Verwehrte Altersteilzeit
JA 2023, 39 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Constantin Glaesner, Matthias Leymann
In der Klausur begehrt eine Bundesbeamtin Altersteilzeit, welche aufgrund einer verwaltungsinternen Vorschrift abgelehnt wurde. Streitentscheidend sind Fragen der Zuständigkeit, der Reichweite des behördlichen Ermessens sowie der gerichtlichen Kontrollintensität bei der Ablehnung aufgrund dienstlicher Belange. Die Klausur erörtert den Anspruch auf Altersteilzeit im Beamtenrecht unter Berücksichtigung von Sonderrechtsverhältnis, subjektiv-öffentlichen Rechten und verwaltungsinternen Vorgaben.
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- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)„Übersichtsaufnahmen“ (ohne Speicherung)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen (z.B. § 19a VersG i.V.m. § 12a VersG)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ausschluss einzelner Teilnehmenden (z.B. § 18 Abs. 3 VersG oder § 19 Abs. 4 VersG)
- BeamtenrechtRechtsgrundlagen des Beamtenrechts
- BeamtenrechtAbordnung
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