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Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil des Verwaltungsrechts (v.a. §§ 35–52 VwVfG) normiert Grundbegriffe, Aufbau und Wirksamkeit des Verwaltungshandelns. Zentrale Klausurthemen: Merkmale und Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 35 VwVfG), Nichtigkeit, Rücknahme und Widerruf (§§ 44, 48, 49 VwVfG), Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Examensklassiker: Abgrenzung Verwaltungsakt – Realakt – öffentlich-rechtlicher Vertrag, unbestimmte Rechtsbegriffe und fehlerhafte Verwaltungsakte.

Zu diesem Thema haben wir 617 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Fortgeschrittene

„Not bei NordWurst“

Die Klausur behandelt einen öffentlich-rechtlichen Sachverhalt rund um das Unternehmen NordWurst. Geprüft werden typische Gefahrenabwehrkonstellationen, insbesondere der Einsatz polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei akuter Notlage eines Betriebs. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an polizeiliches bzw. ordnungsbehördliches Einschreiten sowie entsprechenden Rechtsgrundlagen und deren Grenzen.

Grundlagen Polizeiliche Generalklausel+2 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Messerverbot in der Innenstadt

Die Klausur thematisiert das Messerverbot in einer Innenstadt und prüft die Rechtmäßigkeit der entsprechenden polizeilichen oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind das Polizei- und Ordnungsrecht sowie die grundrechtlichen Implikationen, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit. Die Prüfung erfolgt mittels eines klassischen Examenssachverhalts.

Jasper Siegert· JuS 2026, 1066
Grundlagen GefahrenabwehrverordnungAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Schwein gehabt?“

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Haltung von Minischweinen als Therapietiere in einem Berliner Wohngebiet unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts und vor dem Hintergrund der faktischen Funktionslosigkeit des Bebauungsplans. Dabei wird insbesondere auf § 14 BauNVO, die Abgrenzung Kleintier- versus Nutztierhaltung und die Berücksichtigungsfähigkeit von Grundrechten im Verwaltungsverfahren eingegangen. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen ein behördliches Verbot der Tierhaltung und die Beseitigungsanordnung.

Judith Hantel, Justus Tabbara· JA 2026, 836· 240 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Materielles BauordnungsrechtFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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