Subventioniertes Freibad
JA 2014, 439 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von Prof. Dr. Andreas Funke, Lina Waidhas, Valerius, Zehetgruber
Die Klausur behandelt die Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für die Modernisierung eines Freibades. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen der Rücknahme nach § 48 VwVfG (hier: Art. 48 BayVwVfG), die Selbstbindung und Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften sowie die kommunalrechtlichen Aspekte der Vertretung und Form. Besondere Bedeutung kommt dem förderschädlichen Maßnahmebeginn und dessen rechtlicher Beurteilung im Verhältnis zur Verwaltungspraxis zu.
Schwerpunkte
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- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKonkludente Aufhebung eines Verwaltungsakts durch Rückforderungsbescheid
- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenRechtsschutz gegen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid
- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenEntreicherung bei Rückforderung unionsrechtswidriger Subventionen (§ 49a Abs. 2 VwVfG)?
- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenEntreicherung beim Rückforderungsanspruch (§ 49a Abs. 2 VwVfG)
- Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenRückforderung nach Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts – Förderungen für Assistenzhunde
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