Klausuren
2 KlausurenReferendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – Individualsanktionen der EU
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen von Individualsanktionen der EU mit Schwerpunkt auf dem Rechtsschutz vor Unionsgerichten. Es werden grundlegende Fragen der Anfechtung solcher Maßnahmen durch die betroffenen Personen sowie die Bedeutung der EU-Grundrechte thematisiert.
Herz aus Glas
In diesem fiktiven Übungsfall geht es um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen des bayerischen Verfassungsschutzes gegenüber einer politischen Publizistin, insbesondere die Beobachtung, Datensammlung und mögliche Online-Durchsuchungen. Die Klausur fragt nach der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Maßnahmen sowie gegen eine Ermächtigungsgrundlage im bayerischen Verfassungsschutzgesetz.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Frederik Pechan prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), EU-Grundrechte (1×), Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV) (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).