Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die grundlegenden Begriffe und Strukturen der öffentlichen Verwaltung, etwa Verwaltung im organisatorischen, materiellen und formellen Sinne sowie die Unterscheidung zwischen Eingriffs- und Leistungsverwaltung. Zentrale Streitstände betreffen die Abgrenzung von Eingriffsverwaltung (Ordnungsrecht, Art. 8 GG) und Leistungsverwaltung (z.B. BAföG-Bescheid), Privatisierungsformen und staatliche Gewährleistungsaufgaben. Häufig relevante Normen: Art. 3 GG, Art. 12 I GG, Art. 14 GG, § 48 VwVfG, § 123 VwGO.
Zu diesem Thema haben wir 73 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Der Automatenkiosk
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Problemstellung rund um den Betrieb eines Automatenkiosks im Verwaltungsrecht. Schwerpunkt sind die Prüfung der Voraussetzungen, Wirksamkeit und Rechtsfolgen von Verwaltungsakten sowie die Darstellung im urteilsmäßigen Stil. Es werden grundsätzliche Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und methodische Fähigkeiten vorausgesetzt.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail
Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Berliner Stipendienverträge
Die Hausarbeit befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Stipendienverträgen im Land Berlin, insbesondere mit deren Rechtsgrundlagen und der Anwendung des allgemeinen Verwaltungsrechts auf Vertragsverhältnisse. Zentral wird der öffentlich-rechtliche Vertrag als Handlungsform der Verwaltung untersucht. Die Arbeit erörtert zudem Fragen der Ermessensausübung und der materiellen Rechtmäßigkeit unter Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten.
Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare
Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.
„Ärztin mit Leiden“
Im Fall "Ärztin mit Leiden" geht es um die Rücknahme bzw. den Widerruf der ärztlichen Approbation wegen einer psychischen Erkrankung und einer Tötungstat unter Schuldunfähigkeit. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Rücknahme und des Widerrufs nach den einschlägigen Normen der Bundesärzteordnung, das Erfordernis der Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung sowie die ordnungsgemäße Ermessensausübung und der Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen im Verwaltungsverfahren.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht und Verwaltungsrecht – Sonnige Aussichten?
Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem öffentlichen Baurecht, insbesondere aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Schwerpunktmäßig wird das Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen sowie die bauordnungsrechtliche Kontrolle von Bauvorhaben geprüft. Geeignet ist die Klausur für fortgeschrittene Examenskandidat:innen mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer
Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark
Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Käsetheke am Pranger
Die Klausur thematisiert am Beispiel einer vor Ort in einer Käsetheke öffentlich gemachten Verwaltungssanktion zentrale Fragen des Verwaltungsrechts sowie den Konflikt zwischen behördlichen Maßnahmen und Grundrechten. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Grenzen eingegriffener Maßnahmen in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Daneben wird ein Schwerpunkt auf die Prüfung von Ermessensausübung und deren verfassungsrechtliche Schranken gelegt.
Die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge am Beispiel eines Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel der Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Anhand des Ausgangsfalls werden typische Problemfelder wie Nichtigkeit, schwebende Unwirksamkeit, Koppelungsverbot und Vergleichsvertrag sowie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen diskutiert.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Aufhebung eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen der Rücknahme eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids im Verwaltungsrecht. Geprüft wird insbesondere die verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung, die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie einschlägige Folgefragen. Die Bearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Grundrechtslehren.
»Der Soldat und der verweigerte Handschlag«
Die Klausur befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Fragestellung im Verwaltungsrecht und thematisiert die rechtlichen Konsequenzen eines verweigerten Handschlags durch einen Soldaten. Es handelt sich um einen Anfängerklausurfall, der Grundlagen des Verwaltungsrechts und möglicherweise Fragen zu Grundrechten berührt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen
Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungsrecht – Verheertes Land
Die Klausur behandelt das besondere Verwaltungsrecht und richtet sich an Referendare im zweiten Staatsexamen. Schwerpunkt ist eine auf Examensniveau konzipierte Sachverhaltsbearbeitung im öffentlichen Recht, speziell zu Landesverwaltungsrecht. Weitere Angaben zum konkreten Prüfungsstoff oder den behandelten Rechtsfragen liegen nicht vor.
Anfängerklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum
Der Fall betrifft den Gangsta-Rapper A, dessen neues Album wegen jugendgefährdender Inhalte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt wird. A wendet sich gerichtlich gegen die Indizierung und beruft sich auf die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG. Im Mittelpunkt steht die Auslegung und gerichtliche Überprüfbarkeit eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit Beurteilungsspielraum gemäß § 18 JuSchG. Schwerpunkte bilden das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie der Umfang des gerichtlichen Kontrollmaßstabs bei fachbehördlichen Bewertungen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft
Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.
Gewerbeerlaubnis mit Beschäftigungsverbot als Nebenbestimmung
In dieser ÖR-Anfängerklausur wird eine typische Fallgestaltung des Allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt: Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis unter der Auflage eines Beschäftigungsverbots als Nebenbestimmung. Der Fall dient der Einübung zentraler prüfungsrelevanter Aspekte wie Nebenbestimmungen, Ermessensausübung und der Berufsfreiheit.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Baurecht – Parkplätze für Elektrofahrzeuge
Die Klausur thematisiert das allgemeine Verwaltungsrecht und grundlegende Aspekte des Baurechts am Beispiel der Anordnung und Genehmigung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge. Es werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts behandelt. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse zu verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen und zu baurechtlichen Genehmigungsverfahren.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Der entlassene Soldat
Die Klausur befasst sich mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht und behandelt dabei insbesondere die Merkmale des Verwaltungsakts. Im Mittelpunkt steht der Fall eines entlassenen Soldaten, anhand dessen verschiedene Fragestellungen zum Verwaltungsakt und dessen Prüfung erörtert werden. Die Klausur eignet sich für fortgeschrittene Studierende im öffentlichen Recht.
„Der gefährliche Hund“
Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtliche Überprüfung einer Feststellung nach § 7 NHundG, wonach ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts einschließlich materieller und formeller Voraussetzungen sowie die prozessuale Situation rund um Klagefristen und Beteiligtenstellung. Zudem sind die Rechte der Hundehalterin sowie behördliche Ermittlungs- und Abwägungspflichten am Maßstab landesrechtlicher und, mittelbar, grundrechtlicher Vorgaben zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Autofrei – Spaß dabei?
Im Mittelpunkt des Falls steht ein bundesweit eingeführtes Zulassungsverbot für privat genutzte PKW in bestimmten deutschen Städten, um Platz- und Umweltprobleme zu adressieren. Annette Auer, wohnhaft in einer betroffenen Stadt, begehrt die Zulassung ihres neu gekauften Verbrenner-PKW, was die Behörde unter Berufung auf das Gesetz verweigert. Im Raum stehen damit unionsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie Fragen zur Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Zudem sind Aspekte aus dem Bereich der Rechtsetzungskompetenzen und des Vorabentscheidungsverfahrens relevant.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund
Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Baurecht - Waldkindergarten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Zulässigkeit eines Waldkindergartens im Außenbereich gemäß § 35 I Nr. 4 BauGB unter Berücksichtigung öffentlicher Belange wie Naturschutz und Splittersiedlung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer Verpflichtungsvereinbarung, insbesondere der rechtlichen Möglichkeit der Erfüllung und der Nichtigkeit gemäß Art. 59 II Nr. 2 BayVwVfG sowie § 134 BGB. Zuletzt ist die Teilinhaltigkeit eines Vertrags nach Art. 59 I, II BayVwVfG zu prüfen, wobei die Differenzierung zwischen Ermächtigungs- und Verpflichtungsvereinbarung sowie die Unzulässigkeit der vertraglichen Ermächtigung im Zentrum steht. Die Klausur verbindet baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen im Kontext des Waldkindergartens.
Heilt die Zeit alle Fehler?
