Subventioniertes Freibad
Worum geht es
Die Klausur behandelt die Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für die Modernisierung eines Freibades. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen der Rücknahme nach § 48 VwVfG (hier: Art. 48 BayVwVfG), die Selbstbindung und Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften sowie die kommunalrechtlichen Aspekte der Vertretung und Form. Besondere Bedeutung kommt dem förderschädlichen Maßnahmebeginn und dessen rechtlicher Beurteilung im Verhältnis zur Verwaltungspraxis zu.
Themen
Fundstelle
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Diskussion
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