Sebastian Unger
Klausuren
Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?
In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sebastian Unger prüfen besonders häufig Die Merkmale des Verwaltungsakts (1×), Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (1×) und Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO) (1×).