Die Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht thematisiert den Einfluss des allgemeinen Verwaltungsrechts auf das Baurecht und Fragen zur Wirksamkeit eines Vorbescheides. Es steht die Problematik des Nachbarschutzes, die Rolle eines Vorbescheids und baurechtlicher Eilrechtsschutz im Zentrum. Weitere Aspekte betreffen die Zuständigkeit der Behörden und mögliche Fehler im Verwaltungsverfahren.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht - Geld und Glaube
Im Zentrum der Klausur stehen die Verbandskompetenz der Gemeinde bei städtischen Zuwendungen an die örtliche Gemeinschaft, die verfassungsrechtlich abgesicherten Nebenziele sowie Fragen zur Verletzung der Religionsfreiheit, insbesondere die Plausibilisierung religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen und die Wesentlichkeitstheorie. Zudem spielen Rechtfertigungsanforderungen des Gleichheitssatzes eine zentrale Rolle. Die Aufgaben verlangen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundrechten und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Verwaltungshandeln. Es werden gemeinderechtliche Kompetenzen und administrative Pflichten im Kontext religiöser Konflikte und Gleichbehandlungsfragen behandelt.
Das Hausrecht in Verwaltung und Parlament
Die Klausur behandelt das Hausrecht in der öffentlichen Verwaltung und im Parlament anhand zweier Fallkonstellationen. Thematisiert werden der Rechtsweg bei behördlichen Hausverboten, die Ausübung des Hausrechts durch Verwaltungsträger sowie aktuelle verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND
Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - "Spießrutenlauf" vor der Schwangerschaftsberatungsstelle
Im Mittelpunkt der Klausur stehen rechtliche Probleme rund um Versammlungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen. Schwerpunkte bilden die Frage nach einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Gehsteigberatung sowie durch schlichtes Protestieren und wie dabei ein Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere der Zwangssituation für Schwangere, hergestellt werden kann. Weiterhin wird die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Zusammenhang mit der Frühphase der Schwangerschaft thematisiert. Dabei spielt auch die Abgrenzung der Sphären Privat-, Intim- und Sozialsphäre eine Rolle.
Semesterabschlussklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Eishockey mit Leichtbier
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage der statthaften Klageart bei einer isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung, einschließlich der Auslegung des Klagebegehrens sowie des Streits zwischen Verpflichtungsklage und isolierter Anfechtungsklage. Zudem wird die korrekte Schwerpunktsetzung im Rahmen der Ermessensprüfung problematisiert, insbesondere hinsichtlich Ermessensmissbrauch durch sachfremde Erwägungen, Ermessensreduzierung auf Null und der Unbeachtlichkeit eines Ermessensfehlers. Ein weiteres zentrales Thema ist das Anhörungserfordernis bei belastenden Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt und die Möglichkeit der Heilung eines Anhörungsmangels. Insgesamt stehen die verfahrensrechtlichen und materiellen Anforderungen an Nebenbestimmungen im Verwaltungsrecht im Mittelpunkt.
Eine Passion zu viel
Der Fall behandelt verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext des Waffen- und Jagdrechts mit Fokus auf die waffenrechtliche und jagdrechtliche Zuverlässigkeit bei sogenannten Reichsbürgern. Im Mittelpunkt stehen u.a. Fragen der Verpflichtungsklage, Klagefristberechnung, Zusicherung sowie die Voraussetzungen und Konsequenzen der (Nicht-)Erteilung einer Waffenbesitzkarte.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht - Wie gewonnen, so zerronnen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Geltung des Vorbehalts des Gesetzes in der Leistungsverwaltung sowie die Frage, ob ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften zur Rechtswidrigkeit einer Bewilligung führt. Zudem steht die gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen im Fokus, insbesondere im Zusammenhang mit den Ermessenserfordernissen und dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht dabei die korrekte Anwendung und Einbettung dieser Prüfungsmaßstäbe in den Prüfungsaufbau rund um Verwaltungsakte wie Rücknahme und Rückforderung. Ziel ist die strukturierte Darlegung und Diskussion der zentralen öffentlich-rechtlichen Problemfelder unter Berücksichtigung aktueller Streitstände.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.
