Klausuren
Übungsfall: Geld oder Liebe – eine Frage der Auslegung
Die deutsche Studentin S beantragt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ausbildungsförderung nach § 6 BAföG für ihr Studium in Frankreich, nachdem sie mit ihrem französischen Ehemann dorthin gezogen ist. Ihr Antrag wird mit Verweis auf fehlende besondere Umstände sowie wirtschaftliche und familiäre Zumutbarkeit abgelehnt. S legt Widerspruch ein, erhält einen erneuten ablehnenden Bescheid und erwägt über ihren Anwalt Klage gegen die Behörde. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung des § 6 BAföG, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte, Grundfreiheiten und Fristenproblematiken im Verwaltungsverfahren.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Pascal Klein prüfen besonders häufig Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) (1×).