Klausuren
1 KlausurJA 2019Fortgeschrittene
Eine Villa im Außenbereich
Das Ehepaar G errichtet eine Villa im Außenbereich auf Grundlage einer Baugenehmigung, deren Widerruf Jahre später wegen fehlender Umsetzung der genehmigten Betriebserweiterung erfolgt. Im Kern stehen Fragen der Rücknahme der Baugenehmigung, insbesondere nach § 35 BauGB, den Voraussetzungen für begünstigende Verwaltungsakte und dem Vertrauensschutz. Es ist zu prüfen, ob die Klage gegen die Rücknahme der Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg hat.
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+4 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Charlotte Hilliger prüfen besonders häufig Außenbereich (§ 35 BauGB) (1×), Die Baugenehmigung (1×) und Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten (1×).