Zwischenprüfungsklausur: Tanzen und feiern im Wohngebiet
A plant den Bau einer Tanzschule mit Partybetrieb auf einem Grundstück im Wohngebiet, das durch einen Bebauungsplan eingeschränkt wird. Sie beantragt eine Baugenehmigung für ein fünfgeschossiges Gebäude, obwohl dort maximal drei Vollgeschosse erlaubt sind und keine Parkplätze vorgesehen werden. Nachbar N wehrt sich gegen die Genehmigung und argumentiert, das Vorhaben sei baurechtlich unzulässig, da es sich zumindest teilweise um eine Diskothek handele und das Gebäude zu hoch sowie zu nah an seinem Grundstück geplant sei. Schwerpunkte des Falls sind die baurechtliche Zulässigkeit im Wohngebiet, der Gebietscharakter, die Maßfestsetzungen im Bebauungsplan und der Drittschutz zugunsten der Nachbarschaft.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - E-Scooter auf Hamburgs Straßen
Die Klausur befasst sich mit den Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum Hamburgs. Schwerpunkte bilden die Statthaftigkeit des Feststellungsantrags gemäß § 123 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Subsidiarität gegenüber Gestaltungs- und Leistungsklagen, sowie die Auslegung des § 16 I 2 HmbWG bezüglich der Nutzung im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ein zentrales Problem ist zudem, ob die Benutzung der Straßen für den Betrieb von E-Scootern dem Verkehrszweck entspricht oder ob gewerbliche Zwecke überwiegen. Die Prüfung geht dabei vertieft auf die Abgrenzung zwischen Verkehrszweck und gewerblichem Zweck ein.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Gleichheit hin oder her
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung einer Benachteiligung unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausgleich zwischen der Förderung der Gleichberechtigung gemäß Art. 3 II 2 GG und einer möglichen Benachteiligung von Männern. Zudem steht die Rechtsfolge der Ungleichbehandlung im Zentrum, einschließlich der Möglichkeiten einer Teilnichtigkeit sowie der Berücksichtigung der Interpartes-Wirkung im Rahmen einer Verpflichtungsklage und der Haushaltsbefugnis des Gesetzgebers. Ferner ist das Verhältnis zwischen Art. 3 I GG und Art. 3 III GG von Bedeutung. Insgesamt setzt sich die Klausur vertieft mit Fragen des Gleichheitsgrundsatzes und seiner prozessualen Umsetzung im Verwaltungsrecht auseinander.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Immer wieder Ärger im Bundestag
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage des Vorbehalts des Gesetzes bei polizeilichen Maßnahmen im Bundestag, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsnatur der Dienstanweisung PVD und deren Verhältnis zu Art. 40 II GG sowie dem Landespolizeirecht. Zudem wird die Bedeutung und Reichweite von Rechtsgütern mit Verfassungsrang geprüft, wie die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die Kompetenzzuweisung des Art. 40 II GG. Schließlich ist die verfassungsrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen die Dienstanweisung PVD im Hinblick auf die Selbstbindung der Verwaltung und die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen ein weiterer Schwerpunkt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht - Das virtuelle Hausrecht
Die Klausur behandelt das virtuelle Hausrecht im Kontext einer öffentlichen Einrichtung auf Facebook und befasst sich insbesondere mit der VA-Qualität der Sperrung der Seite. Zudem werden die maßgeblichen Grundrechtspositionen, darunter gleichberechtigter Zugang nach Art. 3 I GG und die umfassende Account-Sperrung nach Art. 5 I 1 GG, herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Übertragung des virtuellen Hausrechts aus dem analogen Bereich und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Account-Sperrung, insbesondere in Bezug auf die Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen sowie den Aspekt Schmähkritik. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Ausübung des virtuellen Hausrechts stehen im Mittelpunkt der Analyse.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung
Die Klausur beschäftigt sich zentral mit der Qualifikation und Wirksamkeit einer behördlichen Zusicherung im Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen einer Zusicherung, insbesondere anhand der Befugnisnormen (Total-, Eingriffs- und Etatvorbehalt sowie das Gebot der doppelten Rechtmäßigkeit), geprüft. Zudem ist zu beurteilen, ob der zugrunde liegende Bewilligungsbescheid und die Zusicherung materiell rechtswidrig sind, beispielsweise aufgrund von Ermessensmissbrauch. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Rücknahme der Zusicherung nach Art. 38 II iVm Art. 48 I 2, II BayVwVfG, einschließlich der Auslegung entsprechender Verwaltungshandlungen und der Frage nach schutzwürdigem Vertrauen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Infektionsschutzrecht - Schule unter Quarantäne
