Markus Ludwigs, geboren 1976 in Viersen, ist deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Als Professor widmet er sich der akademischen Lehre und Forschung im Bereich der Rechtswissenschaften. Seine Karriere ist durch seine Tätigkeit an einer der ältesten Universitäten Deutschlands geprägt.
Klausuren
9 Klausuren»Kirchweih« als Pflichtaufgabe?
Die Klausur thematisiert einen Streitfall um die Beendigung einer kommunalen Traditionsveranstaltung und die Aufhebung der zugrundeliegenden Satzung. Schwerpunktmäßig werden Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der kommunalaufsichtlichen Beanstandung und der Pflicht zur Aufrechterhaltung öffentlicher Einrichtungen geprüft.
Fortgeschrittenenklausur: „Krawallos gegen Fundamentalos“
Der Veranstalter D meldet eine Demonstration in der Stadt W an und erhält von der Ordnungsbehörde die Auflage, diese auf eine Standkundgebung zu beschränken. Hintergrund sind polizeiliche Erkenntnisse über mögliche gewalttätige Ausschreitungen und begrenzte Einsatzkräfte aufgrund weiterer Versammlungen am selben Tag. D hält die Maßnahme für rechtswidrig und beantragt gerichtlichen Rechtsschutz, um den Demonstrationszug wie geplant durchführen zu können. Im zweiten Teil beanstandet D nach der durchgeführten Standkundgebung den Einsatz einer Mastkamera durch die Polizei und klagt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme. Der Fall behandelt versammlungsrechtliche Eingriffe, Grundrechte und die polizeiliche Gefahrenabwehr.
Der erfinderische Steuergesetzgeber
Die Klausur behandelt die Finanzverfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer auf Grundlage einer konkreten Normenkontrolle. Es geht um die Eröffnung und Zulässigkeit des Vorlageverfahrens sowie die Einordnung der Steuerart und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum steht die vertiefte Anwendung verfassungsrechtlicher Prüfungsschemata zur Steuererfindung.
Klausur im Kommunalrecht: Ausschluss aus dem Gemeinderat
In diesem Übungsfall des Kommunalrechts geht es um den Ausschluss eines Gemeinderatsmitglieds von der Beratung und Entscheidung über Gebühren und Satzungsänderungen. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses und ob eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen diesen Aussicht auf Erfolg hat. Im Mittelpunkt stehen die maßgeblichen kommunalrechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorschriften.
Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen
In dem Fall weigert sich eine polnische Zulassungsbehörde, einen aus dem Vereinigten Königreich nach Polen verbrachten Rechtslenker-Pkw zuzulassen. Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34 AEUV und erhebt eine Aufsichtsklage gegen Polen nach Art. 258 AEUV. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit dieser Klage.
Klausur im Polizeirecht: Zu Recht falsch verdächtigt?
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der gewaltbereite Fußballfan A, der am Münchner Hauptbahnhof von der Polizei festgehalten wird, nachdem bei ihm ein verdächtiges Geldbündel und Spuren von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Die Polizei ordnet Präventivgewahrsam sowie die Verwahrung des Geldes an, bis der Verdacht geklärt ist. A hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und klagt vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf Grundrechte und die EMRK. Der Fall thematisiert insbesondere die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit polizeilichen Gewahrsams, die Behandlung von Anscheinsgefahr sowie prozessuale Aspekte der Fortsetzungsfeststellungsklage im Verwaltungsverfahren.
Auflösung eines Skinheadkonzerts
Die Klausur thematisiert die polizeiliche Auflösung eines Skinheadkonzerts in Würzburg und prüft die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Im Fokus stehen das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und allgemeinem Polizeirecht, insbesondere Sachurteilsvoraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, der Versammlungsbegriff und die Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts.
Anfängerhausarbeit: Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen natürlicher Personen
Gorandy, ein Einzelkaufmann, wird vom Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen mit einer Geldbuße belegt und später zur Zahlung von Zinsen auf das Bußgeld gemäß § 81 Abs. 6 GWB n.F. aufgefordert. Gorandy erhebt Einwendungen gegen die Verzinsungspflicht, insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitssatz, effektiven Rechtsschutz und die Unschuldsvermutung. Das zuständige Oberlandesgericht setzt das Verfahren aus und legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verzinsungspflicht von Kartellgeldbußen für natürliche Personen.
Examensklausur ÖR Ius vigilantibus scriptum
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anspruchs auf Aufhebung eines rechtswidrigen, belastenden Verwaltungsakts, insbesondere aus Anlass europarechtlicher Entwicklungen. Im Mittelpunkt steht das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sowie eine Rücknahme nach § 48 I 1 VwVfG im Kontext gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Der Sachverhalt thematisiert zudem Fragen der Gerätegleichheit, der Gleichbehandlung und der behördlichen Hinweispflichten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Markus Ludwigs prüfen besonders häufig Konkrete Normenkontrolle (2×), Recht der öffentlichen Sachen (2×), Der Gemeinderat (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (1×), Europäische Integration (1×), Gefahr für polizeiliche Schutzgüter (1×) und Gesetzgebungskompetenzen (1×).