Alexandra Steinebach
Klausuren
3 KlausurenRecht auf Freizügigkeit und Hochschulzulassung
In dieser Examensklausur wird das Recht auf Freizügigkeit im Kontext der Hochschulzulassung für ausländische Studierende am Beispiel einer belgischen Verordnung thematisiert. Konkret wird geprüft, ob und inwiefern eine zahlenmäßige Begrenzung nicht-ansässiger Studierender bei medizinischen Studiengängen unionsrechtlich zulässig ist. Die Klausur nimmt Bezug auf die EuGH-Entscheidung Bressol und behandelt typische Probleme des Europarechts in Verbindung mit Grundrechten.
Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung
Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.
Ein Unfall mit Folgen
Die Klausur thematisiert einen Unfall eines amerikanischen Militär-LKWs mit Umweltschäden und anschließender polizeilicher Gefahrenabwehr sowie eine Inhaftierung eines Drogenkuriers mit gesundheitlichen Folgen. Es werden staatshaftungsrechtliche Ansprüche sowie die Frage nach unions- und menschenrechtlichen Klagen, insbesondere nach EMRK, geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Alexandra Steinebach prüfen besonders häufig Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (1×), Folgenbeseitigungsanspruch (1×), Freizügigkeit (Art. 11 GG) (1×), Freizügigkeit, Art. 21 AEUV (1×), Grundfreiheiten: Überblick (1×) und Staatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick (1×).