Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 1
ZJS 2019, 492 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Renate Penßel
Im Mittelpunkt des Falls steht das Bauvorhaben des E, der auf seinem Grundstück am Friedberger Weiher ein fünfstöckiges Wohnhaus errichten möchte. Die Gemeinde G verweigert ihr Einvernehmen aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans, während das Landratsamt (LRA) dennoch eine Baugenehmigung unter Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Vorgaben erteilt. Nachdem die Gemeinde G, der Nachbar F und die Nachbargemeinde N sich durch die Entscheidung des LRA jeweils in ihren Rechten verletzt sehen, stellt sich die Frage, ob ihre Klagen gegen die erteilte Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg haben. Im Fokus stehen hierbei unter anderem die kommunale Planungshoheit, nachbarrechtliche Schutzwirkungen sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Schwerpunkte
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- Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Rechtsschutz der Gemeinde - Baugenehmigung erteilt ohne Einholung des Einvernehmens
- Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Ersetzung des Einvernehmens - Ermessensentscheidung oder Verpflichtung der Behörde?
- Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Folgen der rechtmäßigen Versagung des Einvernehmens
- Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Rechtsnatur des gemeindlichen Einvernehmens
- Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Rechtsschutz des Bauherrn - Versagung der Baugenehmigung mangels gemeindlichen Einvernehmens
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