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und Infektionsschutzrechts am Beispiel einer Schule unter Quarantäne. Kernfragen sind die materielle Rechtmäßigkeit einer Absonderungsanordnung, insbesondere die Voraussetzungen des § 30 I 2 IfSG und die Ermessensausübung mit Bezug auf Verhältnismäßigkeit. Zudem wird die formelle Rechtmäßigkeit geprüft, etwa hinsichtlich Verfahrensanforderungen und möglicher Formverstöße. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit des Verwaltungsakts bei Bekanntgabe durch eine Erklärungsbotin gegenüber gesetzlichen Vertretern und minderjährigen Adressaten.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Traue nie einer Statistik
In der Klausur werden die maßgeblichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Informationsgewährung nach dem BayDSG geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind die Bestimmung des relevanten Zeitpunkts für die Beurteilung, die Rolle und die Einordnung der S als Anspruchsgegnerin hinsichtlich der Eigenschaft als öffentliche Stelle bzw. Verwaltungshelfer sowie organisationsrechtliche Aspekte. Daneben wird das berechtigte Interesse an der Informationserteilung sowie der Ermessensspielraum nach Art. 39 BayDSG und die im Rahmen der Einzelfallabwägung zu berücksichtigenden Belange ausführlich behandelt. Die Prüfung orientiert sich an den spezialgesetzlichen Vorgaben des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts.
Übungsklausur: Ein eisiger Weg zur Universität
Jura-Student A stürzt auf einer aufgrund unzureichender Winterwartung schneebedeckten Straßenbahnhaltestelle und verletzt sich, wodurch ihm Heilbehandlungskosten entstehen. Für die Winterwartung war durch vertragliche Vereinbarung die U-GmbH zuständig, deren Mitarbeiter M versäumte, die Haltestelle ordnungsgemäß zu streuen. A möchte Ersatz seiner Heilbehandlungskosten von der Stadt G verlangen, anstatt sich nur auf seine Unfallversicherung zu verlassen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Amtshaftung, insbesondere zur Qualifikation der U-GmbH beziehungsweise ihres Mitarbeiters als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne und zur Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Brisante Infos für den Klimablog
Der Schwerpunkt der Klausur liegt bei der Prüfung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zunächst wird eingehend das Berufsgeheimnis und dessen Ausnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften sowie einer teleologischen Reduktion des § 3 Nr. 4 IFG analysiert. Daneben wird die Abwägung zwischen Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse bei personenbezogenen Daten nach § 5 Abs. 1 IFG untersucht. Die Anwendung der materiellen Voraussetzungen des IFG auf eine Anfrage mit besonderer Schutzwürdigkeit von Geheimhaltungsinteressen steht im Zentrum der Aufgabenstellung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht - Corona-Hotspot in Memmingen
In der Klausur geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung eines Corona-Hotspots in Memmingen. Ein Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit, insbesondere auf der Prüfung, ob die angeordnete Maßnahme der Verhältnismäßigkeit entspricht und wie zwischen gebundener Entscheidung und Ermessen abzugrenzen ist. Weiterhin wird das Verfahren thematisiert, hier insbesondere Fragen der Beschlussfähigkeit und der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einer Online-Stadtratssitzung. Die Prüfung der formellen wie materiellen Anforderungen liefert dabei den zentralen Rahmen zur Bewertung der Allgemeinverfügung.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Polizeirecht - Waffenerlaubnis mit Nebenbestimmung
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Nebenbestimmung und die damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse des Gefahrbegriffs gemäß § 9 Abs. 1 und 2 WaffG und dessen Subsumtion im konkreten Fall. Ebenfalls zentrale Prüfungsfelder sind die Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme sowie das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Nebenbestimmung. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts.
