Christoph Brüning
Klausuren
Dumm gelaufen – nicht immer gilt: pacta sunt servanda
Die Klausur setzt sich mit der Frage auseinander, ob aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hergeleitet werden kann. Gegenstand sind insbesondere die Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Bindungswirkung von Prozessvergleichen sowie die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Zur Bearbeitung ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen.
Die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG
Der Fall thematisiert die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und erläutert anhand eines Beispiels die Organisationsstruktur der Kommunen im deutschen Verwaltungsaufbau. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung kommunaler Selbstverwaltung und ihrer institutionellen Absicherung im Staatsaufbau sowie Mitwirkungsrechte der Bürger.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christoph Brüning prüfen besonders häufig Der öffentlich-rechtliche Vertrag (1×), Die Baugenehmigung (1×), Grundlagen (1×) und Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (1×).