Klausuren
2 KlausurenReferendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungsrecht – Verheertes Land
Die Klausur behandelt das besondere Verwaltungsrecht und richtet sich an Referendare im zweiten Staatsexamen. Schwerpunkt ist eine auf Examensniveau konzipierte Sachverhaltsbearbeitung im öffentlichen Recht, speziell zu Landesverwaltungsrecht. Weitere Angaben zum konkreten Prüfungsstoff oder den behandelten Rechtsfragen liegen nicht vor.
Herz aus Glas
In diesem fiktiven Übungsfall geht es um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen des bayerischen Verfassungsschutzes gegenüber einer politischen Publizistin, insbesondere die Beobachtung, Datensammlung und mögliche Online-Durchsuchungen. Die Klausur fragt nach der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Maßnahmen sowie gegen eine Ermächtigungsgrundlage im bayerischen Verfassungsschutzgesetz.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Max Erdmann prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).