Die infektionslose Versammlung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen anlässlich einer geplanten Kundgebung während der Coronapandemie in Nordrhein-Westfalen. Im Zentrum stehen die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen infektionsschutzrechtlich motivierte Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, insbesondere Teilnehmerzahl-, Abstands-, Flyer- und Datenerhebungsauflagen. Es werden die maßgeblichen Grundrechte sowie das Verhältnis von Versammlungsrecht und Infektionsschutz erörtert.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Europa- und Verwaltungsrecht - Dieselfahrverbote
In der Klausur steht die Prüfung der gesetzlichen Grundlage und unionsrechtlichen Grenzen für Dieselfahrverbote im Mittelpunkt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Festlegung des gesetzlichen Rahmens für die Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere im Hinblick auf die Überformung nationaler Normen durch Unionsrecht. Zudem wird die Angemessenheit der planerischen Festlegung eines Dieselfahrverbots untersucht. Wesentliche Bedeutung kommt auch der Diskussion um die Ermächtigungsgrundlagen für entsprechende Maßnahmen zu.
Fridays for School
Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Nie sollst du mich befragen
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Geeignetheitsbestätigung, die Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung sowie Fragen zu Rechtsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungspflicht von Streitgenossen und der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Prüfung der einzelnen Verwaltungsverfahren wird dabei voneinander getrennt betrachtet, wobei auch die strafbewehrte Zustellung einer Zwangsgeldandrohung relevant ist. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf die Anwendung von Art. 49 BayVwVfG und die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsakten.
»Die Partyfotografin«
Die selbstständige Veranstaltungsfotografin F wird von einer Aufsichtsbehörde angewiesen, bestimmte Fotos eines Partygängers G von ihrer Website zu entfernen, da die Veröffentlichung gegen die DSGVO verstoßen soll. F erhebt Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Datenschutzrechts, des Bildnisschutzes und des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes.
Fortgeschrittenenklausur: Entzug der Gaststättenerlaubnis
In diesem Fall wendet sich A, Betreiber einer Schankwirtschaft, gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Hintergrund sind massive hygienische Mängel im Betrieb sowie die gewerbliche Überlassung eines angrenzenden Raumes für sexuelle Dienstleistungen durch eine Studierende. Die Behörde begründet den Entzug mit Verstößen gegen Betriebshygiene und Sittlichkeitsanforderungen, unter Bezugnahme auf das Prostituiertenschutzgesetz. A erhebt nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht und begehrt die Überprüfung der behördlichen Maßnahmen.
Der Entzug des Doktortitels
Die Klausur behandelt die Anfechtung des Entzugs eines Doktortitels wegen Plagiatsverdachts rund 30 Jahre nach der Promotion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage, zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung und zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Rückforderung rechtswidriger Beihilfeleistungen
Ein Beamter erhält Beihilfeleistungen, die von seiner Ehefrau im Rahmen einer unrechtmäßigen Absprache mit einer Sachbearbeiterin durch gefälschte Anträge erschlichen werden. Es geht um die Rückforderung der zu Unrecht bewilligten Beihilfe, die zivilrechtliche Stellvertretung im ÖR, die Zurechnung des Handelns, die Bekanntgabe der Verwaltungsakte, sowie die Ermessensausübung nach § 48 II VwVfG.
Widerruf einer Genehmigung
Die Klausur behandelt den Widerruf einer auf Grundlage eines Widerrufsvorbehalts erteilten Genehmigung für eine gentechnische Anlage. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit eines solchen Vorbehalts, seine Ausgestaltung als Nebenbestimmung sowie die Prüfung des behördlichen Ermessens und des Widerrufs nach Verlust der Genehmigungsvoraussetzungen.
Aufenthaltsverbot für Fußballfans?
