Der Bürgermeister
Der Bürgermeister ist zentrales Organ der Gemeinde und vertritt diese nach außen. Im Kommunalrecht (u.a. Art. 28 GG) bestimmt sich seine Wahl, Stellung und die Abgrenzung zu anderen Gemeindeorganen. Klassische Klausurprobleme: Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bürgermeister und Gemeinderat, Beteiligung am Bauverfahren (§ 36 BauGB), Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG.
Klausuren zum Thema
Der twitternde Bürgermeister
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.
Der rechtsextreme Ortsvorsteher
Der Fall behandelt die Abberufung eines rechtsextremistischen Ortsvorstehers nach dessen Wahl durch den Gemeinderat in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen der Abberufung sowie mögliche verfassungsrechtliche Implikationen aufgrund der Parteizugehörigkeit der betroffenen Person.
Der engagierte Bürgermeister
Im Fall fordert der Bundesverband der NPD im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von der Stadt Gera, vertreten durch den Oberbürgermeister, die Unterlassung amtlicher öffentlicher Aufrufe zur Gegendemonstration gegen eine von der NPD geplante Versammlung. Zu prüfen sind die Grenzen amtlicher Äußerungen und die Zulässigkeit und Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs bei Eingriffsqualität solcher Äußerungen.
Rüge durch den Bürgermeister
Ein Ratsmitglied einer unabhängigen Wählergemeinschaft erhält vom Bürgermeister eine Rüge wegen verspäteter Rückgabe eines Bebauungsplanentwurfs. Die rechtliche Zulässigkeit und die kommunalrechtlichen Grundlagen dieser disziplinarischen Maßnahme werden unter Berücksichtigung der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung des Rates sowie möglicher gerichtlicher Schritte geprüft.
Saarphrodite
Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.
"SaarheimInForm"
Im Fall 'SaarheimInForm' geht es um die Frage, ob ein Stadtratsmitglied einen Anspruch auf Veröffentlichung politischer Meinungsäußerungen im amtlichen Mitteilungsblatt hat und ob eine Ermahnung wegen fehlender Sitzungsteilnahme rechtmäßig ist. Zentral sind dabei kommunalrechtliche und grundrechtliche Aspekte, insbesondere Meinungsfreiheit und das freie Mandat kommunaler Mandatsträger.
Gleichgeschaltet
Die Klausur behandelt das sog. Berlin-Gleichschaltungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Probleme des föderalen Systems, der Parteienfreiheit und der staatlichen Organisation. Die Zulässigkeit und Begründetheit von Anträgen des Parteivorstands und eines Landes vor dem Bundesverfassungsgericht werden anhand des Eingriffs des Bundes in die Landesverfassung und der Auflösung einer Partei geprüft.
Der Bürgermeister in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.