Matthias Motzkus
Klausuren
Life in plastic, it’s fantastic (?)
Die Examensklausur behandelt die unionsrechtlichen und grundrechtlichen Fragestellungen einer EU-Verordnung, die ein Verbot von Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff einführt. Zentrale Themen sind die prozessualen Besonderheiten der Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats, Gesetzgebungskompetenzen und das Gesetzgebungsverfahren sowie die Vereinbarkeit mit dem unionsrechtlichen Eigentumsgrundrecht im Kontext des Umweltschutzes.
Fortgeschrittenenklausur: „Boarder Control“ – Helmpflicht für Wintersportler an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit?
Im Mittelpunkt des Falls steht das fiktive Wintersportsicherheitsgesetz (WSSG), das für Wintersportler eine gesetzliche Helmpflicht und für Skipistenbetreiber entsprechende Pflichten vorsieht. Ein jugendlicher Snowboardfahrer legt gegen die Helmpflicht Verfassungsbeschwerde ein und rügt insbesondere Beeinträchtigungen seiner Grundrechte, etwa auf Persönlichkeitsentfaltung und Gleichbehandlung. Zudem wehrt sich eine Betreibergesellschaft gegen die sie treffenden Betreiberpflichten aus dem Gesetz. Die Fallkonstellation erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Grundrechten, deren Schutzbereich und Schranken sowie mit verfassungsprozessualen Zulässigkeits- und Begründetheitsfragen.
»Getrübte Kleingartenfreuden«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer Abrissverfügung gegen eine auf der Parzellengrenze zweier Kleingartenparzellen errichtete, als Doppellaube ausgestaltete bauliche Anlage. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauordnungsrechts NRW, des Bundeskleingartengesetzes sowie die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und die Argumentation mit Sinn und Zweck einschlägiger Normen. Der Sachverhalt fordert eine Fortgeschrittenenprüfung im Öffentlichen Recht und knüpft an eine Entscheidung des OVG NRW an.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Matthias Motzkus prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Die Baugenehmigung (1×), Europäische Integration (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (1×), Materielles Bauordnungsrecht (1×), Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).