Gelinkt
Saarheim: Gelinkt · Öffentliches Recht für Schwerpunktbereich
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen, das einen Nachtclub mit Striptease-Angebot betreibt, einen Anspruch auf Aufnahme in eine von der Stadt Saarheim betriebene öffentliche Linkliste für Gastronomie- und Freizeitbetriebe hat. Neben prozessualen Zulässigkeitsfragen (insbesondere hinsichtlich der Antragsform und des richtigen Beklagten) geht es im Schwerpunkt um die Anspruchsgrundlage, die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Linkliste als wirtschaftliche Betätigung sowie diskretionsleitende Erwägungen mit Bezug auf die Gleichbehandlung und den Ausschluss einzelner Angebote.
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- Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeZulässigkeit wirtschaftlicher Gemeindebetätigung in Privatrechtsform
- Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeBegründetheit der Konkurrentenklage gegen die wirtschaftliche Gemeindebetätigung
- Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeZulässigkeit einer Konkurrentenklage gegen gemeindewirtschaftliche Betätigung
- Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeZulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde - Grundfall
- Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit bei unfriedlichem Verhalten („Friedlichkeitsvorbehalt“)
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