Grundlagen
Das Kommunalrecht regelt die Organisation, Aufgaben und Selbstverwaltung der Kommunen als kommunale Gebietskörperschaften. Im Zentrum steht die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG), aus der Gemeindehoheiten, Aufgabenerfindungsrecht und Grenzen kommunaler Zuständigkeit folgen. Examensrelevant: Umfang der Selbstverwaltung, Prüfungsaufbau bei deren Verletzung, Abgrenzung örtlicher Angelegenheiten und Grenzen durch Gesetz oder Aufsicht (§ 123 VwGO, § 36 BauGB, § 34 BauGB).
Zu diesem Thema haben wir 32 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Der twitternde Bürgermeister
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Für Frieden in Europa
Die Klausur behandelt das Kommunalrecht mit Schwerpunkt auf den Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und Entscheidungsprozesse, illustriert am Beispiel einer Friedensinitiative in Europa. Im Zentrum stehen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderats sowie Instrumente der Bürgerbeteiligung. Ziel ist es, zentrale Problemstellungen des Kommunalrechts im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium zu reflektieren.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Hände weg von unseren Grundschulen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Kommunalrechts mit Schwerpunkt auf der Organisation und dem Schutz öffentlicher Einrichtungen, insbesondere Grundschulen, im kommunalen Kontext. Es werden typische Problemstellungen rund um kommunale Satzungen und die Rolle der Kommunalaufsicht geprüft. Die Aufgabenstellung eignet sich zur vertiefenden Auseinandersetzung mit verwaltungsorganisatorischen Zusammenhängen in Gemeinden.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Bau- und Kommunalrecht – Von Cyber-Elfen und Schottergärten
Die Klausur thematisiert typische Probleme aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie grundsätzliche Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen und kommunale Kompetenzverteilung, unter Einbezug aktueller baurechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.
Parteitag in der Stadthalle?
Die Klausur behandelt die Verpflichtungsklage einer Partei auf Zugang zu einer kommunalen Stadthalle nach Veränderung der Benutzungssatzung, wobei der Begriff „Partei“ aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten gestrichen wurde. Thematisiert werden methodengerechte Satzungsauslegung und Grundsatzfragen zu kommunalen Einrichtungen, Vereinsbegriff und Gleichheitsrecht. Schwerpunkt ist die rechtliche Prüfung der Zulassungsansprüche und die Auslegung der kommunalen Satzung.
Baunachbarstreit mit politischen Mitteln
Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Nachbarstreit in einer hessischen Stadt, bei dem Nachbarn politisch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre gegen ein Bauvorhaben hinwirken. Schwerpunkte sind das kommunalrechtliche Verbot der Delegation von Satzungserlassen, die Voraussetzungen der Veränderungssperre sowie die bauplanungsrechtlichen Auswirkungen einer fingierten Baugenehmigung.
Neue Geschäftsordnung, neues Glück?
Die Klausur behandelt relevante Fragestellungen des Kommunalrechts im Kontext einer neuen Geschäftsordnung. Im Mittelpunkt stehen kommunalorganisationsrechtliche Aspekte, insbesondere die Rolle und Funktionsweise kommunaler Organe. Der Sachverhalt und seine Analyse fokussiert den Umgang einer Gemeindeverwaltung mit einer geänderten Geschäftsordnung.
Eine Stadt in Zeiten des Klimawandels
In der Klausur wird die Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines kommunalen Klimanotstandsbeschlusses durch das Regierungspräsidium thematisiert. Geprüft werden insbesondere die kommunalen Handlungskompetenzen im Bereich Klimaschutz sowie die Grenzen und Möglichkeiten der Kommunalaufsicht.
Wildtierzirkus
Die Klausur behandelt Probleme des Kommunalrechts, insbesondere das Recht der öffentlichen Einrichtungen, und verknüpft diese mit Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Bestandskraft von Verwaltungsakten und deren Ausnahmen im Zusammenhang mit einer kommunalen Wildtier-Zirkusregelung. Dabei werden auch die Organisationsprivatisierung kommunaler Einrichtungen sowie die Berufsfreiheit thematisiert.
»Kirchweih« als Pflichtaufgabe?
