Zwischenprüfungsklausur: Tanzen und feiern im Wohngebiet
Worum geht es
A plant den Bau einer Tanzschule mit Partybetrieb auf einem Grundstück im Wohngebiet, das durch einen Bebauungsplan eingeschränkt wird. Sie beantragt eine Baugenehmigung für ein fünfgeschossiges Gebäude, obwohl dort maximal drei Vollgeschosse erlaubt sind und keine Parkplätze vorgesehen werden. Nachbar N wehrt sich gegen die Genehmigung und argumentiert, das Vorhaben sei baurechtlich unzulässig, da es sich zumindest teilweise um eine Diskothek handele und das Gebäude zu hoch sowie zu nah an seinem Grundstück geplant sei. Schwerpunkte des Falls sind die baurechtliche Zulässigkeit im Wohngebiet, der Gebietscharakter, die Maßfestsetzungen im Bebauungsplan und der Drittschutz zugunsten der Nachbarschaft.
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