Öffentliches RechtSaarheimSchwerpunktbereich
Saarphrodite
Saarheim: Saarphrodite · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Saarheim
Saarheimer Fälle
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Niveau
Schwerpunktbereich
Quelle
Saarheim: Saarphrodite
Lösung
Enthalten
Die Klausur behandelt die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung (Festplatz) durch die Veranstalterin einer Erotikmesse, die aufgrund einer gemeindlichen Satzung (Viehmarktsatzung) abgelehnt wurde. Im Zentrum steht die Frage, ob die Ablehnung rechtmäßig ist, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs "öffentliche Ordnung", die Voraussetzungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Gleichbehandlungsgrundsatz und die Bedeutung von Marktfestsetzungen nach der Gewerbeordnung.
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- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenSonstige Beschränkungen der Versammlung („Minusmaßnahmen“)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerbot der Versammlung (z.B. § 5 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenAuflösung der Versammlung (z.B. § 13 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenBild- und Tonaufnahmen (§ 12a VersG)
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