Die Klausur thematisiert einen Streitfall um die Beendigung einer kommunalen Traditionsveranstaltung und die Aufhebung der zugrundeliegenden Satzung. Schwerpunktmäßig werden Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der kommunalaufsichtlichen Beanstandung und der Pflicht zur Aufrechterhaltung öffentlicher Einrichtungen geprüft.
Der rechtsextreme Ortsvorsteher
Der Fall behandelt die Abberufung eines rechtsextremistischen Ortsvorstehers nach dessen Wahl durch den Gemeinderat in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen der Abberufung sowie mögliche verfassungsrechtliche Implikationen aufgrund der Parteizugehörigkeit der betroffenen Person.
Semesterabschlussklausur – Grundlagen des Rechts: Verfassungsgeschichte - Pandemisch und historisch
Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte der deutschen Verfassungsgeschichte. Ein Schwerpunkt liegt bei der Grundrechtssituation in Weimarer Reichsverfassung (WRV) und Reichsverfassung (RV), insbesondere hinsichtlich der Bindung des Gesetzgebers an die Grundrechte sowie der Existenz von Grundrechten auf Reichsebene. Weiterhin wird das besondere Konzept der Verfassungsdurchbrechung unter der WRV, der Verfassungsrang des PanEG und das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten behandelt. Zusätzlich werden die Gesetzgebungskompetenz unter dem Grundgesetz sowie der Vergleich zwischen einschlägigen Normen und Kompetenztiteln einbezogen.
Zulassung verfassungsfeindlicher Parteien zu kommunalen Einrichtungen
In dem Fall geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kreisfreie Stadt einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die Nutzung eines städtischen Kulturzentrums für eine Parteiveranstaltung verweigern darf. Untersucht werden kommunalrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte, insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung politischer Parteien und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
»Strittige Straßeneinziehung«
In dieser Referendarexamensklausur wird die Einziehung einer Gemeindestraße in Niedersachsen und die damit verbundene Umwandlung einer Verkehrsfläche in eine Fußgängerzone geprüft. Thematisch werden sowohl Probleme des Straßenrechts als auch klassische Fragen des Verwaltungsprozess- und Kommunalrechts behandelt, insbesondere die Betroffenheit subjektiver öffentlicher Rechte, Formalfragen des Verwaltungsverfahrens und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Kapitalverkehrsfreiheit
Die Klausur behandelt die unionsrechtliche Überprüfung ungarischer Regelungen, die Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen ohne Entschädigung löschen, sofern kein nahes Angehörigenverhältnis zum Eigentümer besteht. Der Fall thematisiert die Einschränkungen durch das nationale Recht im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und die Gewährleistung unionsrechtlicher Grundrechte, insbesondere das Recht auf Eigentum und effektiven Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit den Grundfreiheiten und Grundrechten der Europäischen Union.
Der übermütige Oberbürgermeister
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Stadt Kiel und einer GmbH über die Übertragung der Trinkwasserversorgung sowie den Verkauf eines städtischen Grundstücks zu einem symbolischen Preis. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge, deren mögliche Nichtigkeit bei Verstoß gegen kommunalrechtliche Vorschriften und daraus resultierende Rückabwicklungsansprüche.
Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat
In diesem Übungsfall des Kommunalrechts geht es um den Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von der Beratung und Entscheidung über Gebühren und Satzungsänderungen. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und ob eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die maßgeblichen kommunalrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften.
Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?
Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.
Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Finanzhaie in Ludwigswerk?
In der Stadt Ludwigswerk gibt es Streit um den Verkauf städtischer Grundstücke an einen Investor. Eine Bürgerinitiative reicht ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf ein, das vom Stadtrat mit Verweis auf ein fehlendes Unterschriftenquorum für unzulässig erklärt wird. Einer der Initiatoren möchte gegen diese Entscheidung vorgehen.
Die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG
Der Fall thematisiert die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und erläutert anhand eines Beispiels die Organisationsstruktur der Kommunen im deutschen Verwaltungsaufbau. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung kommunaler Selbstverwaltung und ihrer institutionellen Absicherung im Staatsaufbau sowie Mitwirkungsrechte der Bürger.
Mehr direkte Demokratie? Gewagt!
Die Klausur thematisiert die Einführung direkter Demokratieelemente auf Bundesebene durch eine Grundgesetzänderung und ein einfaches Gesetz. Prämisse ist die Erweiterung der Volksgesetzgebung und der demokratischen Einflussmöglichkeiten im Verwaltungsrecht, insbesondere durch Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit. Die Aufgabenstellung umfasst Fragen zur Verfassungsmäßigkeit, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und zur Schnittstelle zwischen Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.
Aufregung in der »Grünen Oase« – Anfechtung einer Baugenehmigung
Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung im Kontext eines Bebauungsplans, der durch einen Bürgerentscheid initiiert wurde. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen wie die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbeteiligung, das Verfahren bei Gemeinderatsentscheidungen und Drittschutz im Baurecht, insbesondere hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens und der persönlichen Beteiligung von Gemeinderatsmitgliedern.
Examensklausur ÖR Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Die Klausur behandelt die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei einem Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Kern stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens, die baurechtliche Privilegierung von Vorhaben sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch eines Bauherrn aufgrund rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. In mehreren Abwandlungen wird insbesondere auf die Fristenregelung des § 36 II 2 BauGB, die Teilprivilegierung und die Auswirkungen der Verfahrensverzögerung eingegangen.
Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum
Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).
Telefonicom
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt aus dem Steuerrecht, insbesondere die Änderung und Anfechtung von Steuerbescheiden sowie die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids für die Einkommensteuer. Im Fokus stehen materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Fragen aus dem Bereich des öffentlichen Rechts, etwa Einspruchsverfahren und die Rechtskraft von Behördenbescheiden sowie deren formelle Voraussetzungen und Wirkung. Der Sachverhalt ist als Aktenvortrag konzipiert.
Examensklausur ÖR Die klagende Nachbargemeinde
Es handelt sich um eine Examensklausur zum öffentlichen Recht, die die Klagebefugnis einer Nachbargemeinde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung für einen großflächigen Einzelhandel behandelt. Thematisiert werden u. a. die Widerspruchsfrist bei fehlender Bekanntgabe, die Rechtsfolgen formeller und materieller Fehler im Verfahren der Bauleitplanung sowie schädliche Auswirkungen nach § 34 Abs. 3 BauGB. Der Sachverhalt wurde als Hausarbeit für Fortgeschrittene gestellt.
Übungsklausur ÖR Jugendliche unerwünscht? – Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer gemeindlichen Satzung
Die kreisfreie Stadt Kiel erlässt eine Satzung zur Nutzung eines neuen Spielparks mit Altersbeschränkungen. Ein Jugendlicher möchte gegen das Betretungsverbot für 14- bis 18-Jährige rechtlich vorgehen, und seine Mutter stellt die Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für die Gemeinde in Frage. Der Fall prüft die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen sowie die Wirksamkeit und Zulässigkeit satzungsrechtlicher Haftungsausschlüsse.
Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen
Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Examensklausur ÖR Verdichtung der gemeindlichen Planungshoheit zu einer strikten Planungspflicht
Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit eine schleswig-holsteinische Gemeinde verpflichtet ist, einen Bebauungsplan zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsansiedlungen aufzustellen, insbesondere im Lichte von Regionalplanvorgaben und interkommunalen Abstimmungsgeboten. Im Fokus stehen die kommunale Planungshoheit, deren mögliche Einschränkungen durch Ziele der Raumordnung sowie die verwaltungsrechtliche Kontrolle durch die Kommunalaufsicht. Die Sachverhaltsprüfung lehnt sich an eine BVerwG-Entscheidung an und thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen planerischer Freiheit und Planungspflicht.
Pfusch im 'Großen Öffentlichen': eine kleine Fehlerfolgenlehre
Die Klausur behandelt die Sanktionierung von Prüfungsverstößen im Rahmen einer universitären Übung im Öffentlichen Recht und die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Ausschluss von der Übung. Es sind einschlägige Normen aus der Prüfungsordnung sowie aus dem Hessischen Hochschulgesetz geprüft; der Sachverhalt thematisiert das Grundlagenwissen zum Verwaltungsakt, dessen Fehlerfolgen und das Prüfungsrecht an Hochschulen.
Grundlagen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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