Rüdiger Rubel ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und war Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht. Geboren am 3. Februar 1954 in Frankfurt am Main, prägte er mit seiner fachlichen Expertise maßgeblich die Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Seine Schwerpunkte lagen im Verwaltungsrecht.
Klausuren
2 KlausurenTritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
Landwirt L wird von einer Landesstraßenbaubehörde zum Dulden von Bodenuntersuchungen und Vermessungsarbeiten für eine neue Bundesstraße auf seinen Flächen verpflichtet. Nach erfolgten Maßnahmen erhebt L Klage und rügt u.a. die Verfahrensweise, die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Anordnungen sowie eine Grundrechtsverletzung. Die Klausur prüft sowohl verwaltungsrechtliche als auch verwaltungsprozessuale Fragen rund um die Ankündigung und Durchführung der Maßnahmen sowie die Erfolgsaussichten der Klage.
Erschließung mit Hindernissen
Eine Gemeinde im hessischen Grenzbereich beantragt beim Regierungspräsidium den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 I BauGB, um ihre Erschließungsaufgabe und Beitragserhebung auf angrenzende Grundstücke einer Nachbargemeinde auszudehnen. Die Genehmigung einer interkommunalen Vereinbarung wurde zuvor verweigert. Der Fall prüft die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verwaltungsgerichtsklage auf Erlass der beantragten Rechtsverordnung, wobei zentrale Probleme die prozessuale Einordnung und die subjektive Rechtsposition der Gemeinde betreffen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Rüdiger Rubel prüfen besonders häufig Die Merkmale des Verwaltungsakts (1×), Die Rechtsverordnung (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Grundlagen (1×), Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (1×) und Zulässigkeit der Feststellungsklage (1×).