Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Der Allgemeine Teil des Verwaltungsrechts (v.a. §§ 35–52 VwVfG) normiert Grundbegriffe, Aufbau und Wirksamkeit des Verwaltungshandelns. Zentrale Klausurthemen: Merkmale und Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 35 VwVfG), Nichtigkeit, Rücknahme und Widerruf (§§ 44, 48, 49 VwVfG), Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG) sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeitsprüfung. Examensklassiker: Abgrenzung Verwaltungsakt – Realakt – öffentlich-rechtlicher Vertrag, unbestimmte Rechtsbegriffe und fehlerhafte Verwaltungsakte.
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.„Polizeikosten im Fußball“
Die Klausur thematisiert die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Fußballvereine oder -verbände für zusätzliche Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen herangezogen werden können. Sie befasst sich mit gebührenrechtlichen und ordnungsrechtlichen Grundlagen sowie der Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Kostenpflichten.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Fortsetzungsfeststellungsinteresse im „Gesamteingriffsszenario“
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Besonderheiten des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Rahmen eines Gesamteingriffsszenarios im Verwaltungsprozessrecht, unter Einbeziehung polizeirechtlicher Maßnahmen. Der Fall stellt typische Probleme aus dem Polizeirecht einschließlich verwaltungsprozessualer Fragestellungen dar.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Haarige Angelegenheit
Die Fallbearbeitung thematisiert die Voraussetzungen und Grenzen polizei- und ordnungsrechtlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Frisur. Geprüft werden insbesondere die Eingriffsbefugnisse der Polizei, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie einschlägige Grundrechte.
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.