erforderlichkeit des Vorhabens im Außenbereich, die Bedeutung des Flächennutzungsplans und die Beurteilung öffentlicher Belange im bauplanungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Klausur fordert zudem Kenntnisse im Verwaltungsprozessrecht bezüglich des Verpflichtungsbegehrens vor dem Verwaltungsgericht.

Anton Meyer· JA 2010, 456· 300 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Begründetheit der Verpflichtungsklage+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Terrorgefahr fürs Welterbe

Der Fall behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Konsulatsgebäude, insbesondere im Hinblick auf eine notwendige Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 II BauGB) und die Berücksichtigung einer möglichen Terrorgefahr als städtebaulich relevanter Belang. Daneben wird thematisiert, welche Bedeutung völkerrechtliche Verträge (WÜK, Welterbekonvention) im Baugenehmigungsverfahren entfalten.

Dirk Steinbach· JURA 2010, 67
Materielles BauordnungsrechtBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen +2 weitere
JURA 2009Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Umweltrecht Hundegebell im Außenbereich

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Tierpension (Hundehaus) im Außenbereich von Hamburg. Zentral geht es um die Frage, wann das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die TA Lärm und die Freizeitlärm-Richtlinie auf Lärm durch Hundegebell anwendbar sind und ob eine unzumutbare Lärmbelästigung für Nachbarn (im Sinne des Rücksichtnahmegebots) vorliegt.

Annette Braun· JURA 2009, 793
UmweltrechtGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAußenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage

Die Klausur behandelt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage und verschiedene anwaltliche Handlungen im Nachbaranfechtungsprozess. Schwerpunkte liegen auf der belastenden Nebenbestimmung (Einhausung), Zulässigkeit und Erfolgsaussichten von Klagen der Beteiligten sowie dem Antrag auf den Sofortvollzug der Genehmigung.

Felix Koehl· JA 2008, 804· 300 Min
Die BaugenehmigungZulässigkeit der AnfechtungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JA 20061. Staatsexamen

ORIGINAL: "Schwierige Nachbarschaft

Die Klausur thematisiert ein nachbarschaftliches Konfliktfeld um den Neubau eines heilpädagogischen Behindertenheims in einem reinen Wohngebiet. Zu prüfen ist, ob und in welcher Weise der benachbarte Grundstückseigentümer erfolgreich gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen kann. Im Fokus stehen insbesondere Fragen des Drittschutzes, der Anwendbarkeit und Reichweite des § 15 BauNVO sowie die Argumentation zu nachbarlichen Abwehrrechten im öffentlichen Baurecht.

Dr. Martin Zilkens· JA 2006, 127· 300 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+2 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Himmelsstrahler

Im Fall 'Himmelsstrahler' bringt der Betreiber einer Ausflugsgaststätte mehrere leistungsstarke, weithin sichtbare Scheinwerfer auf dem Dach an, um den Umsatz zu steigern und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Die Bauaufsichtsbehörde erlässt eine Beseitigungsverfügung wegen Verstoßes gegen das Bauordnungsrecht, insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ortsbilds und Gefahren für den Straßenverkehr. Die Erfolgsaussichten der gegen diese Verfügung gerichteten Klage sind zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Himmelsstrahler
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
Verwandte Themen in Baurecht: Bauordnungsrecht

Materielles Bauordnungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen