Grundlagen
Das Kommunalrecht regelt die Organisation, Aufgaben und Selbstverwaltung der Kommunen als kommunale Gebietskörperschaften. Im Zentrum steht die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG), aus der Gemeindehoheiten, Aufgabenerfindungsrecht und Grenzen kommunaler Zuständigkeit folgen. Examensrelevant: Umfang der Selbstverwaltung, Prüfungsaufbau bei deren Verletzung, Abgrenzung örtlicher Angelegenheiten und Grenzen durch Gesetz oder Aufsicht (§ 123 VwGO, § 36 BauGB, § 34 BauGB).
Klausuren zum Thema
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.
* "Das Schweigen des Landratsamts – Fiktion trifft auf gemeindliche Verweigerung
In dieser Examenskursklausur aus dem Baurecht steht ein Antrag auf Baugenehmigung im unbeplanten Innenbereich im Mittelpunkt. Es geht um die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, den Eintritt der Genehmigungsfiktion bei behördlichem Schweigen und die Erfolgsaussichten einer Klage der Gemeinde gegen die Fiktionsbescheinigung. Zugleich werden kommunalrechtliche Aspekte der Gemeinderatsladung beleuchtet.
ÖR-Examensklausur zum Kommunalrecht/Verfassungsrecht
Die Klausur behandelt den weitgehend ungeregelten und durch Rechtsprechung geprägten Bereich staatlicher Öffentlichkeitsarbeit mit einem kommunalrechtlichem Einschlag. Neben der klassischen Konstellation der Abwehr dieser durch politische Parteien liegen Schwerpunkte des Falles auf der Einordnung staatlichen Handelns in sozialen Netzwerken sowie dem Umgang mit Parteien, die nach Entscheidung des BVerfG zwar verfassungsfeindlich, aber nicht verboten sind.
Der twitternde Bürgermeister
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Für Frieden in Europa
Die Klausur behandelt das Kommunalrecht mit Schwerpunkt auf den Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und Entscheidungsprozesse, illustriert am Beispiel einer Friedensinitiative in Europa. Im Zentrum stehen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderats sowie Instrumente der Bürgerbeteiligung. Ziel ist es, zentrale Problemstellungen des Kommunalrechts im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium zu reflektieren.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Hände weg von unseren Grundschulen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Kommunalrechts mit Schwerpunkt auf der Organisation und dem Schutz öffentlicher Einrichtungen, insbesondere Grundschulen, im kommunalen Kontext. Es werden typische Problemstellungen rund um kommunale Satzungen und die Rolle der Kommunalaufsicht geprüft. Die Aufgabenstellung eignet sich zur vertiefenden Auseinandersetzung mit verwaltungsorganisatorischen Zusammenhängen in Gemeinden.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Bau- und Kommunalrecht – Von Cyber-Elfen und Schottergärten
Die Klausur thematisiert typische Probleme aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie grundsätzliche Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen und kommunale Kompetenzverteilung, unter Einbezug aktueller baurechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.
Das Riesenrad am Moselufer
In dieser Übungsklausur aus dem öffentlichen Recht ist umstritten, ob der Stadtratsbeschluss zur wiederholten Verpachtung einer städtischen Gewerbefläche für ein Riesenrad am Moselufer wegen einer möglicherweise verletzten Sitzungsöffentlichkeit wirksam ist. Gegenstand der gutachterlichen Prüfung sind insbesondere das Verfahren zur Platzvergabe für Zuhörer, die daraus resultierende Fehlerfolge gemäß Gemeindeordnung und die Klagerechte einer Stadtratsfraktion im Kommunalverfassungsstreit.
Parteitag in der Stadthalle?
Die Klausur behandelt die Verpflichtungsklage einer Partei auf Zugang zu einer kommunalen Stadthalle nach Veränderung der Benutzungssatzung, wobei der Begriff „Partei“ aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten gestrichen wurde. Thematisiert werden methodengerechte Satzungsauslegung und Grundsatzfragen zu kommunalen Einrichtungen, Vereinsbegriff und Gleichheitsrecht. Schwerpunkt ist die rechtliche Prüfung der Zulassungsansprüche und die Auslegung der kommunalen Satzung.
* "Wider die Zersplitterung der Stadtverordnetenversammlung!
Nach der Kommunalwahl in einer hessischen Stadt beschließt die Stadtverordnetenversammlung eine Änderung ihrer Geschäftsordnung, die die Mindestanzahl für eine Fraktion erhöht und damit die Mitwirkungsmöglichkeiten kleiner Parteien beschneidet. Zwei benachteiligte Stadtverordnete fechten die Änderung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof an und rügen u.a. die Verletzung demokratischer Grundsätze und Verfahrensmängel. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht ihres Antrags, wobei insbesondere prozessuale Zulässigkeit und materielle Rechtmäßigkeit der Neuregelung einschließlich etwaiger Mitwirkungsrechte und Demokratiegrundsätze im Vordergrund stehen.
Baunachbarstreit mit politischen Mitteln
Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Nachbarstreit in einer hessischen Stadt, bei dem Nachbarn politisch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre gegen ein Bauvorhaben hinwirken. Schwerpunkte sind das kommunalrechtliche Verbot der Delegation von Satzungserlassen, die Voraussetzungen der Veränderungssperre sowie die bauplanungsrechtlichen Auswirkungen einer fingierten Baugenehmigung.
Semesterabschlussklausur – Grundlagen des Rechts: Verfassungsgeschichte - Pandemisch und historisch
Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte der deutschen Verfassungsgeschichte. Ein Schwerpunkt liegt bei der Grundrechtssituation in Weimarer Reichsverfassung (WRV) und Reichsverfassung (RV), insbesondere hinsichtlich der Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte sowie der Existenz von Grundrechten auf Reichsebene. Weiterhin wird das besondere Konzept der Verfassungsdurchbrechung unter der WRV, der Verfassungsrang des PanEG und das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten behandelt. Zusätzlich werden die Gesetzgebungskompetenz unter dem Grundgesetz sowie der Vergleich zwischen einschlägigen Normen und Kompetenztiteln einbezogen.
Neue Geschäftsordnung, neues Glück?
Die Klausur behandelt relevante Fragestellungen des Kommunalrechts im Kontext einer neuen Geschäftsordnung. Im Mittelpunkt stehen kommunalorganisationsrechtliche Aspekte, insbesondere die Rolle und Funktionsweise kommunaler Organe. Der Sachverhalt und seine Analyse fokussiert den Umgang einer Gemeindeverwaltung mit einer geänderten Geschäftsordnung.
Eine Stadt in Zeiten des Klimawandels
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines kommunalen Klimanotstandsbeschlusses durch das Regierungspräsidium thematisiert. Geprüft werden insbesondere die kommunalen Handlungskompetenzen im Bereich Klimaschutz sowie die Grenzen und Möglichkeiten der Kommunalaufsicht.
Wildtierzirkus
Die Klausur behandelt Probleme des Kommunalrechts, insbesondere das Recht der öffentlichen Einrichtungen, und verknüpft diese mit Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Bestandskraft von Verwaltungsakten und deren Ausnahmen im Zusammenhang mit einer kommunalen Wildtier-Zirkusregelung. Dabei werden auch die Organisationsprivatisierung kommunaler Einrichtungen sowie die Berufsfreiheit thematisiert.
»Kirchweih« als Pflichtaufgabe?
Die Klausur thematisiert einen Streitfall um die Beendigung einer kommunalen Traditionsveranstaltung und die Aufhebung der zugrundeliegenden Satzung. Schwerpunktmäßig werden Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der kommunalaufsichtlichen Beanstandung und der Pflicht zur Aufrechterhaltung öffentlicher Einrichtungen geprüft.
Der rechtsextreme Ortsvorsteher
Der Fall behandelt die Abberufung eines rechtsextremistischen Ortsvorstehers nach dessen Wahl durch den Gemeinderat in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen der Abberufung sowie mögliche verfassungsrechtliche Implikationen aufgrund der Parteizugehörigkeit der betroffenen Person.
Zulassung verfassungsfeindlicher Parteien zu kommunalen Einrichtungen
In dem Fall geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kreisfreie Stadt einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die Nutzung eines städtischen Kulturzentrums für eine Parteiveranstaltung verweigern darf. Untersucht werden kommunalrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte, insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung politischer Parteien und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
»Strittige Straßeneinziehung«
In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Der übermütige Oberbürgermeister
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Kiel und einer GmbH über die Übertragung der Trinkwasserversorgung sowie den Verkauf eines städtischen Grundstücks zu einem symbolischen Preis. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge, deren mögliche Nichtigkeit bei Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften und daraus resultierende Rückabwicklungsansprüche.
Ein Dorf bleibt unter sich
Die Gemeinde S am Bodensee erlässt Richtlinien, nach denen von ihr erworbene Grundstücke vorrangig an Personen mit hinreichender Bindung zur Gemeinde verkauft werden sollen. Das Landratsamt sieht darin einen Verstoß gegen nationales und europäisches Recht und fordert die Gemeinde zur Aufhebung der Regelung auf; die Gemeinde klagt hiergegen. Es ist zu prüfen, ob die Klage der Gemeinde Erfolg hat.
Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat
In diesem Übungsfall des Kommunalrechts geht es um den Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von der Beratung und Entscheidung über Gebühren und Satzungsänderungen. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und ob eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die maßgeblichen kommunalrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften.
Die Warnung
Die Klausur thematisiert die rechtliche Bewertung öffentlicher Äußerungen des Düsseldorfer Oberbürgermeisters sowie von Aufrufen auf offiziellen Kanälen der Stadt Düsseldorf im Zusammenhang mit einer angemeldeten Versammlung einer politisch aktiven Vereinigung. Es geht um die Frage, ob und wie gegen diese Äußerungen rechtlich vorgegangen werden kann, insbesondere in Hinblick auf kommunalrechtliche Vorgaben und den Grundsatz der Unparteilichkeit kommunaler Amtsträger. Versammlungsrechtliche Vorschriften sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?
Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.
Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Finanzhaie in Ludwigswerk?
In der Stadt Ludwigswerk gibt es Streit um den Verkauf städtischer Grundstücke an einen Investor. Eine Bürgerinitiative reicht ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf ein, das vom Stadtrat mit Verweis auf ein fehlendes Unterschriftenquorum für unzulässig erklärt wird. Einer der Initiatoren möchte gegen diese Entscheidung vorgehen.
Die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG
Der Fall thematisiert die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und erläutert anhand eines Beispiels die Organisationsstruktur der Kommunen im deutschen Verwaltungsaufbau. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung kommunaler Selbstverwaltung und ihrer institutionellen Absicherung im Staatsaufbau sowie Mitwirkungsrechte der Bürger.
Wer weist hier wen an?
Die Klausur behandelt eine Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden und einer Verwaltungsgemeinschaft zur Betreibung einer Mehrzweckhalle. Im Streit um die Genehmigung der Vereinbarung durch die Rechtsaufsichtsbehörde werden Fragen des Kommunalrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts aufgeworfen. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit der Klagen gegen die verweigerte Genehmigung.
Mehr direkte Demokratie? Gewagt!
Die Klausur thematisiert die Einführung direkter Demokratieelemente auf Bundesebene durch eine Grundgesetzänderung und ein einfaches Gesetz. Prämisse ist die Erweiterung der Volksgesetzgebung und der demokratischen Einflussmöglichkeiten im Verwaltungsrecht, insbesondere durch Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit. Die Aufgabenstellung umfasst Fragen zur Verfassungsmäßigkeit, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und zur Schnittstelle zwischen Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.
Die Stadt und der Müll
Die Klausur thematisiert die Gebührenerhöhung und die differenzierenden Gebührensätze für die Müllentsorgung in einer kreisfreien Stadt. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der §§ 5 und 10 der Gebührensatzung angesichts des Kostendeckungsprinzips und des Gebots der Leistungsäquivalenz. Grundlage ist das Kommunalabgabenrecht unter Berücksichtigung eines Landes-Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung
Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.
Examensklausur ÖR Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Die Klausur behandelt die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei einem Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Kern stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens, die baurechtliche Privilegierung von Vorhaben sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch eines Bauherrn aufgrund rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. In mehreren Abwandlungen wird insbesondere auf die Fristenregelung des § 36 II 2 BauGB, die Teilprivilegierung und die Auswirkungen der Verfahrensverzögerung eingegangen.
Kommunale Wasserversorgung für einen Schwarzbau?
Ein Eigentümer eines sog. Schwarzbaus (nicht genehmigte Gartenlaube) außerhalb des Bebauungsplans begehrt den Anschluss seines Grundstücks an die kommunale Wasserversorgung. Die Gemeinde verweigert die Anschlussgenehmigung mit Verweis auf baurechtswidrige Nutzung und kommunale Satzungsbestimmungen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen die ablehnenden gemeindlichen Schreiben und die rechtliche Zulässigkeit und Begründetheit des Anspruchs auf Wasserversorgung.
Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum
Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).
Der engagierte Bürgermeister
Im Fall fordert der Bundesverband der NPD im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von der Stadt Gera, vertreten durch den Oberbürgermeister, die Unterlassung amtlicher öffentlicher Aufrufe zur Gegendemonstration gegen eine von der NPD geplante Versammlung. Zu prüfen sind die Grenzen amtlicher Äußerungen und die Zulässigkeit und Begründetheit eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs bei Eingriffsqualität solcher Äußerungen.
Examensklausur ÖR Die klagende Nachbargemeinde
Es handelt sich um eine Examensklausur zum öffentlichen Recht, die die Klagebefugnis einer Nachbargemeinde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung für einen großflächigen Einzelhandel behandelt. Thematisiert werden u. a. die Widerspruchsfrist bei fehlender Bekanntgabe, die Rechtsfolgen formeller und materieller Fehler im Verfahren der Bauleitplanung sowie schädliche Auswirkungen nach § 34 Abs. 3 BauGB. Der Sachverhalt wurde als Hausarbeit für Fortgeschrittene gestellt.
Alle Jahre wieder – Ein Weihnachtsmarkt-Fall
Die Klausur schildert einen Streit um die Privatisierung des Offenbacher Weihnachtsmarktes und die Auswahl der Standbetreiber. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stadt weiterhin verpflichtet ist, die Entscheidungen zur Vergabe der Standplätze als öffentliche Aufgabe selbst zu treffen oder diese an einen privaten Betreiber delegieren darf. Dabei werden die Voraussetzungen kommunaler Selbstverwaltung und das Rechtsregime öffentlicher Einrichtungen thematisiert.
Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit
Im Mittelpunkt der Klausur steht die kommunalverfassungsrechtliche Überprüfung der Aufgaben- und Organisationsverteilung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II. Zu prüfen ist insbesondere, ob die verpflichtende Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften eine Verletzung von Organisations- und Finanzhoheit sowie das Verbot der Mischverwaltung darstellt. Der Kreis K rügt Eingriffe in seine Selbstverwaltungsrechte und erstrebt eine Kontrolle im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde.
Rüge durch den Bürgermeister
Ein Ratsmitglied einer unabhängigen Wählergemeinschaft erhält vom Bürgermeister eine Rüge wegen verspäteter Rückgabe eines Bebauungsplanentwurfs. Die rechtliche Zulässigkeit und die kommunalrechtlichen Grundlagen dieser disziplinarischen Maßnahme werden unter Berücksichtigung der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung des Rates sowie möglicher gerichtlicher Schritte geprüft.
Übungsklausur ÖR Jugendliche unerwünscht? – Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer gemeindlichen Satzung
Die kreisfreie Stadt Kiel erlässt eine Satzung zur Nutzung eines neuen Spielparks mit Altersbeschränkungen. Ein Jugendlicher möchte gegen das Betretungsverbot für 14- bis 18-Jährige rechtlich vorgehen, und seine Mutter stellt die Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für die Gemeinde in Frage. Der Fall prüft die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen sowie die Wirksamkeit und Zulässigkeit satzungsrechtlicher Haftungsausschlüsse.
Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen
Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Examensklausur ÖR Verdichtung der gemeindlichen Planungshoheit zu einer strikten Planungspflicht
Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit eine schleswig-holsteinische Gemeinde verpflichtet ist, einen Bebauungsplan zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen aufzustellen, insbesondere im Lichte von Regionalplanvorgaben und interkommunalen Abstimmungsgeboten. Im Fokus stehen die kommunale Planungshoheit, deren mögliche Einschränkungen durch Ziele der Raumordnung sowie die verwaltungsrechtliche Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Die Sachverhaltsprüfung lehnt sich an eine BVerwG-Entscheidung an und thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen planerischer Freiheit und Planungspflicht.
Erschließung mit Hindernissen
Eine Gemeinde im hessischen Grenzbereich beantragt beim Regierungspräsidium den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 I BauGB, um ihre Erschließungsaufgabe und Beitragserhebung auf angrenzende Grundstücke einer Nachbargemeinde auszudehnen. Die Genehmigung einer interkommunalen Vereinbarung wurde zuvor verweigert. Der Fall prüft die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verwaltungsgerichtsklage auf Erlass der beantragten Rechtsverordnung, wobei zentrale Probleme die prozessuale Einordnung und die subjektive Rechtsposition der Gemeinde betreffen.
Konkurrenzkampf der Kommunen
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Untersagung des Betriebes eines Einkaufszentrums durch eine hessische Kommune, dessen Errichtung auf dem Gebiet der Nachbarstadt Konkurrenzprobleme und wirtschaftliche Auswirkungen auslöst. Im Mittelpunkt stehen die gemeindegebietsüberschreitende wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und kommunalrechtliche Schutzmechanismen. Die Bearbeitung erfordert die Anwendung von Landesrecht Hessen und grundlegenden kommunalrechtlichen Vorschriften.
Die Kindergartenkrise
Im Mittelpunkt steht der Streit um den zwangsweisen Beitritt einer Ortsgemeinde zu einem Kindergarten-Zweckverband im Rahmen des rheinland-pfälzischen Landesrechts. Geprüft werden die rechtlichen Voraussetzungen und die Zulässigkeit der zwangsweisen Einbeziehung einer widerspenstigen Gemeinde gegen deren Willen sowie die Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung.
Grundlagen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.