Die Klausur behandelt den Fall eines pauschalen Aufenthaltsverbots für Fußballfans von Eintracht Frankfurt anlässlich eines Lokalderbys in Darmstadt. Thematisiert werden formelle und materielle Voraussetzungen eines solchen Verbots, insbesondere Anhörung, Bestimmtheit, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und sofortige Vollziehung. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Darmstadt.
Politische Bildung auf dem Oktoberfest
Ein politischer Jugendverband erhält staatliche Fördermittel für eine Bildungsfahrt nach München, bei der die Mittelverwendung und der Bildungscharakter der Maßnahme in Frage steht. Die Staatskanzlei fordert nach Bekanntwerden privater Oktoberfest-Teilnahmen Teile des Zuschusses zurück und hebt den Förderbescheid teilweise rückwirkend auf. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen der Rückforderung und die rechtliche Einordnung der Maßnahme.
Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten
Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten. Schwerpunkt ist das Verhältnis von Meinungsfreiheit und politischer Betätigung zu beamtenähnlichen Anforderungen bei Beliehenen sowie die Anforderungen an die Unzuverlässigkeit im Bereich des Gewerberechts. Es ist Landesrecht Hamburg einschlägig.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht die kontroverse Gesetzesinitiative einer Bundestagsfraktion zur Einrichtung eines parlamentarischen Kriegswaffen-Kontrollausschusses (KWKA), der in die bisherige Exekutivkompetenz bei Waffenexportgenehmigungen eingreifen soll. Die Bundesregierung sieht darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsspielräume und einen Verstoß gegen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Art. 26 Abs. 2 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Abgrenzung von Exekutive und Legislative bei hochpolitischen Entscheidungen, die Reichweite der Berufsfreiheit betroffener Unternehmen sowie unionsrechtliche Aspekte. Der Sachverhalt illustriert das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, demokratischer Legitimation und praktischer Handhabung der Rüstungsexportkontrolle.
Der verschlossene Bundesnachrichtendienst
Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.
Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?
In dieser Examensklausur wird die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die konkrete Normenkontrolle, Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie den Gleichheitssatz, die Berufsfreiheit und die Eigentumsfreiheit. Die Vorlage des Finanzgerichts zum Bundesverfassungsgericht erfolgt wegen Zweifel an der Vereinbarkeit der Luftverkehrsteuer mit dem Grundgesetz.
Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht
Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.
»Doktor Ade«
Die Klausur behandelt den Entzug eines Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen anhand eines fiktiven Sachverhalts um die Person P und fokussiert auf allgemeines Verwaltungsrecht. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aberkennung des Titels sowie Fragen nach Grundrechten und der Öffentlichkeit des Verfahrens.
Streit um das Betreuungsgeld
Die Klausur behandelt den Streit um das Betreuungsgeldgesetz, insbesondere die Voraussetzungen und Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag sowie die Möglichkeit einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Im Vordergrund stehen Fragen der Gesetzgebungskompetenzen, Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und die Zulässigkeit des Antrags der SPD-Abgeordneten als Oppositionsfraktion. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird ausdrücklich unterstellt.
Übungsfall: Geld oder Liebe – eine Frage der Auslegung
Die deutsche Studentin S beantragt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ausbildungsförderung nach § 6 BAföG für ihr Studium in Frankreich, nachdem sie mit ihrem französischen Ehemann dorthin gezogen ist. Ihr Antrag wird mit Verweis auf fehlende besondere Umstände sowie wirtschaftliche und familiäre Zumutbarkeit abgelehnt. S legt Widerspruch ein, erhält einen erneuten ablehnenden Bescheid und erwägt über ihren Anwalt Klage gegen die Behörde. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des § 6 BAföG, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte, Grundfreiheiten und Fristenproblematiken im Verwaltungsverfahren.
Streit um die Studiengebühren
In der Klausur wird ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren in einem Bundesland auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft. Ein Student fühlt sich insbesondere durch die neue finanzielle Belastung benachteiligt und begehrt die Überprüfung potenzieller Grundrechtsverstöße, etwa im Hinblick auf Gleichheit, Berufsfreiheit und Bildungszugang. Die Klausur legt dabei besonderen Wert auf die Argumentation zu Grundrechten und mögliche Verfassungsverstöße.
Übungshausarbeit: Gebete in der Schule
Ein 15-jähriger Schüler begehrt im Wege der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung eines von der Schulleitung ausgesprochenen Verbots, während der Unterrichtspausen in einer öffentlichen Schule islamische Gebete offen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verbot mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie Grundrechte anderer Schulen und Lehrer thematisiert. Streitpunkte sind auch die Rolle der Eltern als gesetzliche Vertreter und die Reichweite landesgesetzlicher Regelungen zu religiösem Verhalten an Schulen.
Examensklausur ÖR Das nachträglich zerronnene Subventionsglück
Der Fall thematisiert examensrelevante Fragestellungen aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, mit besonderem Schwerpunkt auf der Rücknahme und dem Widerruf von Verwaltungsakten. Zudem wird die Problematik der reformatio in peius sowohl abstrakt erläutert als auch anhand eines Falles eingeübt.
Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe
Die Klausur thematisiert die Rechtmäßigkeit eines von einer Hochschule ausgesprochenen Tätigkeitsverbots gegen einen beamteten Hochschullehrer aufgrund einer Schweinegrippeinfektion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verwaltungsakt, insbesondere zur Anfechtung mittels Widerspruch, zur Fristwahrung, zur materiellen Begründetheit nach dem Infektionsschutzgesetz und zur grundrechtlichen Zulässigkeit berufsbezogener Einschränkungen. Zudem wird die Vereinbarkeit der Maßnahme und des IfSG mit dem Grundgesetz geprüft.
Übungsfall: Abgeordnete unter Verdacht
Die Bundestagsabgeordnete U sieht sich durch einen Beschluss des Bundestages in ihren Rechten verletzt, nachdem ihr Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in wesentlichen Teilen abgelehnt und die Sitzverteilung gegenüber ihrem Vorschlag geändert wurde. U und die S-Fraktion beantragen beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Beschlusses. Im Mittelpunkt stehen das Minderheitenrecht auf Einsetzung und den Untersuchungsgegenstand sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Es geht insbesondere um mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte aus Art. 38 und Art. 20 GG im Organstreitverfahren.
Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung
Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.
Die Kindergartenkrise
Die Klausur behandelt einen Streit innerhalb einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz über die Pflicht einer Ortsgemeinde zum Beitritt zu einem Kindergarten-Zweckverband. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Zweckverbandsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie kommunalrechtliche Aspekte, insbesondere kommunale Selbstverwaltung und die Rolle der Kommunalaufsicht.
Todesstrafe
Die Klausur thematisiert die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland im Wege eines neuen Bundesgesetzes und die hieran anknüpfenden verfassungsrechtlichen Fragen. Im Mittelpunkt stehen die möglichen Verletzungen von Grundrechten durch die Verurteilung zum Tode und die formelle sowie materielle Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes. Besonderes Augenmerk gilt der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden gegen die Todesstrafe und deren gesetzliche Grundlage.
Die Göttin
In diesem Fall geht es um staatshaftungsrechtliche Ansprüche nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch zur Verfolgung eines gestohlenen Fahrzeugs. Die Eigentümerin des Autos verlangt vom Land Schadenersatz wegen der durch Polizeimaßnahmen entstandenen Beschädigungen, während das Ministerium eine Ersatzpflicht ablehnt. Die Klausur prüft primär Anspruchsgrundlagen und Rechtfertigungen staatlichen Handelns im Polizei- und Staatshaftungsrecht.
Be- und Erstattung
Die Klausur behandelt die zwangsweise Inanspruchnahme eines Angehörigen zur Kostenerstattung für eine behördlich durchgeführte Bestattung nach Ablauf der Bestattungsfrist und ergebnisloser Ermittlung weiterer Pflichtiger. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit der Kostenbelastung, der Bestattungspflicht, Angemessenheit der Kosten sowie möglichen Einwendungen des Pflichtigen gegen den Gebührenbescheid. Die Fallbearbeitung bezieht Aspekte des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Vollstreckungsrechts und Landesrechts (Bestattungsgesetz Saarland) ein.
Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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