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Pino Bosesky

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Klausuren

JURA 2015Fortgeschrittene

Dumm gelaufen – nicht immer gilt: pacta sunt servanda

Die Klausur setzt sich mit der Frage auseinander, ob aus einer im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschlossenen Vereinbarung ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung hergeleitet werden kann. Gegenstand sind insbesondere die Einordnung und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, die Bindungswirkung von Prozessvergleichen sowie die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen. Zur Bearbeitung ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen.

Christoph Brüning, Pino Bosesky· JURA 2015, 1375
Der öffentlich-rechtliche VertragDie BaugenehmigungZulässigkeit der Verpflichtungsklage+4 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Pino Bosesky prüfen besonders häufig Der öffentlich-rechtliche Vertrag (1×), Die Baugenehmigung (1×) und Zulässigkeit der Verpflichtungsklage (1×).