Worum geht es
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen zwei hessischen Gemeinden über die Erschließung einer Straße, bei dem eine Zweckvereinbarung aufgrund fehlender Genehmigung der Kommunalaufsicht scheitert. Im Mittelpunkt steht die prozessuale Einordnung einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 Abs. 1 BauGB sowie die Frage, ob ein subjektives Recht der Gemeinde auf Erlass oder zumindest fehlerfreie Bescheidung besteht. Der Fokus liegt auf Zulässigkeit und Begründetheit dieser sogen. Normerlassklage.
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