Tritt der November hart herein, muss nicht viel dahinter sein.
JA 2010, 281 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von Prof. Dr. Rüdiger Rubel, Boris Duru
Die Klausur behandelt die Duldungsverpflichtung von Grundstückseigentümern nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer geplanten Bundesstraße. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtliche Einordnung der behördlichen Ankündigung und Durchführung von Bodenuntersuchungen, die Klageart sowie Fragen der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Die Erfolgsaussichten einer Klage des betroffenen Eigentümers werden umfassend gutachterlich geprüft.
Schwerpunkte
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- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)„Übersichtsaufnahmen“ (ohne Speicherung)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen (z.B. § 19a VersG i.V.m. § 12a VersG)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ausschluss einzelner Teilnehmenden (z.B. § 18 Abs. 3 VersG oder § 19 Abs. 4 VersG)
- Der Verwaltungsakt in der KlausurUnterschied zwischen Anfechtbarkeit und Aufhebbarkeit eines Verwaltungsakts
- Der Verwaltungsakt in der KlausurRechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts – Prüfungsschritte am Sicherstellungsfall
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