Klausuren
4 KlausurenDie (un)geliebte Erbin
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit eines handschriftlichen Testamentes („Geliebtentestament“) und prüft insbesondere Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsansprüche des enterbten Ehegatten sowie Pflichtteilsansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Wirkung der späteren Geburt eines gezeugten Abkömmlings auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert. Neben erbrechtlichen Fragen werden auch vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Ehe und Haushaltsgegenständen behandelt.
Der misslungene Umtausch
Der Fall behandelt die Folgen eines Kaufvertrags über ein Hemd, das nach wenigen Wochen beschädigt wird. Es sind v.a. Probleme des Rücktritts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung einschließlich Verbrauchsgüterkauf und Beweislast zu prüfen sowie etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit der nachträglichen Zerstörung der Kaufsache durch einen Blindenhund. Außerdem ist ein etwaiger Verzicht auf Ansprüche und mögliche Einwendungen des Verkäufers zu berücksichtigen.
Der Nachbar und das Paket
Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.
Die Fortsetzungsfeststellungsklage: Dogmatik und Fallbearbeitung
Die Klausur behandelt die Dogmatik und Fallbearbeitung der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 113 I 4 VwGO. Anhand eines Beispiels wird besprochen, wie auf die Erledigung eines Verwaltungsakts nach Rechtshängigkeit zu reagieren ist und welche prozessualen Möglichkeiten, insbesondere die Fortsetzungsfeststellungsklage, bestehen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Jonas Bühler prüfen besonders häufig Grundlagen des Kaufvertrags (2×), Gefahrübergang (1×), Gesetzliche Erbfolge (1×), Gewillkürte Erbfolge (1×), Grundprinzipien des Sachenrechts (1×), Rücktritt (1×), Verbrauchsgüterkauf (1×) und Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche (1×).