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Dr.

Ibrahim Kanalan

4 Klausuren im Portal

Ibrahim Kanalan, geboren am 1. Januar 1980 in der Türkei, ist deutscher Rechtswissenschaftler. Von 2022 bis 2023 amtierte er als Staatssekretär für Justiz in der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung. Kanalan verfügt über einen juristischen Hintergrund und bringt Erfahrungen aus der öffentlichen Verwaltung mit, insbesondere im Bereich Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung.

Klausuren

4 Klausuren
ZjS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Migrationsrecht

Die vietnamesische Staatsangehörige M lebt mit ihrer in Deutschland geborenen Tochter T und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis, um die familiäre Lebensgemeinschaft mit T zu wahren. Die zuständige Ausländerbehörde lehnt den Antrag ab und verweist unter anderem auf einen vermuteten Missbrauch durch Zweckvaterschaftsanerkennung sowie das vorherige Asylverfahren und die visalose Einreise von M. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob M einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG hat. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Familiennachzugs, mögliche Ausschlussgründe und allgemeine Erteilungsvoraussetzungen im Aufenthaltsrecht.

PD Dr. Ibrahim Kanalan· ZJS 2023, 121
Entscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsklausur im Staatshaftungsrecht: Räumungsanspruch und Mietausfallschaden

In diesem Fall verlangt die Vermieterin (V) von der Stadt einerseits die Räumung und Reinigung einer Wohnung, nachdem diese an eine Mieterin (M) samt Kindern zwangsweise eingewiesen wurde, und andererseits den Ersatz eines Mietausfalls für mehrere Monate. Der Schwerpunkt liegt auf Ansprüchen aus dem Staatshaftungsrecht, insbesondere auf dem Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber der Behörde nach Ende einer ordnungsbehördlichen Einweisung. Zu prüfen sind die Zurechnung des Aufenthaltes der Mieterin nach Ablauf der Einweisungsfrist und eventuelle Anspruchsausschlüsse aufgrund Mitverschuldens oder Duldung durch die Vermieterin. Außerdem steht die Frage im Raum, ob der Mietausfallschaden durch die Stadt zu erstatten ist und ab wann eine eigene Verantwortlichkeit der Vermieterin beginnt.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Zulassung verfassungsfeindlicher Parteien zu kommunalen Einrichtungen

In dem Fall geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kreisfreie Stadt einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die Nutzung eines städtischen Kulturzentrums für eine Parteiveranstaltung verweigern darf. Untersucht werden kommunalrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte, insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung politischer Parteien und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Ronja Heß, Ibrahim Kanalan· JURA 2020, 859
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindePolitische ParteienGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Abstand, bitte!

In dieser Übungsklausur wird die Rechtmäßigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, der unter anderem eine Verringerung der Abstandsflächen vorsieht. Schwerpunktmäßig sind baurechtliche Vorgaben sowie die Möglichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes eines benachbarten Grundstückseigentümers gegen den Bebauungsplan zu erörtern.

Ronja Heß, Dr. Ibrahim Kanalan· JA 2019, 676· 180 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAnwendungsbereich des BauplanungsrechtsNormenkontrollverfahren+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Ibrahim Kanalan prüfen besonders häufig Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×), Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (1×) und Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).